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# taz.de -- Kommentar Burn-Out: Zeit zu handeln
> Bei der Bekämpfung von Stress am Arbeitsplatz hapert es: weil die
> Arbeitgeber sich sträuben und die Regierung nicht drängeln will. Das muss
> sich ändern.
Ständige Überstunden und Erreichbarkeit für den Arbeitgeber, miese
Bezahlung, kürzere Taktzeiten am Band, Schicht- und Nachtarbeit, fehlende
Anerkennung, unklare Arbeitsabläufe und unfähige Vorgesetzte – es gibt
viele Gründe, warum Arbeit restlos auspowern kann. Falls das nicht reicht:
Immer mehr Beschäftigte tragen den eigenen, kleinen Chef in sich, der sie
antreibt.
Was nützt dagegen eine Verordnung, wie sie die IG Metall und die
Sozialminister der Länder fordern? Die Antwort ist: viel – als erster
Schritt. Eine Verordnung konkretisiert die Gefahren, die im Beruf für die
psychische Gesundheit entstehen können. Sie gibt den Arbeitsschutzbehörden
bei Betriebskontrollen, aber auch den Beschäftigten klare Wegweiser und
Rechte an die Hand. Natürlich ist die Materie komplex. Aber
Arbeitswissenschaft und Medizin haben bereits viele Risikofaktoren und
Ansätze zur Prävention identifiziert.
Allein, es hapert an der Umsetzung, weil sich die Arbeitgeber gegen
Verpflichtungen sträuben und die Bundesregierung sie nicht drängeln will.
Das aber ist fahrlässig und dumm. Studien zeigen, dass sich ein aktives
betriebliches Gesundheitsmanagement doppelt und dreifach auszahlt: durch
gesündere und motiviertere Belegschaften, die weniger Produktionsausfälle
verursachen. Das wiederum schont die Sozialkassen, die jedes Jahr
Milliarden Euro für die Behandlung arbeitsbedingter psychischer
Erkrankungen, für Krankengeld oder Erwerbsminderungsrenten aufbringen,
während gleichzeitig für immer arbeitsunfähige Beitragszahler verloren
gehen.
Eine Verordnung wäre aber nur ein Anfang. Es braucht mehr Aufklärung und
Diskussion. Damit Beschäftigte besser lernen, ihre Arbeitskraft zu
verteidigen und eine Gefährdungsbeurteilung in ihrem Betrieb einfordern.
Nur die Hälfte aller Unternehmen führt dieses gesetzlich vorgeschriebene
Instrument bisher überhaupt durch.
Aber auch der Personalabbau in den Aufsichtsbehörden der Bundesländer –
Ergebnis der Deregulierungswut des ehemaligen Bundesarbeitsministers
Wolfgang Clement (SPD) – müsste gestoppt werden. Denn wenn ein Betrieb
damit rechnen kann, im Schnitt nur alle 86 Jahre einmal von einem
Arbeitsschützer aufgesucht zu werden (so die Realität in NRW 2009), besteht
wenig Grund, sorgfältiger mit der Gesundheit der Beschäftigten umzugehen.
19 Dec 2012
## AUTOREN
Eva Völpel
## TAGS
Stress
Arbeitsbedingungen
Burnout
Psychische Erkrankungen
Job
Arbeitsbedingungen
Burnout
Arbeit
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