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# taz.de -- Europarechtliches Mandat geprüft: EZB soll vors Verfassungsgericht
> Nach der Klage ist vor der Klage. Das Bundesverfassungsgericht will nun
> klären, ob sich die EZB an ihr europarechtliches Mandat hält.
Bild: Schick bei Nacht: Euro-Skulptur vor der EZB in Frankfurt am Main.
KARLSRUHE taz | Kaum ist die eine Schlacht geschlagen, bereitet sich das
Bundesverfassungsgericht auf die nächste vor. Noch in diesem Herbst soll in
Karlsruhe eine neue mündliche Verhandlung zur Euro-Rettung stattfinden.
Dann wird nicht nur über die Klagen gegen den ESM-Vertrag in der Hauptsache
verhandelt, sondern auch über die Rettungspolitik der Europäischen
Zentralbank (EZB).
„Präsident Voßkuhle will das Verfahren zügig vorantreiben“, sagte eine
Sprecherin des Gerichts, auf Nachfrage der taz. Die Europäische Zentralbank
hat letzte Woche beschlossen, in unbeschränkter Höhe Staatsanleihen
finanzschwacher Euro-Staaten aufzukaufen, um deren Zinsen zu senken.
Kläger Peter Gauweiler hatte versucht, dies noch kurzfristig zum Gegenstand
des ESM-Verfahrens zu machen. Nach seiner Ansicht verstößt die Bank damit
gegen ihre Befugnisse. Doch Gauweiler scheiterte jetzt mit seinem Antrag in
Karlsruhe. Der Start des ESM-Vertrags habe nichts mit der EZB-Politik zu
tun.
Ein weiterer Kläger, der sehr konservative Rechtsprofessor Karl-Albrecht
Schachtschneider hatte in Karlsruhe allerdings direkt gegen EZB-Maßnahmen
geklagt. Diese Klage soll nun im Hauptsacheverfahren geprüft werden, mit
mündlicher Verhandlung, schon in wenigen Wochen.
## Meinungswandel des Richter
Noch vor einem Jahr haben die Richter eine ähnliche Klage Schachtschneiders
als unzulässig abgelehnt. Schließlich ist das Bundesverfassungsgericht ein
deutsches Gericht und nicht für die Auslegung von EU-Recht zuständig. Jetzt
haben die Richter aber offensichtlich Lust auf den Konflikt und kümmern
sich nicht mehr um Zuständigkeiten.
Vielleicht ist das auch eine Reaktion darauf, dass die Bundesregierung
erklärt hat, sie werde die EZB nicht beim Europäischen Gerichtshof (EuGH)
verklagen. Und Gauweiler kann als Einzelperson nicht in Luxemburg klagen.
Das Bundesverfassungsgericht müsste dann die Frage offiziell dem EuGH zur
Entscheidung vorlegen. Das wäre ein absolutes Novum. Bisher hat Karlsruhe
noch nie in Luxemburg um Auslegung des Europarechts gebeten.
Was die Verfassungsrichter für richtig finden, haben sie an versteckten
Stellen im Urteil schon erwähnt: Der Kauf von Staatsanleihen am
Sekundärmarkt sei der EZB verboten - wenn er der Finanzierung von Staaten
dient. In der Pressemitteilung des Gerichts wurde kurzfristig noch ergänzt:
Ob sich die EZB an das Verbot halte, sei jetzt nicht zu entscheiden.
12 Sep 2012
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Europäischer Gerichtshof
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