| # taz.de -- Kommentar Oury Jalloh: Alte Zweifel, neue Irritationen | |
| > Im Fall Oury Jalloh ist das Strafmaß für den angeklagten Polizisten nun | |
| > etwas höher ausgefallen als erwartet. Leider bedeutet das nichts. | |
| Bild: Klare Aussage: Demonstrant vor dem Landgericht in Magdeburg. | |
| Die Justiz hat es mit aller Kraft darauf angelegt, den seit Jahren | |
| währenden Prozess um den Tod des Sierra Leoners Oury Jalloh endlich | |
| abzuschließen. Schon im Frühjahr hatten die Richter versucht, das Verfahren | |
| einzustellen, waren damit aber gescheitert. Mit entsprechender Motivation | |
| verhandelten sie daraufhin weiter: Anträge, mit neuen Gutachten die weiter | |
| offenen Fragen in dem mysteriösen Fall aufzuklären, wurden reihenweise | |
| abgelehnt. Das Magdeburger Landgericht entschied sich, die verbleibenden | |
| Fragezeichen zu Nebensächlichkeiten zu erklären. | |
| Für ebenso nebensächlich hält es das Gericht offenbar, dass die Dessauer | |
| Polizei seit Jahren Menschen in Gewahrsam sperrte, ohne dies je wie | |
| vorgeschrieben einen Richter prüfen zu lassen. Dem angeklagten Polizisten | |
| wurde dieser im Prozess bekannt gewordene Umstand sogar mildernd ausgelegt: | |
| Weil er - leitender Beamter in einem Polizeirevier - angeblich nicht wissen | |
| konnte, dass man Leute nicht länger in eine Zelle stecken darf, ohne einen | |
| Richter zu fragen, wollte das Gericht ihn nicht für den schwerwiegenderen | |
| Tatbestand der Freiheitsberaubung mit Todesfolge verurteilen. | |
| Dass sein Strafmaß höher ausfiel als von der Staatsanwaltschaft gefordert, | |
| ist einerlei: Solange Jallohs Tod nicht vollständig aufgeklärt ist, macht | |
| es letztlich keinen Unterschied, ob er 9, 90 oder 190 Tagessätze für | |
| Jallohs Tod bezahlt. Das Gericht mag sich davon versprechen, dass ihm nicht | |
| vorgeworfen wird, den Tod eines Afrikaners nicht sühnen zu wollen. Den | |
| Vorwurf, ihn nicht aufklären zu wollen, wird es so aber nicht los. | |
| Denn der Argwohn ist in der Welt, seit Jalloh starb und schon seine Leiche | |
| nicht richtig obduziert wurde: Die Justiz will es gar nicht so genau | |
| wissen, was geschehen ist. Ob diese Befürchtung berechtigt ist, weiß bis | |
| heute keiner. Sie restlos auszuräumen wäre aber die Pflicht der Kammer | |
| gewesen. Dazu hätte gehört, so lange zu verhandeln, bis alle Möglichkeiten | |
| ausgeschöpft sind, das Vorgefallene, soweit es eben noch geht, | |
| auszuleuchten. | |
| Die aus der Verhandlungsführung sprechende Haltung, irgendwann sei es aber | |
| auch mal gut mit der Beweisaufnahme, ist angesichts eines derart | |
| haarsträubenden Todesfalls nicht akzeptabel. Was bleibt, ist das Signal, | |
| dass eben doch nicht alle gleich sind im Land. Dass die Justiz im Falle | |
| eines toten Deutschen ähnlich verhandelt hätte, glaubt in den migrantischen | |
| Communitys nämlich niemand. | |
| 13 Dec 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Jakob | |
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