# taz.de -- Strafbarkeit von Homosexualität: Falsches Recht – Richtige Justi… | |
> Der Bundesrat tritt jetzt für die Rehabilitierung verfolgter | |
> Homosexueller ein. Die Bundesjustizministerin hält das für eine | |
> Verletzung der Gewaltenteilung. | |
Bild: Bis 1969 von Strafverfolgung bedroht und erst seit 1994 mit Heterosexuell… | |
BERLIN afp | Der Bundesrat spricht sich für die Rehabilitierung | |
verurteilter Homosexueller aus. Die Länderkammer stimmte dabei einem Antrag | |
des Landes Berlin zu. | |
Die zuständige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger | |
(FDP) lehnt die Aufhebung der Unrechtsurteile jedoch aus rechtsstaatlichen | |
Gründen ab. Bis 1969 war in Westdeutschland der sexuelle Verkehr zwischen | |
Männern strafbar. Es drohten Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. | |
In der DDR war die Strafbarkeit 1968 abgeschafft und auch vorher weniger | |
streng gehandhabt worden. Rund 50.000 Männer wurde nach 1945 unter dem | |
berüchtigten Paragrafen 175 verurteilt. Für viele bedeutete dies auch den | |
Verlust der Arbeit und eine gesellschaftliche Ächtung. | |
Bisher wurden nur entsprechende Strafurteile aus der NS-Zeit aufgehoben. | |
„Das ist inkonsequent“, so der Berliner Justizstaatssekretär Alexander | |
Straßmeir (CDU). „Schließlich bestand der Paragraf 175 in der | |
Nachkriegszeit unverändert fort.“ Die Berliner SPD/CDU-Koalition startete | |
deshalb eine Initiative, um eine Aufhebung auch der Nachkriegsurteile zu | |
erreichen. | |
Im Bundesrat war der Antrag am Freitag erfolgreich. Eine Mehrheit fand sich | |
aber erst, nachdem auf Antrag von Nordrhein-Westfalen die Kritik am | |
Bundesverfassungsgericht [1][entfernt wurde]. Karlsruhe hatte noch im Jahr | |
1957 den Paragrafen 175 als verfassungskonform gebilligt. Jetzt kommt es | |
darauf an, ob die Bundesregierung und der Bundestag den breit getragenen | |
Impuls des Bundesrats aufgreifen. | |
## Verstoß gegen die Gewaltenteilung | |
Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat jedoch verfassungsrechtliche | |
Bedenken. Es verstoße gegen die Gewaltenteilung, wenn der Bundestag | |
Gerichtsurteile aufhebe. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, die Justiz | |
habe damals etwas falsch gemacht, schließlich habe sie nur die damals | |
geltenden Gesetze angewandt, heißt es in einer Stellungnahme des | |
Ministeriums. Die Rechtsprechung dürfe nicht zum „Spielball der wechselnden | |
Mehrheiten im Bundestag“ werden. | |
Den Berliner Staatssekretär Straßmeir überzeugt das nicht. „Es geht hier | |
nicht um irgendwelche Gesetze, die inzwischen geändert wurden, sondern um | |
echtes Unrecht. Wenn Urteile aufgehoben werden, die auf Unrecht beruhen, | |
ist der Rechtsstaat nicht gefährdet, sondern wiederhergestellt.“ | |
Leutheusser-Schnarrenberger hält eine Aufhebung der Urteile aber auch für | |
unnötig. Der Bundestag habe schon im Jahr 2000 in einer Resolution | |
ausgedrückt, dass die Menschenwürde der betroffenen Schwulen auch durch die | |
Nachkriegsverurteilungen verletzt wurde. Außerdem habe sie 1994 | |
einheitliche Schutzalter für homo- und heterosexuelle Jugendliche | |
eingeführt und dabei den Paragrafen 175 endgültig aus dem Strafgesetzbuch | |
gestrichen. | |
12 Oct 2012 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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Paragraf 175 | |
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