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# taz.de -- Sexuelle Gewalt: Längere Verjährungsfristen
> Betroffene sexuellen Missbrauchs können länger als bisher auf
> Entschädigung hoffen. Der Bundesrat bestätigte am Freitag das
> Opfergesetz.
Bild: Opfer sexueller Gewalt leiden ihr Leben lang.
BERLIN taz | Opfer sexuellen Missbrauchs können jetzt länger als bisher
Schadenersatz für die Leiden einklagen. Diese Frist setzte der Bundesrat am
Freitag von bislang drei Jahren auf dreißig Jahre hoch. Die Änderung ist
ein Bestandteil des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen
Missbrauchs (StORMG), das der Bundestag im März mit den Stimmen der
Koalition verabschiedet hatte.
Jetzt können Betroffene dreißig Jahre lang zivilrechtliche Ansprüche auf
Schadenersatz oder Schmerzensgeld geltend machen, wenn ihr Körper, ihre
Gesundheit und ihre sexuelle Selbstbestimmung verletzt worden waren.
Darüber hinaus wurde der Beginn der Verjährungsfrist bis auf das 21.
Lebensjahr der Opfer verschoben. Vorher war es die Volljährigkeit. Grund:
Den Opfern soll mehr Zeit eingeräumt werden, sich über den Missbrauch klar
zu werden und Anzeige zu erstatten. Viele Opfer sexueller Gewalt bringen
erst im Alter von Mitte 40 die Kraft auf, über das erlittene Leid zu
sprechen. Auf eine Entschädigung konnten sie bisher kaum hoffen.
Die strafrechtliche Verjährungsfrist beträgt bis zu zwanzig Jahre. Das
heißt, dass schwere Sexualdelikte frühestens verjähren, wenn das Opfer 41
Jahre alt ist. Bei besonders schweren Fällen kann diese Frist noch weiter
verlängert werden, längstens um zwanzig Jahre.
Künftig sollen die Opfer auch besser in Gerichtsverfahren gestärkt werden.
So sollen sie nicht mehr mehrfach vernommen, sondern das Gericht soll sich
verstärkt auf Videoaufzeichnungen mit Opfergesprächen berufen können. Auch
sollen die Verhandlungen vielfach unter Ausschluss der Öffentlichkeit
stattfinden – vor allem dann, wenn sensible Fragen angesprochen werden.
## Opferverbände: Procedere dauert zu lange
Vor drei Jahren wurde bekannt, dass es in den vergangenen Jahrzehnten
massenhafte sexuelle Übergriffe an Kindern in katholischen Einrichtungen
gegeben hat. Opfer in den Einrichtungen sind vor allem Jungen. Mädchen
werden häufig in der Familie Opfer sexueller Gewalt. Jetzt werden jedes
Jahr 12.000 bis 16.000 Fälle angezeigt.
Nach Bekanntwerden des Ausmaßes der Missbrauchsfälle richtete die
Bundesregierung die Stelle des Unabhängigen Beauftragten Sexueller
Missbrauch sowie einen Runden Tisch ein. Am Runden Tisch saßen drei
Ministerinnen: Familienministerin Kristina Schröder, Ex-Bildungsministerin
Annette Schavan (beide CDU) und Justizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Die Beschlüsse des Bundestages und
Bundesrates gehen auf Empfehlungen des Rundes Tisches zurück.
Opposition und Opferverbände sind mit dem Procedere nicht glücklich. So
kritisieren die Opferverbände, dass es zu lange gedauert habe, bis das
Gesetz verabschiedet wurde.
3 May 2013
## AUTOREN
Simone Schmollack
## TAGS
Missbrauch
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Verjährung
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Gewalt
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Sexuelle Gewalt
Katholische Kirche
sexueller Missbrauch
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