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# taz.de -- Leistungsschutzrecht vor Verabschiedung: Schnell noch entschärft
> Kurz vor der Verabschiedung des „Lex Google“ hat sich die Regierung auf
> eine abgeschwächte Version geeinigt. Der Streit ist damit aber nicht vom
> Tisch.
Bild: Ach, uns ist da noch was eingefallen!
BERLIN dpa | Die schwarz-gelbe Koalition will das geplante
Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Internet abschwächen. „Einzelne
Wörter oder kleinste Textausschnitte“ sollten nicht von dem Gesetz
betroffen sein, sagte der FDP-Netzpolitiker Manuel Höferlin am Dienstag.
Auf einen entsprechenden Änderungsvorschlag hätten sich Rechtspolitiker von
FDP und Union verständigt.
Damit würden die kurzen Textanrisse, die Suchmaschinen in ihren
Ergebnislisten anzeigen, nicht mehr unter das Gesetz fallen. Eine konkrete
Textlänge, die künftig lizenzfrei von Suchmaschinen und News-Aggregatoren
zitiert werden darf, wird in der neuen Regelung allerdings nicht genannt.
„Mir war wichtig, dass man eine Lösung findet, die die Darstellung des
Suchergebnisses ermöglicht, ohne dass der Besuch der Originalseite unnötig
wird“, sagte Höferlin. Der Regierungsentwurf soll an diesem Mittwoch vom
Rechtsausschuss des Bundestages beschlossen und am Freitag dann im
Parlament verabschiedet werden.
Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz kritisierte das Vorgehen der
Regierungskoalition: „Das ist eine wesentliche Änderung des Gesetzes zum
Leistungsschutzrecht und dazu muss es eine neue Anhörung geben“,
[1][schrieb von Notz] im Kurzmitteilungsdienst Twitter.
## Orientierung an Bildersuche
Höferlin betonte, das Leistungsschutzrecht solle sich an den Regeln zur
Bildersuche im Internet orientieren. Der Bundesgerichtshof hatte Ende 2011
entschieden, dass die Suchmaschine Google Vorschaubilder („Thumbnails“) in
ihren Suchergebnissen anzeigen darf.
Bei Texten sollten die Auszüge („Snippets“) durchaus mehr als die
Überschrift und den Link zur Textquelle enthalt dürfen, sagte Höferlin.
Damit könnten die Anwender sich bei der Internetsuche besser orientieren.
Das Leistungsschutzrecht ziele in dieser Fassung vor allem auf Dienste, die
komplette Zeitungsinhalte im Internet sammeln.
Das Leistungsschutzrecht in seiner ursprünglichen Form war von
Internetfirmen wie Google und Branchenverbänden entschieden abgelehnt
worden. Auch etliche Rechtsexperten äußerten verfassungsrechtliche Bedenken
und bezweifelten die praktische Umsetzbarkeit.
Die Verleger setzen sich dagegen für ein Leistungsschutzrecht ein, weil
Internet-Konzerne und News-Aggregatoren mit ihren Inhalten Geld verdienten,
ohne sie angemessen an den damit verbundenen Erlösen zu beteiligen.
Die Verlegerverbände VDZ und BDZV reagierten vorsichtig auf die Nachricht
vom neuen Gesetzentwurf: „Wir gehen davon aus, dass das
Leistungsschutzrecht erstmals eine Rechtsposition der Presseverleger
schafft, die ganz wesentlich zu dem notwendigen Schutz der gemeinsamen
Leistungen von Verlegern und Journalisten im digitalen Zeitalter beitragen
wird.“ Google wollte sich zunächst nicht zu dem veränderten Gesetzentwurf
äußern.
27 Feb 2013
## LINKS
[1] http://twitter.com/KonstantinNotz
## TAGS
Google
Leistungsschutzrecht
Schwerpunkt Urheberrecht
Verlagswesen
Leistungsschutzrecht
Google
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Springer nicht so genau.
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