| # taz.de -- Neues Organspende-Gesetz: Bitte denken Sie mal darüber nach | |
| > Ab November fragen Krankenkassen ihre Versicherten regelmäßig, ob sie | |
| > nach dem Tod Organe spenden wollen. Alles bleibt freiwillig. | |
| Bild: Organempfänger: Ein Patient zeigt die Narbe von einer Herztransplantatio… | |
| BERLIN afp/dpa/taz | Seit dem 1. November ist die sogenannte | |
| Entscheidungslösung in Kraft, die das System der Organtransplantationen | |
| reformieren und die Spendenbereitschaft in Deutschland steigern soll. Im | |
| Oktober gab es im ganzen Land nur rund 60 statt wie üblich 100 | |
| Organspenden. | |
| Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) war die Zahl | |
| der Spender bereits in den ersten drei Quartalen von 900 im | |
| Vorjahrszeitraum auf 829 gesunken. Nur im Südwesten stieg sie leicht von 87 | |
| auf 95. | |
| Was verbirgt sich hinter der Entscheidungslösung? | |
| Alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen sind nun verpflichtet, | |
| Versicherte über 16 Jahre anzuschreiben. Sie sollen über die Möglichkeit | |
| von Organspenden informieren und zu einer Entscheidung auffordern, ob die | |
| Versicherten selbst Spender sein wollen. Dem Schreiben liegt ein | |
| Organspendeausweis bei. Die Nachricht wird zusammen mit der neuen | |
| elektronischen Gesundheitskarte oder der Beitragsmitteilung verschickt. | |
| Muss ich auf das Schreiben reagieren? | |
| Definitiv nein. Niemand ist verpflichtet, auf den Brief zu antworten. Die | |
| Entscheidung, sich als Organ- oder Gewebespender bereitzustellen, bleibt | |
| freiwillig. Wer nicht reagiert, für den bleibt alles beim Alten: Falls er | |
| nach seinem Tod als Spender in Frage käme, werden seine Angehörigen | |
| befragt, ob sie in seinem Sinne einer Spende zustimmen oder nicht. | |
| Was sollten Spendenwillige beachten? | |
| Die im Spenderausweis dokumentierte Erklärung sollte nicht mit einer | |
| eventuell vorhandenen Patientenverfügung kollidieren, die lebenserhaltende | |
| Maßnahmen ausschließt. Denn Organe können nur dann verpflanzt werden, wenn | |
| die Blutversorgung im Körper nach einem Hirntod noch weiter funktioniert. | |
| Die DSO empfiehlt deshalb, entsprechende Klarstellungen zu möglichen | |
| kurzfristigen intensivmedizinischen Maßnahmen in die eigene | |
| Patientenverfügung aufzunehmen. | |
| 1 Nov 2012 | |
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