Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Rehabilitierung von Schwulen: Keine Kritik an homophobem Urteil
> Der Bundesrat will nach 1945 verurteilte Homosexuelle rehabilitieren.
> Kritik an der Rolle des Verfassungsgerichts wird schnell noch aus dem
> Antrag gestrichen.
Bild: Ein Ort, an dem Männer traditionell in Kleidern rumlaufen: Das Bundesver…
FREIBURG taz | Der Bundesrat will, dass verurteilte Homosexuelle
rehabilitiert werden. Das Bundesverfassungsgericht soll dabei aber nicht
kritisiert werden. In Karlsruhe versteht man die Aufregung nicht.
Am Freitag wird der Bundesrat über eine Initiative aus Berlin abstimmen.
Rund 50.000 schwule Männer, die nach 1945 in Deutschland strafrechtlich
verurteilt wurden, sollen rehabilitiert und entschädigt werden. Da der
Antrag von der Berliner SPD-CDU-Koalition eingebracht wurde, gilt die
Zustimmung als sicher.
Bisher wurden in Deutschland Homosexuelle nur rehabilitiert und
entschädigt, wenn sie während des Dritten Reichs verurteilt wurden. Der
berüchtigte Strafrechtsparagraf 175 galt aber auch noch im
Nachkriegsdeutschland und wurde erst 1969 entschärft. Bis dahin waren alle
sexuellen Handlungen zwischen Männern strafbar.
Im Berliner Antrag wird auch das Bundesverfassungsgericht kritisiert, das
1957 die strafrechtliche Verfolgung von Schwulen billigte. Die Richter
beriefen sich damals auf das Sittengesetz und die Auffassung der
christlichen Kirchen. Dieses Urteil sei aber „von Anfang an“ unhaltbar
gewesen, hieß es im Berliner Antrag. Schon 1957 hätten die
Verfassungsrichter erkennen müssen, dass es gegen die Menschenwürde
verstößt, einvernehmliche sexuelle Handlungen unter Erwachsenen zu
bestrafen.
## Elf Sätze sollen raus
Auf Antrag von Hamburg und Berlin soll nun die Kritik am
Bundesverfassungsgericht gestrichen werden. Zur Begründung hieß es: „Eine
solch harsche Kritik“ durch ein anderes Verfassungsorgan, also den
Bundesrat, erscheine „nicht angemessen“. Doch anstatt die Kritik
abzumildern, sollen insgesamt elf Sätze gestrichen werden. Der
Rechtsausschuss des Bundesrats hat der Änderung schon einstimmig, bei
wenigen Enthaltungen, zugestimmt.
Aus Kreisen des Bundesverfassungsgerichts erfuhr die taz, dass man sich
dort über den Vorgang aber eher wundert. Es stehe den anderen
Verfassungsorganen „selbstverständlich“ frei, sich mit den Entscheidungen
des Bundesverfassungsgerichts auseinanderzusetzen.
Das Urteil von 1957 müsse in seinem zeitlichen Kontext gesehen werden. Es
wird auch auf aktuelle Karlsruhe Urteile verwiesen, die eine Gleichstellung
der eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe fordern, zum Beispiel bei der
Erbschaftsteuer.
9 Oct 2012
## AUTOREN
Christian Rath
## ARTIKEL ZUM THEMA
Kommentar Rehabilitation von Schwulen: Ein Skandal wird besichtigt
Nach 1945 wurden 50.000 Männer in Deutschland wegen Homosexualität
verurteilt. Endlich sollen sie rehabilitiert werden. Ein wichtiger Punkt
wurde jedoch aus dem Antrag gestrichen.
Homosexueller Ex-Bundesanwalt: „Gewohnt, Versteck zu spielen“
Rund 50.000 Männer wurden wegen ihrer Homosexualität verurteilt.
Ex-Bundesanwalt Manfred Bruns über die Opfer des Paragrafen 175 und sein
eigenes Coming-out.
Strafbarkeit von Homosexualität: Falsches Recht – Richtige Justiz?
Der Bundesrat tritt jetzt für die Rehabilitierung verfolgter Homosexueller
ein. Die Bundesjustizministerin hält das für eine Verletzung der
Gewaltenteilung.
20-Jahre Schwulen-und Lesbenverband: "Wir wollen nicht das System sprengen"
Der Lesben- und Schwulenverband feiert heute Abend im Roten Rathaus. Der
Geschäftsführer Jörg Steinert erklärt, was erreicht wurde - und was nicht
Schwule wollen Rehabilitation: Den alten Paragraphen 175 im Visier
Von 1950 bis 1969 wurden 50.000 Schwule verurteilt, weil Sex unter Männern
verboten war. Jetzt fordern sie, dass die Urteile aufgehoben werden.
Bundesratsinitiative aus Berlin: Rot-Schwarz will Schwule entschädigen
Bis 1969 war Schwulsein strafbar - nun gibt es eine Bundesratsinitiative
des rot-schwarzen Senats zur Entschädigung von Verfolgten.
die wahrheit: Der homosexuelle Mann...
… hatte Grund zum Feiern in diesem Jahr: 40 Jahre Schwulenbewegung! Nicht
Homo- oder Homophilenbewegung, nichts mit Bürgerrechten und erst recht...
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.