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# taz.de -- Gleichstellung für Homosexuelle: Karlsruhe kippt Adoptionsverbot
> Erfolg für ein lesbisches Paar aus Münster: Ab sofort haben Lebenspartner
> mehr Rechte bei Adoptionen. Karlsruhe stärkt die Rechte homosexueller
> Paare.
Bild: Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts gibt den beiden Klägerinnen Re…
BERLIN taz | Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Rechte
homosexueller Paare in Deutschland erneut gestärkt. Die Karlsruher Richter
erklärten das Verbot der so genannnten Sukzessivadoption für eingetragene
Lebenspartner für verfassungswidrig. Es verstoße gegen das Recht auf
Gleichbehandlung, so die Richter.
Damit dürfen künftig Schwule und Lesben ein Kind, das von ihrem Partner
oder ihrer Partnerin zuvor allein adoptiert wurde, ebenfalls adoptieren.
Der Gesetzgeber hat jetzt bis zum 30. Juni 2014 Zeit, die Gesetze
entsprechend anzupassen. Die Sukzessivadoption für homosexuelle Paare ist
aber bereits ab sofort möglich.
Geklagt hatten unter anderem zwei lesbische Frauen, die seit über 20 Jahren
gemeinsam leben und seit 2004 gemeinsam ihre Adoptivtochter aus Bulgarien
großziehen.
Adoptieren durfte das Mädchen damals nur eine der beiden, obwohl die Frauen
in eingetragener Lebenspartnerschaft leben. Seit sieben Jahren hatten sie
dagegen geklagt – und erst jetzt in letzter Instanz Recht bekommen.
In ihrer Urteilsbegründung sagten die Richter, dass davon auszugehen sei,
dass „die behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie in einer Ehe“.
Dabei bezogen sie sich auf Gutachten von Sachverständigen, die von
„stabilisierenden entwicklungspsychologischen Effekten“ durch eine solche
Sukzessivadoption ausgehen.
Der Grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck erklärte kurz nach dem Urteil:
„Es ist ein guter Tag für die Kinder und ein Durchbruch bei der
Gleichstellung. Erstmals hat das Bundesverfassungsgericht die
lebenspartnerschaftliche Familie verfassungsrechtlich anerkannt.“ Er
kündigte einen Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause an, in dem das
gemeinsame Adoptionsrecht für Schwule und Lesben festgeschrieben werden
soll.
„Angela Merkel muss nun sagen, ob ihr das Kindeswohl oder die
Diskriminierung von Homosexuellen wichtiger ist. Wir werden darüber nun im
Bundestag abstimmen“, sagte der taz.de Adoptivkinder bräuchten eine
besonders stabile familiäre Grundlage, die durch den Ausschluss von
gleichgeschlechtlichen Paaren vom Adoptionsrecht gefährdet war, so Beck.
Auch der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) begrüßte den
Richterspruch. Zugleich forderte er vom Gesetzgeber, alle noch bestehenden
Ungleichheiten im Adoptionsrecht zu beseitigen. „Ideologische Blockaden
haben im Familienrecht nichts zu suchen“, sagte Manfred Bruns vom LSVD.
Selbst FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
feierte das Urteil: „Die heutige Entscheidung markiert einen historischen
Schritt, um endlich Regenbogenfamilien in Deutschland auf ein umfassendes
sicheres rechtliches Fundament zu stellen", sagte sie. Nun müsse das volle
Adoptionsrecht für homosexuelle Paare folgen.
## Nur wenige sind betroffen
Tatsächlich betrifft der aktuelle Fall nur eine geringe Zahl von Familien.
Die überwiegende Mehrheit der Kinder, die in Deutschland in
Regenbogenfamilien aufwächst, sind nicht adoptiert sondern leiblich.
Zudem bleibt das gemeinschaftliche Adoptionsrecht homosexuellen Paaren auch
nach dem Urteil weiter verwehrt. Dazu sind jedoch bereits weitere
Verfassungsbeschwerden in Vorbereitung.
Auch im Steuerrecht sind homosexuelle Paare weiter benachteiligt. Dazu wird
in diesem Jahr ebenfalls ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet.
19 Feb 2013
## AUTOREN
Paul Wrusch
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