| # taz.de -- Verbot von Petas Holocaustvergleich: Masttiere sind keine KZ-Häftl… | |
| > Der Europäischen Gerichtshofs bestätigt das Verbot der Peta Kampagne. Der | |
| > Holocaustvergleich verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht heute lebender | |
| > Juden. | |
| Bild: Plakatteil der 2004 beworbenen Peta Kampagne. | |
| STRASSBURG afp/dpa | Das deutsche Verbot einer Werbekampagne der | |
| Tierschutzorganisation Peta unter dem Motto „Der Holocaust auf Ihrem | |
| Teller“, die das Leiden von Masttieren mit dem von KZ-Häftlingen verglich, | |
| war rechtens. Dies stellte am Donnerstag eine Kleine Kammer des | |
| Europäischen Gerichtshofs in Straßburg fest. Die deutsche Justiz habe mit | |
| diesem Verbot die Persönlichkeitsrechte der in Deutschland lebenden Juden | |
| schützen wollen. | |
| Angesichts des „spezifischen Kontextes der deutschen“ sei das Verbot der | |
| Kampagne und die damit verbundene Einschränkung des Grundrechts auf | |
| Meinungsäußerung der Organisation Peta gerechtfertigt gewesen, heißt es in | |
| dem Urteil. Gegen die Entscheidung kann Peta binnen drei Monaten | |
| Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung | |
| an die Große Kammer verweisen, er muss dies aber nicht tun. | |
| Peta wollte mit sieben Plakaten gegen das Leiden von Masttieren | |
| protestieren. Eines der Poster stellte ein Foto aufeinandergetürmter | |
| Leichen von Häftlingen in Konzentrationslagern mit einer Aufnahme | |
| geschlachteter Schweine gegenüber. Ein anderes Plakat zeigte unter der | |
| Überschrift „Für Tiere sind alle Menschen Nazis“ Häftlinge in einer Reihe | |
| von Hochbetten sowie zusammengeferchte Hühner in Lebebatterien. | |
| ## Verletzte Menschenwürde | |
| Gegen diese in den USA konzipierte Kampagne hatten der damalige Präsident | |
| des Zentralrats der Juden, Paul Spiegel, und seine beiden Stellvertreter | |
| geklagt. Die Kläger, die als Kinder selbst den Holocaust überlebt hatten, | |
| sahen ihre Menschenwürde und die ihrer in Konzentrationslagern verstorbenen | |
| Angehörigen verletzt. Ein Gericht in Berlin gab ihnen Recht und verbot die | |
| Kampagne im April 2004. | |
| Im März 2009 bestätigte das Bundesverfassungsgericht das Verbot. Der | |
| unzulässige Vergleich zwischen „menschlichem, würdenbegabtem Leben“ und d… | |
| Belangen des Tierschutzes führe zu einer „Bagatellisierung und | |
| Banalisierung des Schicksals der Holocaustopfer“, stellten die Karlsruher | |
| Richter fest. Außerdem verstoße die Kampagne gegen die | |
| Persönlichkeitsrechte heute lebender Juden. Gegen das Urteil kann Berufung | |
| beantragt werden. | |
| 8 Nov 2012 | |
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