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# taz.de -- Leistungsschutzrecht Google: Alles andere als dröge
> Wird Google zur Kasse gebeten? Zeitungsverleger und der Netzkonzern
> streiten übers Leistungsschutzrecht. Eine Entscheidung wurde vertagt.
Bild: Besonders Google News steht in der Kritik
BERLIN taz | Es ist der vorerst letzte Kampf der Giganten. Zwischen dem
Internetkonzern Google und dem Verband deutscher Zeitungsverleger. Im
Bundestag durften die beiden Kontrahenten am Montag noch einmal ihre
Ansichten zum sogenannten Leistungsschutzrecht darlegen, bevor ein Gesetz
womöglich im März beschlossen wird.
Auf der Tagesordnung standen die vermeintlich drögen „technischen Fragen“,
doch die könnten das gesamte Gesetzesvorhaben noch kippen. Im Kampf um das
Überleben im Internetzeitalter wollen die Verlage an den Millionengewinnen
des Suchmaschinenbetreibers und Quasi-Monopolisten Google teilhaben.
Bei der Nachrichtensuche „GoogleNews“ werden Textausschnitte angezeigt,
zusammen mit einem Link zum Artikel. Die Verlage profitieren so von den
Lesern, die über Google auf ihre Seite kommen.
## Textausschnitte zusätzlich vergüten
Dennoch wollen sie sich den Textausschnitt zusätzlich vergüten lassen – mit
Hilfe eines sogenannten Leistungsschutzrechts. Ein Entwurf der
schwarz-gelben Bundesregierung zielt neben Google auch auf Ersteller von
Nachrichtensammlungen ab.
In der Anhörung am Montag ging es um den Programmiertext robots.txt, der
unsichtbar in Webseiten eingebaut werden kann. Dadurch können Verlage
bereits heute bestimmen, was Google und andere News-Sammler übernehmen
sollen und was nicht.
So lasse sich etwa für jede einzelne Internetseite bestimmen, ob sie
überhaupt erfasst werden soll, erläuterte der technische Direktor von
Google, Wieland Holfelder. Auch ließen sich beispielsweise Bilder für die
Google-Suche sperren.
## Politiker von CDU und FDP äußern Bedenken
Thomas Höppner vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger kritisierte
jedoch, die Vorgaben zur erlaubten Textnutzung könnten nicht noch weiter
präzisiert werden. Zudem seien die Wünsche nicht verpflichtend für die
News-Sammler.
Googles Technikleiter Holfelder sagte, die Verlage könnten darüber hinaus
festlegen, welcher Kurztext über eine Internetseite direkt bei der Suche
angezeigt werden soll. „Das kann die Suchmaschine übernehmen, muss sie aber
nicht.“ Nur so lasse sich beispielsweise verhindern, dass Nutzer durch
irreführende Kurztexte ungewollt auf Pornoseiten geleitet würden.
Über das Leistungsschutzrecht sollte der Bundestag eigentlich am Donnerstag
entscheiden, der Punkt wurde jedoch von der Tagesordnung genommen.
Politiker von CDU und FDP hatten zuvor Bedenken geäußert. Nun soll am
Freitag die namentliche Abstimmung im Bundestag stattfinden.
26 Feb 2013
## AUTOREN
Felix Werdermann
## TAGS
Google
Leistungsschutzrecht
Schwerpunkt Urheberrecht
Verlagswesen
Leistungsschutzrecht
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Leistungsschutzrecht
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Belgien
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