# taz.de -- Verbot von Petas Holocaustvergleich: Masttiere sind keine KZ-Häftl… | |
> Der Europäischen Gerichtshofs bestätigt das Verbot der Peta Kampagne. Der | |
> Holocaustvergleich verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht heute lebender | |
> Juden. | |
Bild: Plakatteil der 2004 beworbenen Peta Kampagne. | |
STRASSBURG afp/dpa | Das deutsche Verbot einer Werbekampagne der | |
Tierschutzorganisation Peta unter dem Motto „Der Holocaust auf Ihrem | |
Teller“, die das Leiden von Masttieren mit dem von KZ-Häftlingen verglich, | |
war rechtens. Dies stellte am Donnerstag eine Kleine Kammer des | |
Europäischen Gerichtshofs in Straßburg fest. Die deutsche Justiz habe mit | |
diesem Verbot die Persönlichkeitsrechte der in Deutschland lebenden Juden | |
schützen wollen. | |
Angesichts des „spezifischen Kontextes der deutschen“ sei das Verbot der | |
Kampagne und die damit verbundene Einschränkung des Grundrechts auf | |
Meinungsäußerung der Organisation Peta gerechtfertigt gewesen, heißt es in | |
dem Urteil. Gegen die Entscheidung kann Peta binnen drei Monaten | |
Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung | |
an die Große Kammer verweisen, er muss dies aber nicht tun. | |
Peta wollte mit sieben Plakaten gegen das Leiden von Masttieren | |
protestieren. Eines der Poster stellte ein Foto aufeinandergetürmter | |
Leichen von Häftlingen in Konzentrationslagern mit einer Aufnahme | |
geschlachteter Schweine gegenüber. Ein anderes Plakat zeigte unter der | |
Überschrift „Für Tiere sind alle Menschen Nazis“ Häftlinge in einer Reihe | |
von Hochbetten sowie zusammengeferchte Hühner in Lebebatterien. | |
## Verletzte Menschenwürde | |
Gegen diese in den USA konzipierte Kampagne hatten der damalige Präsident | |
des Zentralrats der Juden, Paul Spiegel, und seine beiden Stellvertreter | |
geklagt. Die Kläger, die als Kinder selbst den Holocaust überlebt hatten, | |
sahen ihre Menschenwürde und die ihrer in Konzentrationslagern verstorbenen | |
Angehörigen verletzt. Ein Gericht in Berlin gab ihnen Recht und verbot die | |
Kampagne im April 2004. | |
Im März 2009 bestätigte das Bundesverfassungsgericht das Verbot. Der | |
unzulässige Vergleich zwischen „menschlichem, würdenbegabtem Leben“ und d… | |
Belangen des Tierschutzes führe zu einer „Bagatellisierung und | |
Banalisierung des Schicksals der Holocaustopfer“, stellten die Karlsruher | |
Richter fest. Außerdem verstoße die Kampagne gegen die | |
Persönlichkeitsrechte heute lebender Juden. Gegen das Urteil kann Berufung | |
beantragt werden. | |
8 Nov 2012 | |
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