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# taz.de -- Kommentar Organspende: Das perfekte Verbrechen
> Ärzte, die ihre Patienten auf der Warteliste hochrutschen ließen, bleiben
> wohl straffrei. Die Standesorganisation ist in der Pflicht, Demut zu
> zeigen.
Bild: Der Styroporbehälter soll das gekühlte Spenderorgan zum Patienten bring…
Mehr als einhundert gezielte Manipulationen von Patientendaten sind seit
dem vergangenen Sommer nun schon aufgeflogen – und dabei ist erst ein
knappes Viertel aller 47 Zentren für Organtransplantation in Deutschland
auf kriminelle Betrügereien bei der Organvergabe untersucht worden.
Bereits jetzt ist das Vertrauen vieler Menschen in Ärzte, Kliniken und
deren Aufsichtsbehörden spürbar erschüttert; erst zu Wochenanfang
vermeldete die Stiftung Organtransplantation ein historisches Spendentief:
Um noch einmal fast 13 Prozent sind 2012 die – im internationalen Vergleich
ohnehin mäßigen – Organspenden im Vergleich zum Vorjahr gesunken.
Und als wären dies der bestürzenden Nachrichten nicht genug, sorgen nun die
Strafverfolgungsbehörden mit ihrer ernüchternden juristischen Botschaft
dafür, dass der Mangel noch dramatischer werden dürfte: Ärzte, die
todkranke Patienten andernorts um (Über-)Lebenschancen betrogen haben,
indem sie die Laborwerte ihrer eigenen Transplantationspatienten fälschten,
werden wohl straffrei bleiben.
Die Täter dürfen weiter, als sei nichts geschehen, an ihren Karrieren
feilen, denn je mehr einer operiert hat, egal auf welcher betrügerischen
Grundlage, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass er noch weiter
aufsteigt im System – vom Gesetzgeber ungebremst und, so steht zu
befürchten, als Vorbild für nachfolgende Ärztegenerationen. Und wenn es
ganz schlecht läuft, dann werden diese Ärzte halt ein bisschen Buße tun –
vielleicht ein kleines Ordnungsgeld zugunsten der Ärzte ohne Grenzen?
## Die Lücke im Rechtsraum
Es ist ein fatales Signal. Und dabei ist es nur bedingt rührend, dass nicht
einmal das Vorstellungsvermögen der Verfasser des Strafgesetzbuchs offenbar
so weit reichte, als dass sie derartige ärztliche Skrupellosigkeit in
Paragrafen zu kleiden vermocht hätten. Fassungslos darf nun auch das
Parlament auf die „Strafbarkeitslücke“ blicken, die da klafft, auf diesen
rechtsfreien Raum, den so viele Ärzte jahrelang für sich gepachtet hatten.
Verachtenswerte Taten zu ersinnen, für die man nicht belangt werden kann –
das darf man mit Fug und Recht ein perfektes Verbrechen nennen. Der
Gesetzgeber muss nun aktiv werden. Doch bis das zu konkreten Ergebnissen
führt, sind die ärztlichen Standesorganisationen in der Pflicht. Sie müssen
dem Bild des karrieristischen Mediziners, der Blutröhrchen vertauscht und
Dialysen vortäuscht, etwas entgegensetzen. Ein bisschen mehr Demut zuerst.
So schwer das fällt.
11 Jan 2013
## AUTOREN
Heike Haarhoff
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