Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kommentar Leistungsschutzrecht: Kreativität statt Recht und Ordnung
> Leistung muss sich wieder lohnen. Ein alter FDP-Spruch zeigt beim
> sogenannten Leistungsschutzrecht einen hohen Aktualitätswert.
Bild: Informationen von gestern oder geballte Erfahrung von heute?
Seit die Einschläge in der Medienbranche näher kommen und der Virus des
Zeitungssterbens den deutschen Markt ergreift, wächst die Panik. Und damit
die Suche nach den Sündenböcken.
Für die großen Verlage ist einer davon Google. Typisch deutsch soll es
Suchmaschinen und News-Aggregatoren [1][wie Google News] mit einem Gesetz
verboten werden, auch künftig auf journalistische Inhalte zu verweisen,
ohne dafür zu bezahlen. Der Name: Leistungsschutzrecht. Die Argumentation:
Google bekommt durch diese Dienstleistung viel Traffic, die Grundlage für
die Werbeeinnahmen.
Entsprechend wollen die Verlage beteiligt werden. Oder es Google eben
verbieten, auf die jeweiligen Angebote zu verlinken. In dieser Nacht nun
wurde der Gesetzesvorstoß in einer ersten Lesung beraten. Dass es in einem
solchen Verfahren eine erste Lesung gibt, ist ganz normal. [2][Dass diese
in der Nacht stattfindet,] ist bezeichnend dafür, wie wenig die
Parlamentarier sich in ihren routinierten Abläufen davon beeinflussen
lassen, welche Relevanz die Themen Leistung und Internet und Bezahlmodelle
haben.
Aber wie gut, dass es das Netz gibt und nicht zuletzt Google schon selbst
dafür gesorgt hat, dass ein solch weitreichendes Gesetz nicht einfach
unbemerkt seinen Siegeszug durch die Institutionen antreten kann. In
großflächigen Anzeigen hat die Internet-Großmacht in den vergangenen Tagen
dafür geworben, für eine Freiheit im Netz zu kämpfen, wie Google sie meint.
An seinen Abgeordneten solle man sich wenden, um dieses böse, böse Gesetz
zu verhindern. Eine teure Kampagne, die zwar einserseits belegt, über
welche monetäre Potenz Google verfügt. Die aber auf der anderen Seite
zeigt, dass die Menschen kapieren, dass die Welt mithin komplexer ist, als
große Konzerne das gerne zeichnen. Denn so groß die mediale Beachtung
dieser Kampagne war, so verschwindend [3][gering die Beschwerdeflut bei den
Abgeordneten,] die sie ausgelöst hat.
Für eine kleine Zeitung wie die taz ist es bares Geld wert, von Google
verlinkt zu werden. Wir haben auch kein Problem damit, wenn unsere
Textanläufe, so genannte Snippets, kostenlos gepostet werden. Auch wir
zitieren ja journalistische Publikationen und verweisen auf andere
Angebote. Etwas anderes ist es, wenn ganze Texte kopiert werden.
Aber dieser Tatbestand spielt in Wahrheit in der Auseinandersetzung keine
Rolle. Anstatt sofort nach einem Gesetz zu rufen, das letztlich mehr Fragen
stellen als beantworten würde, sollten die Verlage versuchen, mit
spezifischen Angeboten zu reagieren. [4][taz-zahl-ich], die freiwillige
„Pay-WAHL“ auf unserer Website, ist ein solches Angebot. Es holt den
mündigen Bürger bei der Erkenntnis ab, dass Leistung sich eben lohnen muss,
damit sie auch in Zukunft erbracht werden kann.
30 Nov 2012
## LINKS
[1] http://www.google.de/news
[2] /Leistungsschutzrecht-im-Bundestag/!106532/
[3] /Protest-gegen-Leistungsschutzrecht/!106402/
[4] /zeitung/tazinfo/taz-zahl-ich/
## AUTOREN
Ines Pohl
## TAGS
Leistungsschutzrecht
Google
Finanzen
Leistungsschutzrecht
Leistungsschutzrecht
Google
Leistungsschutzrecht
Google
## ARTIKEL ZUM THEMA
Leistungsschutzrecht im Bundestag: Light-Version in Planung
„Kleinste Textauschnitte“ weiterhin umsonst? Das Bundesjustizministerium
bringt einen Änderungsantrag in die Leistungsschutzrecht-Debatte ein.
Leistungsschutzrecht Google: Alles andere als dröge
Wird Google zur Kasse gebeten? Zeitungsverleger und der Netzkonzern
streiten übers Leistungsschutzrecht. Eine Entscheidung wurde vertagt.
Wissenschaftsjournalismus: Wes Brot ich ess', des Lied ich sing'
Wer bezahlt über Wissenschaft schreibt, steht unter dem Verdacht, nur ein
Sprachrohr der „Scientific Community“ zu sein. Es ist nicht besser
geworden.
Leistungsschutzrecht im Bundestag: „Das Internet schläft nicht“
Zu später Stunde wurde der Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht im
Bundestag diskutiert. Die Opposition nannte ihn rückwärtsgewandt .
Leistungsschutzrecht im Netz: LSR ist Anwalts Liebling
Google fährt eine Kampagne und der Bundestag tagt nachts – die Debatte ums
Leistungsschutzrecht wird heftiger. Auch und vor allem im Netz.
Protest gegen Leistungsschutzrecht: Beruhigt zu Bett gehen
Der erhoffte Shitstorm gegen den Bundestag bleibt aus: Googles Plan, seine
Nutzer auf Abgeordnete des Bundestags zu hetzen, ist bislang nicht
erfolgreich.
Juristen kritisieren Leistungsschutzrecht: Der Entwurf ist „nicht durchdacht�…
Führende Rechtswissenschaftler haben vor „unabsehbaren Folgen“ des
geplanten Leistungsschutzrechts gewarnt. Das Gesetz werde sich zum Nachteil
der Wirtschaft auswirken.
Kommentar Google-Kampagne: Der Monopolist wird nervös
Googles Kampagne zur Diskussion um das Leistungsschutzrecht ist
nachvollziehbar – und langweilig. Die Machtprobe hilft nicht wirklich
weiter.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.