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# taz.de -- Aktionsbündnis will Grundgesetz ändern: Eigener Artikel für Kind…
> Kinder brauchen einen eigenen Artikel im Grundgesetz, fordert ein
> Bündnis. Die Familienministerin meint: Kinderrechte seien ausreichend
> vorhanden.
Bild: Freie Fahrt für Kinder, fordert das Aktionsbündnis Kinderrechte, zumind…
BERLIN taz | Kinder brauchen mehr Raum – auch im Grundgesetz. das
jedenfalls fordert das Aktionsbündnis Kinderrechte. Es verlangt, die
Position von Kindern im deutschen Rechtssystem zu stärken und dazu die
Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.
Einen vier Absätze umfassenden Formulierungsvorschlag präsentierte das aus
verschiedenen Kinderrechtsorganisationen bestehende Bündnis am Freitag in
Berlin. Darin heißt es etwa: „(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung
in Angelegenheiten, die es betreffen“ – jedenfalls in altersgemäßer Weise.
„Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, deshalb brauchen sie über das
allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artikel 2 des Grundgesetzes hinaus eine
besondere Förderung“, sagte der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks,
Thomas Krüger. Der Vorschlag für den neu zu schaffenden Artikel 2a enthält
das Recht auf Schutz, bestmögliche Förderung und Beteiligung an allen
Angelegenheiten, die Kinder betreffen. Dem Kindeswohl müsse bei allem
staatlichem Handeln vorrangige Bedeutung zukommen.
Bislang würde der Staat noch zu wenig in die Pflicht genommen, seiner
Verantwortung für kindgerechte Lebensverhältnisse nachzukommen, meinte Lore
Maria Peschel-Gutzeit, frühere Hamburger Justizsenatorin, von der Deutschen
Liga für das Kind. Gerade angesichts hoher Kinderarmut und ungerechter
Bildungschancen wäre die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz ein
wichtiges Signal.
Im Falle einer Verfassungsänderung müssten neu zu erlassende Gesetze, wie
jenes zur Einführung des Betreuungsgeldes, am entsprechenden Artikel
geprüft werden. „Verfassungskonforme Auslegung heißt dann im Zweifelsfall �…
zu Gunsten des Kindes,“ betont Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen
Kinderschutzbundes.
Dies könnte sich etwa bei der Planung neuer Kitas auswirken, wenn zwischen
dem Recht auf Eigentum und dem Grundrecht der Kinder auf Bildung und
Spielen abgewogen werden muss.
## Unnötiger Aktivismus oder Fortschritt?
Im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung bereits das
Immissionsschutzgesetz reformiert: Kinderlärm gilt nicht mehr als
schädliche Umwelteinwirkung, sondern als sozialadäquat. Nachbarn müssen den
Lärm, der von Kindertagesstätten in der Nachbarschaft ausgeht, daher
tolerieren. Nach Angaben des Aktionsbündnisses bekommt die Kampagne
Unterstützung aus Politik und Justiz: Die Kinderkommission des Bundestages
sowie der deutsche Anwaltsverein stünden hinter dem Vorschlag.
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hingegen hält eine
Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung für unnötig. Der Passauer Neuen
Presse sagte die Ministerin am Freitag, die Bundesregierung habe die
Rechtsposition von Kindern bereits gestärkt. Das Recht auf Individualklage
für Fälle, bei denen es möglicherweise um einen Verstoß gegen die
UN-Kinderrechtskonvention geht, bringe „viel mehr als jede
Verfassungsänderung“.
Auch unter Staatsrechtlern ist das Thema umstritten. Neben der vom
Aktionsbündnis vertretenen Position gibt es die weitverbreitete Auffassung,
Kinder seien im Grundgesetz bereits zur Genüge vertreten. Eine Einführung
zusätzlicher Artikel blähe das Grundgesetz nur unnötig auf. Lore Maria
Peschel-Gutzeit hält dagegen: Auch in der Vergangenheit habe es zahlreiche
Verfassungsänderungen gegeben. Zum Beispiel bei der Erweiterung von Artikel
3 zur Gleichberechtigung von Mann und Frau.
16 Nov 2012
## AUTOREN
Franziska Haack
## TAGS
Kristina Schröder
Kinderrechte
Schwerpunkt Grundgesetz
UN
Hartz IV
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