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# taz.de -- Leistungsschutzrecht der Verlage: Kein Plan gegen Google
> Deutsche Zeitungsverlage finden, dass sie im Internet zu wenig verdienen
> und wollen das per Gesetz ändern lassen. Wie das gehen soll, weiß selbst
> Springer nicht so genau.
Bild: Matthias Döpfner verweist auf ein profitables Jahr 2009, macht sich aber…
BERLIN taz | Am deutlichsten formulierte es Verleger Hubert Burda in einem
FAZ-Artikel: "Suchmaschinen wie Google oder Yahoo erzielen mit
Onlinewerbung weit höhere Umsätze als die Websites der Verlage." Mit
Nutzern konfrontiert, die häufiger im Internet Nachrichten lesen als eine
Zeitung zu kaufen, suchen die Zeitungsverlage nun nach anderen Geldquellen.
Das hat sich nun auf eine Forderung reduziert: ein Leistungsschutzrecht für
Presseverlage, um deren organisatorische Arbeit zu schützen.
Das Projekt wird vor allem vom Axel-Springer-Verlag vorangetrieben. Den
Anfang machte Geschäftsführer Mathias Döpfner in einem Spiegel-Interview
vor einem Jahr mit der Formel "Der Copypreis der Zukunft ist das
Copyright." Seitdem hat sein Chef für Lobbyarbeit, Christoph Keese,
zahlreiche Interviews gegeben und Artikel verfasst. Fast 150
Zeitungsverlage unterzeichneten im vergangenen Sommer die "Hamburger
Erklärung", die vage forderte, dass die "wirtschaftliche Basis" des
Journalismus in "digitalen Vertriebskanälen" gesichert bleibt.
Die Politik spielte mit, und CDU und FDP schrieben unmissverständlich in
ihren Koalitionsvertrag: "Wir streben die Schaffung eines
Leistungsschutzrechts für die Presseverlage an." Über das vergangene Jahr
hinweg hat sich diese Formel ausdifferenziert, ohne dabei viel deutlicher
zu werden.
Die Verleger schimpfen auf Suchmaschinen, die kurze Ausschnitte der Artikel
in ihren Ergebnissen zeigen, oder auf Firmen, die Zeitungsabos kündigen und
stattdessen Internetseiten der Verlage nutzen. Doch unklar bleibt
weiterhin, wen die Verlage für welche Leistung zur Kasse bitten wollen:
Ihre Seiten wollen sie nicht kostenpflichtig machen, ihre Artikel nicht aus
den Suchergebnissen von Google heraus nehmen. Stattdessen forderte
Christoph Keese in einem Zeitungsartikel Bezahl-Buttons für Suchmaschinen,
und auf einer Konferenz Abgaben auf gewerblich genutzten Computer.
"Google und andere Suchmaschinen zu ignorieren wäre unrealistisch",
erläutert Dietmar Wolff, der Geschäftsführer des Bundesverbands der
Zeitungsverlage. "Wir brauchen Sicherheit für den Fall, dass wir gegen
jemanden klagen, der die Verlagsinhalte nutzt. Bisher ist es schwierig die
Rechtekette vom Journalisten bis hin zum Verlag nachzuweisen. Ein eigenes
Recht würde das erleichtern."
Genau deshalb befürchten Journalisten inzwischen, dass es den Verlagen vor
allem darum geht auf ihre Kosten mehr Geld zu verdienen. "Das Urheberrecht
schafft bisher einen Ausgleich zwischen Urhebern, Verwertern und Nutzern",
sagte Frauke Ancker, Geschäftsführerin des Bayerischen Journalistenverbands
(BJV) der taz. "Wir befürchten, dass die Verlage versuchen, mit dem
Leistungsschutzrecht die Verhältnisse in ihre Richtung zu verschieben." Ein
Gutachten des BJV zweifelt an der Notwendigkeit des Gesetzes, da die
Verleger nicht benennen, was verboten werden soll. Der Verband Freier
Journalisten, Freischreiber, stellte in einer Mitteilung in Frage, ob es
dabei überhaupt um Qualitätsjournalismus geht: "Die Praxis zeigt, dass
viele Verlage selbst nicht bereit sind, Qualitätsjournalismus zu bezahlen."
In der Diskussion geht es aber auch um Grundsätzlicheres. In der "Hamburger
Erklärung" der Verleger heißt es: "Wir widersprechen all jenen, die
behaupten, dass Informationsfreiheit erst hergestellt sei, wenn alles
kostenlos zu haben ist." Wenige Monate später konterten Internetaktivisten
in einem Manifest: "Niemand sollte versuchen, sich der notwendigen
Anpassung von Geschäftsmodellen an das Internet durch eine Politik des
Bestandsschutzes zu entziehen." Für Erstunterzeichner Markus Beckedahl, der
den prominenten Blog Netzpolitik.org betreibt, haben die Verlage diese
Anpassung versäumt. "Mit dem Leistungsschutzrecht wollen sie sich von
anderen Branchen querfinanzieren lassen", so Beckedahl.
Bei so vielen Unklarheiten hat sich auch die Sprache der Regierung
geändert. In der CDU stellt der Vorsitzende des Rechtsausschusses im
Bundestag, Siegfried Kauder, das Gesetz inzwischen grundsätzlich infrage:
"Dass die Verleger diese Ausschnitte im Internet schützen wollen, ist
nachvollziehbar, aber nicht genug, um ein neues Gesetz zu schaffen." Der
FDP-Rechtspolitiker Stephan Thomae erwartet eine komplexe Diskussion, bevor
ein Gesetz, wie es sich die Verlage wünschen, verabschiedet wird.
30 Mar 2010
## AUTOREN
Lalon Sander
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