# taz.de -- Europäischer Gerichtshof billigt ESM: Rettungsschirm gerettet | |
> Der Euro-Rettungsschirm ESM ist rechtmäßig. Der Europäische Gerichtshof | |
> hat am Dienstag die Klage eines irischen Abgeordneten zurückgewiesen. | |
Bild: Erlaubter Schirm: Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) widerspr… | |
KARLSRUHE taz | Der im Oktober errichtete Eurorettungsfonds ESM muss nicht | |
rückabgewickelt werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte den | |
Hilfsfonds am Dienstag per Eilurteil für rechtmäßig. | |
Das Verfahren hatte der links-unabhängige irische Parlamentsabgeordnete | |
Thomas Pringle ins Rollen gebracht. Er hatte geklagt, dass eine Änderung | |
der EU-Verträge (Art. 136 AEUV) zur Einrichtung von Rettungsfonds nur im | |
vereinfachten Verfahren beschlossen wurde. | |
Auf EU-Ebene sei deshalb zu Unrecht kein großer Konvent zur | |
Vertragsverhandlung einberufen werden. Und in Irland genügte die Zustimmung | |
des Parlaments; eine Volksabstimmung musste nicht durchgeführt werden. | |
Zunächst klagte Pringel vor irischen Gerichten, doch der irische Supreme | |
Court hatte im Juli die Frage dem EuGH vorgelegt. | |
Der EuGH nahm das Problem sehr ernst und ordnete wegen der | |
„außerordentlichen Dringlichkeit“ ein beschleunigtes Gerichtsverfahren an. | |
Außerdem wurde der Fall im Plenum aller 27 EuGH-Richter entschieden, auch | |
das eine große Ausnahme. Die Bundesregierung erklärte bei der mündlichen | |
Verhandlung im Oktober, der ESM hätte auch ohne die Änderung von Artikel | |
136 eingerichtet werden können. Schließlich beruhe der ESM auf einem | |
speziellen völkerrechtlichen Vertrag und nicht auf einem EU-Beschluss. | |
## ESM startete auch ohne Änderung der EU-Verträge | |
Das erstaunte etwas, da die Änderung von Artikel 136 einst auf deutschen | |
Druck erfolgte, weil man eine eindeutige Rechtsgrundlage für solche | |
Rettungsfonds haben wollte. Die anderen Eurostaaten, die den Rettungsfonds | |
schon immer ohne Vertragsänderung einführen wollten, schlossen sich der | |
Haltung der Bundesregierung an. | |
Der EuGH entschied nun ebenfalls, dass der geänderte Artikel 136 nur die | |
bereits bestehende Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten bestätigte. Dass es | |
auf die Änderung von Artikel 136 nicht ankomme, sehe man schon daran, dass | |
der ESM bereits Anfang Oktober eingerichtet wurde, während Artikel 136 erst | |
im Januar 2013 in Kraft treten wird. | |
Auch sonst hatte der EuGH keine Bedenken gegen den Rettungsfonds. | |
Insbesondere verstoße er nicht gegen die sogenannte Nichtbeistandsklausel. | |
Diese besagt, dass weder die EU noch einzelne Mitgliedstaaten für die | |
Schulden anderer Mitgliedstaaten haften. Damit, so der EuGH, sei aber nicht | |
verboten, dass die Mitgliedstaaten einen Fonds gründen, um andere | |
Mitgliedstaaten mit Darlehen und Garantien zu unterstützen – | |
„vorausgesetzt, die daran geknüpften Auflagen sind geeignet, diese zu einer | |
soliden Haushaltspolitik zu bewegen“. | |
Der ESM (die Abkürzung steht für Europäischer Stabilitätsmechanismus) ist | |
eine Art Bank. Der ESM soll Eurostaaten helfen, wenn sie Probleme haben, | |
sich am normalen Kapitalmarkt zu erträglichen Zinsen zu finanzieren. Laut | |
Vertrag haftet Deutschland für 27 Prozent der Gesamtsumme von 700 | |
Milliarden Euro, das sind 190 Milliarden Euro. Das Bundesverfassungsgericht | |
billigte den ESM-Vertrag bereits im September. | |
27 Nov 2012 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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