# taz.de -- Schmerzensgeld bei sexueller Gewalt: Verjährung spielt keine Rolle | |
> Sexuelle Gewalttäter dürfen für verjährte Taten zwar nicht bestraft | |
> werden, Opfer können aber Schmerzensgeld fordern. So urteilte der | |
> Bundesgerichtshof. | |
Bild: „Nicht aufgeben“: Auch Jahre später kann widerfahrenes Unrecht geric… | |
KARLSRUHE dpa | Traumatisierte Opfer sexueller Gewalt können auch nach | |
Ablauf der Verjährungsfrist Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend machen. | |
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte in letzter Instanz eine | |
Entscheidung des Osnabrücker Landgerichts. | |
Dieses hatte 2011 einen Mann zur Zahlung von 7.500 Euro Schmerzensgeld | |
verurteilt. Er hatte zwischen 1985 und 1990 mehrfach einen mittlerweile | |
36-Jährigen missbraucht. Das Opfer hatte die Taten 15 Jahre lang verdrängt | |
und erst nach Ablauf der Verjährungsfrist zivilrechtlich auf Schmerzensgeld | |
geklagt. | |
„Ich hoffe, dass dieses Urteil den vielen anderen Betroffenen in | |
Deutschland hilft, nicht aufzugeben und letztlich auch durch ein Gericht | |
anerkannt zu bekommen, dass ihnen Unrecht widerfahren ist“, sagte | |
Opfer-Anwalt Bernhard Weiner in der Neuen Osnabrücker Zeitung. | |
Strafrechtlich müsse der Täter keine Konsequenzen mehr fürchten. Hier sei | |
die Tat dauerhaft verjährt. | |
Das Opfer erinnerte sich erst 2005 bei einer Familienfeier an die Tat. | |
Auslöser war die Offenbarung seiner jüngeren Schwester, von einem Nachbarn | |
der Familie missbraucht worden zu sein. Dadurch kehrte auch bei dem Mann | |
die Erinnerung an den eigenen Missbrauch zurück. Normalerweise wäre die | |
Verjährungsfrist nach drei Jahren abgelaufen. Die Revision des Beklagten | |
wurde zurückgewiesen. | |
30 Jan 2013 | |
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