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# taz.de -- Leistungsschutzrecht im Bundestag: Light-Version in Planung
> „Kleinste Textauschnitte“ weiterhin umsonst? Das Bundesjustizministerium
> bringt einen Änderungsantrag in die Leistungsschutzrecht-Debatte ein.
Bild: Der Internetkonzern Google verdient Millionen durch Werbung, während sic…
BERLIN taz | Beim umstrittenen Leistungsschutzrecht für Presseverlage
zeichnet sich eine Light-Version ab: Suchmaschinen wie [1][Google] sollen
demnach einzelne Wörter und „kleinste Textausschnitte“ weiterhin auch
umsonst in ihren Ergebnislisten anzeigen dürfen. Das sieht ein
Änderungsantrag des FDP-geführten Justizministeriums vor, der am Mittwoch
im Rechtsausschuss behandelt wird und der taz vorliegt.
Der Ausschussvorsitzende Siegfried Kauder (CDU) geht davon aus, dass die
Änderung angenommen wird und das Gesetz dann am Freitag vom Bundestag
beschlossen wird. Zuvor hatte er rechtliche Bedenken geäußert und
angekündigt, auch gegen die Mehrheitsmeinung seiner Fraktion den
derzeitigen Gesetzentwurf abzulehnen. Sollte der jetzt eingebrachte
Änderungsantrag angenommen werden, könne er mit dem Gesetz leben, sagte
Kauder der taz.
Durch das sogenannte Leistungsschutzrecht sollen Suchmaschinen und
Internetseiten mit automatisch gesammelten Nachrichten zur Kasse gebeten
werden. Der Internetkonzern Google etwa verdient Millionen durch Werbung,
während sich viele Verlage um ihre Einnahmen im Netz sorgen. Die
Nachrichtensuche „[2][GoogleNews]“ zeigt kurze Nachrichtenausschnitte an,
zusammen mit einem Link zur Internetseite. Die Verlage profitieren also
bereits von den Lesern, die so auf ihre Seite kommen. Deshalb wollen sie
sich auch nicht von der Google-Liste runternehmen lassen – obwohl dies
bereits technisch möglich ist.
Nun darf Google seine Praxis wohl beibehalten. „Die freie, knappe, aber
zweckdienliche Beschreibung des verlinkten Inhalts ist gewährleistet“,
heißt es in dem Vorschlag des Justizministeriums. Die Abstimmung im
Bundestag ist nun für Freitag vorgesehen. Zuvor war der Punkt von der
Tagesordnung für Donnerstag gestrichen worden.
Die Grünen und die Linken wollen gegen das Gesetz stimmen.
Linken-Netzpolitiker Herbert Behrens sieht bereits heute genügend
technische Möglichkeiten für Verlage, die ungewollte Übernahme von
Textpassagen durch Google und Co. zu verhindern. Sollte das Gesetz in
geänderter Fassung beschlossen werden, drohten Gerichtsstreits über die
Frage, was „kleinste Textausschnitte“ sind.
26 Feb 2013
## LINKS
[1] http://www.google.de
[2] http://news.google.de/
## AUTOREN
Felix Werdermann
## TAGS
Leistungsschutzrecht
Justizministerium
Google
Schwerpunkt Urheberrecht
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Belgien
Leistungsschutzrecht
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