# taz.de -- Kommentar Antiterrordatei: Kein Krieg gegen den Terror | |
> Terrorangriffe sollten kein Ausnahmezustand sein. Dieser Gedanke ist | |
> wichtig, falls es in Deutschland zu einem größeren Anschlag kommen | |
> sollte. | |
Bild: Sogar die härtesten Innenminister werden dem Credo der Verfassungsrichte… | |
Terrorangriffe dürfen „nicht als Krieg oder als Ausnahmezustand“ verstanden | |
werden, in dem rechtsstaatliche Regeln außer Kraft treten. Vielmehr handelt | |
es sich um Straftaten, die „mit den Mitteln des Rechtsstaats“ zu bekämpfen | |
sind. Dieser Gedanke thront über dem aktuellen Karlsruher Urteil zur | |
Antiterrordatei und wird noch lange zitiert werden. | |
Damit reagiert das Bundesverfassungsgericht vor allem auf die Lage in den | |
USA, wo die Terrorismusbekämpfung schon lange als „War on Terror“ geführt | |
wird und man Terrorverdächtige als „feindliche Kämpfer“ ohne viele | |
Grundrechte behandelt. | |
Dagegen dürften bei uns wohl sogar die härtesten Innenminister dem Credo | |
der Verfassungsrichter zustimmen. Dennoch ist es wichtig, einen derartigen | |
Gedanken als Verfassungsrecht festzuschreiben, damit alle im Ernstfall | |
daran erinnert werden – falls es in Deutschland zu einem größeren Anschlag | |
kommen sollte. | |
Der zweite wichtige Ertrag des Karlsruher Urteils ist die erstmalige | |
Benennung eines „informationellen Trennungsprinzips“ zwischen Polizei und | |
Geheimdiensten. Damit wurden die Hürden für den Informationsaustausch | |
deutlich hochgesetzt, auch wenn er wie erwartet nicht völlig verboten | |
wurde. | |
## „Analyse“ hilft kaum | |
In der Begründung steht allerdings Erstaunliches: Die Polizei ermittele | |
grundsätzlich offen und der Verfassungsschutz berate vor allem die Politik. | |
Wo leben die Richter denn? Bei der Terrorbekämpfung ermittelt die Polizei | |
in aller Regel geheim und der Verfassungsschutz versucht, Gefahren schon im | |
Vorfeld zu erkennen. | |
Und nach dem Desaster der NSU-Ermittlungen führt daran auch in Zukunft kein | |
Weg vorbei. Das Verhältnis von Polizei und Verfassungsschutz muss zwar neu | |
definiert werden. Die weltfremde Karlsruher „Analyse“ hilft dabei aber | |
kaum. | |
24 Apr 2013 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
Christian Rath | |
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Friedrich Küppersbusch | |
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