Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kommentar ESM-Entscheidung: Ende der Deutschtümelei
> Es gibt drei Gründe, die das Scheitern der Euroskeptiker am Mittwoch vor
> dem BverfG besiegeln. Allenfalls kosmetische Korrekturen werden die
> Richter vornehmen.
Es ist eine sichere Wette: Die Euroskeptiker werden am Mittwoch vor dem
Bundesverfassungsgericht scheitern. Denn es gibt drei politische Gründe,
warum die Richter den Rettungsschirm ESM absegnen müssen und allenfalls
kosmetische Korrekturen vornehmen können.
Erstens: Es ist eine schlichte Frage der Demokratie. Der Rettungsschirm
wurde mit einer sehr breiten Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat
beschlossen. Selbst die rot-grüne Opposition hat zugestimmt. All diese
Politiker sind gewählt – während die Verfassungsrichter nur ernannt sind.
Diese Diskrepanz gehört zwar zum Wesen des Verfassungsgerichts, aber die
acht Richter müssen genau überlegen, wann sie sich über den Willen von
Hunderten gewählten Volksvertretern hinwegsetzen. Die Konstruktion des ESM
gibt eine solche Eigenmächtigkeit nicht her.
Zweitens: Falls das Verfassungsgericht den ESM stoppt, bricht der Euro
auseinander. Denn die Botschaft wäre, dass Deutschland nicht für die
anderen Länder haften darf. Ohne gemeinsame Haftung kann es keine
gemeinsame Währung geben. Ein Euro-Crash wäre für Deutschland und Europa
jedoch so teuer, dass das Bundesverfassungsgericht seine Legitimität
verlieren würde. Denn nach einem Crash käme sofort die Frage auf, wie sich
acht Richter anmaßen können, einen Billionen-Schaden anzurichten.
Drittens: Auch die Außenwirkung wäre katastrophal, falls die Richter den
ESM stoppen. Europaweit gilt das Bundesverfassungsgericht schon jetzt als
ein Hort nationaler Deutschtümelei, nachdem es recht seltsame
Entscheidungen zum Lissabon-Vertrag getroffen hat. Die Richter dürften
keine Lust haben, erneut mit dem Vorwurf konfrontiert zu werden, dass sie
nicht über den Karlsruher Tellerrand hinausblicken – und sich vor allem
selbst wichtig machen.
Es ist also klassische Dialektik: Wenn die Verfassungsrichter bedeutsam
bleiben wollen, müssen sie sich beim ESM zurückhalten.
10 Sep 2012
## AUTOREN
Ulrike Herrmann
## ARTIKEL ZUM THEMA
Reaktionen auf Karlsruher Entscheidung: Friede, Freude, ESM
Regierung, Opposition, Kläger, Beklagte – irgendwie scheinen mit der
Entscheidung zum ESM in Berlin alle zufrieden zu sein. Selbst die Kritik im
Bundestag bleibt zahnlos.
ESM-Urteil am Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe genehmigt ESM
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. Der Euro-Rettungschirm ESM
kann in Kraft treten – unter Auflagen. Die meisten Politiker freuen sich.
Mögliche Auswirkung des ESM-Urteils: Was wäre, wenn ...
Jubelt die Börse? Die taz erklärt, welche Auswirkungen das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zum ESM auf die Zukunft Europas haben kann.
Bundesverfassungsgericht und ESM: Gauweilers Antrag chancenlos
Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag Peter Gauweilers (CSU)
abgewiesen. Der Verkündungstermin für die Euro-Entscheidung bleibt
bestehen.
Däubler-Gmelin über Europa: „Bürger nicht dümmer als Politiker“
Herta Däubler-Gmelin ist für eine Volksabstimmung zum EU-Rettungsschirm.
Vor ihrer Reise nach Karlsruhe und 37.000 Beschwerdeführern hat sie keine
Angst.
Verfassungsgericht zu ESM: Eine Frage des Risikos
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über Eilanträge gegen den
Eurorettungsschirm. Kritiker sagen, es gehe um die Souveränität
Deutschlands.
Jurist über ESM-Klage: „Es käme zu Panikreaktionen“
Der Verfassungsrechtler Franz Mayer über die Klage gegen den
Eurorettungsschirm, das Bugdetrecht des Bundestags und Phantomdiskussionen.
Verfassungsgericht zum ESM: Da war doch was
Am Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht über den
Euro-Rettungschirm ESM. Um was geht es da nochmal?
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.