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# taz.de -- Karlsruhe erlaubt Antiterrordatei: Teilweise verfassungswidrig
> Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Antiterrordatei
> grundsätzlich gebilligt. Es seien jedoch Nachbesserungen bis 2015
> erforderlich.
Bild: Die einen nennen es Überwachung, die anderen Öffentlichkeit: Kamera am …
KARLSRUHE afp | Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zum Erfassen
von Bürgern in der Anti-Terror-Datei (ATD) in Teilen für verfassungswidrig
erklärt.
Die Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten und Polizei zur Bekämpfung von
Terrorismus sei aber grundsätzlich zulässig, heißt es in einem am Mittwoch
in Karlsruhe verkündeten Urteil. Der Gesetzgeber muss nun nach den Maßgaben
des Gerichts bis Ende 2014 eine Neuregelung schaffen. Damit hatte die Klage
eines ehemaligen Richters teilweise Erfolg. (Az : 1 BvR 121/07)
Geheimdienste und Polizei speichern in der ATD seit 2007 gemeinsam Daten
über islamistische Gewalttäter sowie deren Kontaktpersonen. Darunter sind
womöglich aber auch viele unbescholtene Nachbarn, Verwandte oder Kollegen
der Verdächtigen: Dafür spricht die große Zahl von mehr als 16.000
Menschen, die laut Gericht bislang in der ATD, mit womöglich „erheblich
belastenden Folgen“ für die Betroffenen, gespeichert wurden. Dagegen
beschränkt sich der harte Kern der womöglich gewaltbereiten Islamisten in
der Datei auf nur etwa 400.
Grundsätzlich aber billigten die Verfassungshüter die Verbunddatei von rund
60 Behörden. Zur Begründung hieß es, Terrorismus richtet sich gegen „das
Gemeinwesen als Ganzes“.
Weil solche Angriffe aber nicht als „Krieg“ aufgefasst werden dürfen, seien
sie „mit den Mitteln des Rechtsstaats zu bekämpfen“. Terrorismusbekämpfung
habe insoweit ein „erhebliches Gewicht“, die Einrichtung einer ATD sei
deshalb auch zulässig. Zudem sei der Eingriff in die Bürgerrechte nicht so
schwer, da in einer Verbunddatei vor allem bereits erhobene Daten
ausgetauscht würden.
24 Apr 2013
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Schwerpunkt Überwachung
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Anti-Terror-Gesetze
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Terrorismus
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