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# taz.de -- Ökostromumlage einfrieren: Altmaiers „Strompreis-Sicherung“
> Bundesumweltminister Altmaier will die Ökostromumlage für zwei Jahre
> festschreiben – und so den Strompreis stabilisieren. Das hat Folgen für
> neue Wind- und Solarparks.
Bild: Sonnenuntergangstimmung: Schlechte Zeiten für Investitionen in alternati…
BERLIN dpa/afp/dapd | Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) will zur
Begrenzung der Stromkosten die Ökostrom-Umlage für zwei Jahre auf ihrem
heutigen Niveau einfrieren. Dazu sollen die bisherigen Regelungen für neue
Wind- und Solarparks notfalls beschnitten werden, heißt es in einem am
Montag vorgelegten Papier.
Diese „Strompreis-Sicherung“ solle schon zum 1. August in Kraft treten,
schlägt der Minister vor. Damit erhielten die Verbraucher die „Gewissheit“,
dass sie nicht unzumutbar belastet würden, sagte Altmaier. Er verwies
darauf, dass der Erfolg der Energiewende nicht durch weitere Debatten über
den hohen Strompreis gefährdet werden dürfe. Es gehe darum, ein Klima zu
schaffen, um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfolgreich zu
reformieren.
Die auf den Strompreis aufgeschlagene Umlage war zum Jahresbeginn von 3,59
auf 5,277 Cent je Kilowattstunde gestiegen. Dadurch muss ein
Durchschnittshaushalt bei einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden bereits
netto 185 Euro nur für die Förderung von Solar- und Windparks sowie
Biogasanlagen zahlen. Diese erhalten auf 20 Jahre garantierte feste
Vergütungen.
Die Differenz zwischen dem am Markt erzielten Preis und der
Einspeisevergütung zahlen die Verbraucher per Umlage über den Strompreis.
Zum Jahresbeginn waren die Strompreise - auch wegen einer Ausweitung von
Industrierabatten und gestiegenen Netzentgelten – um im Schnitt zwölf
Prozent gestiegen.
## Zahlungsstopp für Investoren
Altmaier schlägt nun folgende Maßnahmen vor, um die Ökostrom-Umlage auf
5,277 Cent einzufrieren: Investoren müssen damit rechnen, dass die Zahlung
der Vergütung ab Inbetriebnahme für eine bestimmte Anzahl von Monaten
ausgesetzt wird, bis das Konto zur Zahlung der Ökostromvergütungen wieder
ausgeglichen ist.
Die Rabatte für Unternehmen bei den Förderkosten sollen begrenzt werden.
Solaranlagenbesitzer, die den Strom selbst verbrauchen, sollen mit einer
Mindestumlage belegt werden. Für bestehende Anlagen wird es aber keine
Einschnitte geben.
28 Jan 2013
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