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# taz.de -- Bundesratsinitiative aus Berlin: Rot-Schwarz will Schwule entschäd…
> Bis 1969 war Schwulsein strafbar - nun gibt es eine Bundesratsinitiative
> des rot-schwarzen Senats zur Entschädigung von Verfolgten.
Bild: Schwul und gut so - Impression vom Berliner Christopher Street Day 2011.
Der rot-schwarze Senat will Homosexuelle für Verfolgung durch den
Strafrechtsparagrafen 175 entschädigen lassen. Dazu hat die Landesregierung
am Dienstag eine Bundesratsinitiative beschlossen. Der Bundestag hatte zwar
bereits 2002 Homosexuelle für Verfolgung in der NS-Zeit rehabilitiert und
ihnen eine Haftentschädigung zugesprochen. Außen vor blieben aber dabei
jene, die durch den im Nationalgesetzbuch verschärften und nach 1945 weiter
gültigen Strafrechtsparagrafen 175 noch bis 1969 verfolgt wurden.
„Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur
Unzucht missbrauchen lässt, wird mit Gefängnis bestraft“, stand noch mehr
als zwanzig Jahre nach Ende der Nazi-Herrschaft im bundesdeutschen
Strafrecht. Auch in der DDR stand Homosexualität bis 1968 unter Strafe.
„Die junge Bundesrepublik hat die nationalsozialistische Verfolgung der
Homosexuellen fortgesetzt“, heißt in einer Dokumentation der
Antidiskriminierungsstelle des Landes. „Die von den Nazis verschärften
Strafvorschriften wurden beibehalten und ebenso exzessiv angewandt.“
Die zuständige Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen, Dilek Kolat
(SPD), sprach nach der Kabinettssitzung am Dienstag von „einem dunklen
Fleck in der Geschichte“, in den es mehr Licht zu bringen gelte. Neben der
Bundesratinitiative soll es deshalb mehr Forschung und Dokumentation in
diesem Bereich geben. Wie viel Geld der Senat dafür ausgeben will und wie
hoch die Entschädigungen sein sollen, konnte Kolat nicht sagen. Die
Senatorin rief Zeitzeugen auf, ihre Geschichte öffentlich zu machen und
sich dazu an die Antidiskriminierungsstelle zu wenden
([1][www.berlin.de/lb/ads]).
Nach Kolats Angaben gab es in der Bundesrepublik 50.000, in der DDR – wo
das Zahlenmaterial allerdings schwerer ermittelbar sei – 1.800
Verurteilungen wegen Homosexualität. Endgültig verschwand der Paragraf 175
erst 1994 aus dem bundesdeutschen Strafrecht: Zwischen 1969 und 1994 waren
homosexuelle Kontakte von Erwachsenen mit unter 18-Jährigen strafbar,
während heterosexuelle Kontakte schon mit 16-Jährigen erlaubt waren, was
heute generell gilt.
Laut Kolat unterstützen auch andere SPD-geführte Bundesländer die
Initiative. Sie geht aber davon aus, dass es auch bei CDU-geführten Ländern
im Bundesrat Unterstützung gibt, weil es nicht allein eine Initiative der
Sozialdemokraten ist.
17 Apr 2012
## LINKS
[1] http://www.berlin.de/lb/ads
## AUTOREN
Stefan Alberti
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