# taz.de -- Urteil im Fall Oury Jalloh: Verurteilt, aber nicht aufgeklärt | |
> Der angeklagte Polizist habe versäumt, nach Oury Jalloh in der Zelle zu | |
> schauen, so das Gericht. Die Vernichtung von belastenden Beweisen sei | |
> nicht erwiesen. | |
Bild: Journalisten konzentriern sich auf Demonstranten im Gericht, Justizmitarb… | |
MAGDEBURG taz | In der Magdeburger Innenstadt hatten sich am Mittag | |
Polizeiwagen postiert. Nach dem Urteil in dem skandalträchtigen | |
Oury-Jalloh-Prozess rechneten die Behörden mit Demonstrationen. Kaum ein | |
Verfahren um Polizeigewalt hat in den vergangenen Jahren ähnliche | |
Aufmerksamkeit auf sich gezogen wie der rätselhafte Feuertod des | |
Asylbewerbers aus Sierra Leona in einem Polizeirevier in Dessau. | |
Fünf Jahre lang hat die Justiz versucht, den Fall aufzuklären. Beim ersten | |
Anlauf vor dem Landgericht Dessau hatte der Richter den Prozess wegen | |
offensichtlicher Lügen der Polizeizeugen frustriert beendet. Später hob der | |
Bundesgerichtshof die Freisprüche für einen der beiden angeklagten | |
Polizisten auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung nach | |
Magdeburg. | |
Dieses Landgericht verhandelte 67 Tage lang den Vorwurf der | |
Körperverletzung mit Todesfolge gegen den mittlerweile wegen Krankheit aus | |
dem Dienst ausgeschiedenen Polizisten Andreas S. Das überraschendste | |
Ergebnis des neuen Prozesses: Die Polizei hätte Jalloh niemals in die Zelle | |
sperren dürfen. Denn weder bestand der Verdacht, er könnte eine Straftat | |
begangen haben, noch war seine Identität ungeklärt, erklärte die Richterin | |
in ihrer Urteilsbegründung. Zudem wäre die Polizei verpflichtet gewesen, | |
das Einverständnis eines Richters einzuholen. | |
## Rechtswidrige Praxis | |
Diese Versäumnisse mochte sie dem Angeklagten aber nicht anlasten: Denn der | |
sei mehreren Irrtümern aufgesessen, für die er dem Gericht zufolge nichts | |
konnte. So musste er denken, dass Jalloh eingesperrt wurde, weil er sich | |
gegen die Kontrolle gewehrt habe. Und weil im Dessauer Polizeirevier „noch | |
nie“ ein Richter zur Bestätigung einer Gewahrsamnahme angerufen worden sei, | |
habe S. annehmen können, dass diese rechtswidrige Praxis in Ordnung sei. | |
Ihr einziger Vorwurf gegen den Beamten: Er habe es versäumt, häufiger in | |
der Zelle nach Jalloh zu schauen. Methling erinnerte daran, dass drei Jahre | |
vor Jallohs Tod der Obdachlose Mario Bichtermann in derselben Zelle an | |
einer Kopfverletzung gestorben war. Auch damals war S. Dienstgruppenleiter. | |
Die Ermittlungen gegen ihn wurden eingestellt, weil Bichtermann trotz | |
Operation nicht hätte gerettet werden können. „Es wäre auch deshalb S.’ | |
Pflicht gewesen, Jalloh optisch zu überwachen“, sagte die Richterin. | |
Deshalb das Urteil: 120 Tagessätze à 90 Euro wegen fahrlässiger | |
Körperverletzung mit Todesfolge. Zudem muss S. die Prozesskosten tragen. | |
Die Nebenklage hatte im Lauf der Verhandlung immer wieder auf eklatante | |
Lücken in der Beweisführung der Staatsanwaltschaft hingewiesen. „Wir sind | |
uns bewusst, dass es Ermittlungsfehler gegeben hat“, sagte Methling dazu am | |
Donnerstag – etwa vernichtete Asservate oder gelöschte Videos. „Was daraus | |
zu schließen wäre, muss offen bleiben.“ Es könne jedoch „nicht nachgewie… | |
werden, dass Beweismittel gezielt vernichtet wurden“. Die Indizien der | |
Nebenklage konnten das Gericht nicht überzeugen. Methling schloss aus, | |
„dass das Feuer durch Defekt oder eine andere Person ausgelöst wurde.“ | |
Noch vor dem Ende der halbstündigen Urteilsbegründung verließen einige | |
Zuschauer protestierend („Schande!“, „Das war Mord!“) das Gerichtsgebä… | |
etwa 70 Personen zogen danach mit Transparenten in Richtung Innenstadt. | |
13 Dec 2012 | |
## AUTOREN | |
Christian Jakob | |
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