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# taz.de -- Zschäpe und Wohlleben im NSU-Prozess: Befangenheitsanträge abgele…
> Im NSU-Prozess scheitern die Verteidiger mit ihren Befangenheitsanträgen.
> Am Dienstag wird das Verfahren fortgesetzt – doch mit weiteren Anträgen
> ist zu rechnen.
Bild: Das Gericht hat die Befangenheitsanträge der Angeklagten Beate Zschäpe …
MÜNCHEN dpa | Im Prozess gegen die Neonazi-Terrorgruppe NSU hat das
Oberlandesgericht München die Befangenheitsanträge der Angeklagten Beate
Zschäpe und Ralf Wohlleben zurückgewiesen. Damit ist der Weg frei für eine
Fortsetzung des Prozesses am kommenden Dienstag. Es gebe keine berechtigten
Zweifel an der Unparteilichkeit der Richter, hieß es am Freitag in
ähnlicher Form in den beiden Beschlüssen.
Am ersten Verhandlungstag hatten die Verteidiger Wohllebens und Zschäpes
Ablehnungsanträge gegen insgesamt drei Richter des Senats gestellt.
Daraufhin hatte das Gericht entschieden, die Verhandlung zu unterbrechen.
Zschäpes Verteidiger hatten den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl
abgelehnt, weil dieser angeordnet hatte, dass auch die Verteidiger vor
Betreten des Saals durchsucht werden – im Gegensatz etwa zu den Vertretern
der Bundesanwaltschaft. Damit sollte verhindert werden, dass die Anwälte –
möglicherweise unwissentlich – Waffen oder verbotene Gegenstände in den
Saal bringen.
Für diese Unterscheidung gebe es jedoch Gründe, so das Gericht: Die
Verteidiger befänden sich in einem „besonderen Näheverhältnis“ zu den
Angeklagten. Die Entscheidung begründe kein Misstrauen in die
Unvoreingenommenheit des Vorsitzenden.
Wohllebens Verteidiger hatten ihren Antrag unter anderem damit begründet,
dass das Gericht für ihn keinen dritten Pflichtverteidiger bestellt hatte –
im Gegensatz zur Hauptangeklagten Zschäpe, die von drei Anwälten verteidigt
wird. Auch das sei begründet, entschied das Gericht: Die Vorwürfe gegen
Zschäpe seien schwerwiegender.
Wohlleben ist wegen Beihilfe zu neun Morden angeklagt. Der ehemalige
NPD-Funktionär soll den Terroristen des „Nationalsozialistischen
Untergrunds“ (NSU) die Pistole vom Typ Ceska besorgt haben, mit der neun
Geschäftsleute türkischer und griechischer Herkunft ermordet wurden.
Zschäpe hingegen ist als Mittäterin bei sämtlichen Taten des NSU angeklagt.
„Die Zurückweisung des Ablehnungsgesuches überrascht uns nicht, da solche
Anträge in der Tatsacheninstanz selten Erfolg haben“, sagte Zschäpes
Verteidiger Wolfgang Heer. Der Vorsitzende habe „die Gelegenheit vertan,
sich in seiner dienstlichen Äußerung mit den Bedenken von Frau Zschäpe
hinsichtlich seiner Unparteilichkeit auseinanderzusetzen und diese
auszuräumen“.
Am kommenden Dienstag soll der Prozess gegen Zschäpe und vier mutmaßliche
Helfer des NSU fortgesetzt werden. Zschäpes Verteidiger Heer hatte bereits
am Montag einen weiteren Antrag auf Aussetzung des Verfahrens angekündigt.
Vertreter von Angehörigen hatten der Verteidigung vorgeworfen, sie wolle
das Verfahren verzögern.
10 May 2013
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