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# taz.de -- Kommentar Antiterrordatei: Kein Krieg gegen den Terror
> Terrorangriffe sollten kein Ausnahmezustand sein. Dieser Gedanke ist
> wichtig, falls es in Deutschland zu einem größeren Anschlag kommen
> sollte.
Bild: Sogar die härtesten Innenminister werden dem Credo der Verfassungsrichte…
Terrorangriffe dürfen „nicht als Krieg oder als Ausnahmezustand“ verstanden
werden, in dem rechtsstaatliche Regeln außer Kraft treten. Vielmehr handelt
es sich um Straftaten, die „mit den Mitteln des Rechtsstaats“ zu bekämpfen
sind. Dieser Gedanke thront über dem aktuellen Karlsruher Urteil zur
Antiterrordatei und wird noch lange zitiert werden.
Damit reagiert das Bundesverfassungsgericht vor allem auf die Lage in den
USA, wo die Terrorismusbekämpfung schon lange als „War on Terror“ geführt
wird und man Terrorverdächtige als „feindliche Kämpfer“ ohne viele
Grundrechte behandelt.
Dagegen dürften bei uns wohl sogar die härtesten Innenminister dem Credo
der Verfassungsrichter zustimmen. Dennoch ist es wichtig, einen derartigen
Gedanken als Verfassungsrecht festzuschreiben, damit alle im Ernstfall
daran erinnert werden – falls es in Deutschland zu einem größeren Anschlag
kommen sollte.
Der zweite wichtige Ertrag des Karlsruher Urteils ist die erstmalige
Benennung eines „informationellen Trennungsprinzips“ zwischen Polizei und
Geheimdiensten. Damit wurden die Hürden für den Informationsaustausch
deutlich hochgesetzt, auch wenn er wie erwartet nicht völlig verboten
wurde.
## „Analyse“ hilft kaum
In der Begründung steht allerdings Erstaunliches: Die Polizei ermittele
grundsätzlich offen und der Verfassungsschutz berate vor allem die Politik.
Wo leben die Richter denn? Bei der Terrorbekämpfung ermittelt die Polizei
in aller Regel geheim und der Verfassungsschutz versucht, Gefahren schon im
Vorfeld zu erkennen.
Und nach dem Desaster der NSU-Ermittlungen führt daran auch in Zukunft kein
Weg vorbei. Das Verhältnis von Polizei und Verfassungsschutz muss zwar neu
definiert werden. Die weltfremde Karlsruher „Analyse“ hilft dabei aber
kaum.
24 Apr 2013
## AUTOREN
Christian Rath
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
Terror
Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht
Friedrich Küppersbusch
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