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# taz.de -- Verfahren um Tod von Oury Jalloh: Geldstrafe für Protestler
> Weil ein Mann afrikanischer Abstammung rund um den Prozess zu Straftaten
> aufgerufen haben soll, muss er 5.400 Euro zahlen. Mehrfach war es zu
> Tumulten gekommen.
Bild: Vor dem Landgericht Magdeburg gab es 2012 regelmäßig Demos an den Proze…
MAGDEBURG epd | Im Zusammenhang mit dem Verfahren um den Tod des Afrikaners
Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle hat das Amtsgericht Magdeburg
einen 43-Jährigen zu einer Geldstrafe verteilt. Der Mann afrikanischer
Abstammung muss 5.400 Euro Strafe wegen Beleidigung in vier Fällen sowie
wegen öffentlicher Aufforderung zur Begehung von Straftaten zahlen, teilte
das Gericht am Mittwoch in Magdeburg mit.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte er sich im vergangenen Jahr während des
Prozesses mehrfach bei Kundgebungen vor dem Landgericht Magdeburg
aufgehalten und die dort eingesetzten Polizisten beschimpft. Zudem soll er
andere Kundgebungsteilnehmer aufgefordert haben, Steine auf die Beamten zu
werfen.
Gegen den Mann war zunächst ein Strafbefehl ergangen, dem er jedoch
widersprochen hatte. Daher kam es nun zur Hauptverhandlung. Das Urteil ist
noch nicht rechtskräftig, Revision ist möglich.
Der neuerliche Prozess um den Tod Oury Jallohs war mehrfach von
Kundgebungen begleitet worden. Vereinzelt kam es dabei zu Tumulten, wie
etwa im Januar 2013, als eine Gedenkfeier abgebrochen werden musste. Nach
Angaben eines Gerichtssprechers ist ein weiteres einschlägiges Verfahren
anhängig. Dabei muss sich ab Mitte Oktober eine Frau wegen vergleichbarer
Delikte vor dem Amtsgericht Magdeburg verantworten.
Das Landgericht Magdeburg hatte im Dezember 2012 im Jalloh-Verfahren einen
Polizisten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro
verurteilt. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt. Jalloh war im Januar
2005 auf eine Liege gefesselt bei einem Brand in der Arrestzelle ums Leben
gekommen.
17 Jul 2013
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