# taz.de -- Karlsruhe erlaubt Antiterrordatei: Teilweise verfassungswidrig | |
> Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Antiterrordatei | |
> grundsätzlich gebilligt. Es seien jedoch Nachbesserungen bis 2015 | |
> erforderlich. | |
Bild: Die einen nennen es Überwachung, die anderen Öffentlichkeit: Kamera am … | |
KARLSRUHE afp | Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zum Erfassen | |
von Bürgern in der Anti-Terror-Datei (ATD) in Teilen für verfassungswidrig | |
erklärt. | |
Die Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten und Polizei zur Bekämpfung von | |
Terrorismus sei aber grundsätzlich zulässig, heißt es in einem am Mittwoch | |
in Karlsruhe verkündeten Urteil. Der Gesetzgeber muss nun nach den Maßgaben | |
des Gerichts bis Ende 2014 eine Neuregelung schaffen. Damit hatte die Klage | |
eines ehemaligen Richters teilweise Erfolg. (Az : 1 BvR 121/07) | |
Geheimdienste und Polizei speichern in der ATD seit 2007 gemeinsam Daten | |
über islamistische Gewalttäter sowie deren Kontaktpersonen. Darunter sind | |
womöglich aber auch viele unbescholtene Nachbarn, Verwandte oder Kollegen | |
der Verdächtigen: Dafür spricht die große Zahl von mehr als 16.000 | |
Menschen, die laut Gericht bislang in der ATD, mit womöglich „erheblich | |
belastenden Folgen“ für die Betroffenen, gespeichert wurden. Dagegen | |
beschränkt sich der harte Kern der womöglich gewaltbereiten Islamisten in | |
der Datei auf nur etwa 400. | |
Grundsätzlich aber billigten die Verfassungshüter die Verbunddatei von rund | |
60 Behörden. Zur Begründung hieß es, Terrorismus richtet sich gegen „das | |
Gemeinwesen als Ganzes“. | |
Weil solche Angriffe aber nicht als „Krieg“ aufgefasst werden dürfen, seien | |
sie „mit den Mitteln des Rechtsstaats zu bekämpfen“. Terrorismusbekämpfung | |
habe insoweit ein „erhebliches Gewicht“, die Einrichtung einer ATD sei | |
deshalb auch zulässig. Zudem sei der Eingriff in die Bürgerrechte nicht so | |
schwer, da in einer Verbunddatei vor allem bereits erhobene Daten | |
ausgetauscht würden. | |
24 Apr 2013 | |
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