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# taz.de -- Anklageverlesung im NSU-Prozess: Einziger Zweck: Töten
> Nach weiteren Verzögerungen im NSU-Prozess ist am Dienstag die Anklage
> gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Terrorhelfer verlesen worden.
Bild: Zschäpe habe für die Gruppe den „Anschein der Legalität“ erzeugt.
MÜNCHEN taz |Nach einwöchiger Pause ist am Dienstag in München der Prozess
gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der Terrorgruppe NSU
fortgesetzt worden. Am Nachmittag des zweiten Prozesstags in dem wohl
bedeutendsten Neonazi-Verfahren der Bundesrepublik konnte endlich die
Anklage gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer des NSU verlesen
werden.
Darin wirft die Bundesanwaltschaft Beate Zschäpe Mitgliedschaft in einer
Terrorgruppe und Mittäterschaft bei allen zehn Morden, zwei
Bombenanschlägen und fünfzehn Banküberfällen des NSU vor.
Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hätten im Lauf des Jahres 1998
eine Terrorgruppe gegründet, „mit dem Ziel, aus der Illegalität heraus
durch Mord- und Sprengstoffanschläge ihre nationalsozialistisch geprägten
völkisch-rassistischen Vorstellungen von einem Erhalt der deutschen Nation
zu verwirklichen“, trug Bundesanwalt Herbert Diemer vor.
Zschäpe, die bei keiner der Taten selbst geschossen haben soll, habe für
die Gruppe den „Anschein der Legalität“ erzeugt, während Mundlos und
Böhnhardt mordeten. Die 38-Jährige habe als Gründungsmitglied einer Gruppe,
„deren einzige Zweckbestimmung die Tötung von Menschen war“, zu jeder der
Taten einen „gleichwertigen Beitrag geleistet“. Folgt das Gericht dem, muss
sie mit lebenslanger Haft rechnen.
## Ohne erkennbare Regung
Zschäpe verfolgte die Verlesung der Anklage ohne erkennbare Regung. Als
Bundesanwalt Diemer die Details jeder einzelnen Hinrichtung des NSU
zwischen 2000 und 2007 vortrug, wurde es still im Saal.
Bis dahin war der zweite Prozesstag äußerst zäh gewesen.
Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Heer beantragte, das Verfahren auszusetzen.
Der Sitzungssaal sei zu klein und biete wegen der großen Zahl der
Nebenkläger nur 51 Zuschauern und weiteren 50 Journalisten Platz. Diese
könnten zudem nur Teile des Saals sehen.
Saal A 101 ist freilich der größte im Münchner Strafjustizzentrum. Doch
nach Ansicht der Zschäpe-Verteidiger hätte das Oberlandesgericht auch
außerhalb Münchens verhandeln können. Im World Conference Center etwa, wo
zu Bonner Hauptstadtzeiten der Bundestag seinen Sitz hatte. Das verwunderte
einige Nebenklagevertreter und auch die Vertreter der Bundesanwaltschaft,
droht in einer großen Halle doch ein Schauprozess.
Am Nachmittag entschied das Gericht: Der Antrag wird, wie auch zwei in der
Vorwoche gestellte Befangenheitsanträge, zurückgewiesen. Der Grundsatz der
Öffentlichkeit bedeute, dass jedermann die Chance haben müsse, den Prozess
zu beobachten – aber deshalb noch lange nicht jeder garantiert reinkomme,
so Richter Götzl. „Strafverfahren finden in der, aber nicht für die
Öffentlichkeit statt.“
Götzl trat gestern deutlich forscher auf als noch in der vergangenen Woche.
Nach einer von mehreren Kabbeleien mit einem der Zschäpe-Verteidiger, ließ
er kurze Zeit später schließlich die Anklage verlesen.
In Kooperation mit Radio Lora München, [1][www.lora924.de]
14 May 2013
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[1] http://www.lora924.de
## AUTOREN
Wolf Schmidt
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