| # taz.de -- Europäischer Gerichtshof billigt ESM: Rettungsschirm gerettet | |
| > Der Euro-Rettungsschirm ESM ist rechtmäßig. Der Europäische Gerichtshof | |
| > hat am Dienstag die Klage eines irischen Abgeordneten zurückgewiesen. | |
| Bild: Erlaubter Schirm: Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) widerspr… | |
| KARLSRUHE taz | Der im Oktober errichtete Eurorettungsfonds ESM muss nicht | |
| rückabgewickelt werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte den | |
| Hilfsfonds am Dienstag per Eilurteil für rechtmäßig. | |
| Das Verfahren hatte der links-unabhängige irische Parlamentsabgeordnete | |
| Thomas Pringle ins Rollen gebracht. Er hatte geklagt, dass eine Änderung | |
| der EU-Verträge (Art. 136 AEUV) zur Einrichtung von Rettungsfonds nur im | |
| vereinfachten Verfahren beschlossen wurde. | |
| Auf EU-Ebene sei deshalb zu Unrecht kein großer Konvent zur | |
| Vertragsverhandlung einberufen werden. Und in Irland genügte die Zustimmung | |
| des Parlaments; eine Volksabstimmung musste nicht durchgeführt werden. | |
| Zunächst klagte Pringel vor irischen Gerichten, doch der irische Supreme | |
| Court hatte im Juli die Frage dem EuGH vorgelegt. | |
| Der EuGH nahm das Problem sehr ernst und ordnete wegen der | |
| „außerordentlichen Dringlichkeit“ ein beschleunigtes Gerichtsverfahren an. | |
| Außerdem wurde der Fall im Plenum aller 27 EuGH-Richter entschieden, auch | |
| das eine große Ausnahme. Die Bundesregierung erklärte bei der mündlichen | |
| Verhandlung im Oktober, der ESM hätte auch ohne die Änderung von Artikel | |
| 136 eingerichtet werden können. Schließlich beruhe der ESM auf einem | |
| speziellen völkerrechtlichen Vertrag und nicht auf einem EU-Beschluss. | |
| ## ESM startete auch ohne Änderung der EU-Verträge | |
| Das erstaunte etwas, da die Änderung von Artikel 136 einst auf deutschen | |
| Druck erfolgte, weil man eine eindeutige Rechtsgrundlage für solche | |
| Rettungsfonds haben wollte. Die anderen Eurostaaten, die den Rettungsfonds | |
| schon immer ohne Vertragsänderung einführen wollten, schlossen sich der | |
| Haltung der Bundesregierung an. | |
| Der EuGH entschied nun ebenfalls, dass der geänderte Artikel 136 nur die | |
| bereits bestehende Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten bestätigte. Dass es | |
| auf die Änderung von Artikel 136 nicht ankomme, sehe man schon daran, dass | |
| der ESM bereits Anfang Oktober eingerichtet wurde, während Artikel 136 erst | |
| im Januar 2013 in Kraft treten wird. | |
| Auch sonst hatte der EuGH keine Bedenken gegen den Rettungsfonds. | |
| Insbesondere verstoße er nicht gegen die sogenannte Nichtbeistandsklausel. | |
| Diese besagt, dass weder die EU noch einzelne Mitgliedstaaten für die | |
| Schulden anderer Mitgliedstaaten haften. Damit, so der EuGH, sei aber nicht | |
| verboten, dass die Mitgliedstaaten einen Fonds gründen, um andere | |
| Mitgliedstaaten mit Darlehen und Garantien zu unterstützen – | |
| „vorausgesetzt, die daran geknüpften Auflagen sind geeignet, diese zu einer | |
| soliden Haushaltspolitik zu bewegen“. | |
| Der ESM (die Abkürzung steht für Europäischer Stabilitätsmechanismus) ist | |
| eine Art Bank. Der ESM soll Eurostaaten helfen, wenn sie Probleme haben, | |
| sich am normalen Kapitalmarkt zu erträglichen Zinsen zu finanzieren. Laut | |
| Vertrag haftet Deutschland für 27 Prozent der Gesamtsumme von 700 | |
| Milliarden Euro, das sind 190 Milliarden Euro. Das Bundesverfassungsgericht | |
| billigte den ESM-Vertrag bereits im September. | |
| 27 Nov 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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