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# taz.de -- Meinungsfreiheit an Freiburger Uni: Man darf für Palästina sein
> Die Universität Freiburg verweigerte einer pro-palästinensischen
> Veranstaltung den Raum. Dies ist rechtswidrig, urteilt das
> Verwaltungsgericht.
Bild: Im Dezember 2012 wollte der Verein einen Hörsaal der Freiburger Universi…
FREIBURG taz | An der Freiburger Universität dürfen auch
pro-palästinensische Veranstaltungen stattfinden. Das entschied jetzt das
Verwaltungsgericht Freiburg auf Klage des Vereins Café Palestine.
Café Palestine versteht sich als „politisch-kulturelles Forum“, das die
kulturelle Vielfalt Palästinas zeigen will. Der Verein wurde 2011 von der
Freiburger Ärztin Gabi Weber gegründet, die 20 Jahre mit einem
Palästinenser verheiratet war.
Im Dezember 2012 wollte der Verein einen Hörsaal der Freiburger Universität
mieten. Dort sollte der Pariser Chirurg Christophe Oberlin über „plastische
Chirurgie in Gaza“ sprechen. Als Autor eines anklagenden Buches über die
israelische Politik im Gaza-Streifen wäre es dabei nicht nur um
medizinische Fragen gegangen.
Die Freiburger Universität verweigerte der Initiative den Hörsaal und
verwies auf ihre Neutralität. Bei der geplanten Veranstaltung sei „ein
politischer Hintergrund nicht auszuschließen“, hieß es. Dagegen klagte Café
Palestine beim Freiburger Verwaltungsgericht. An der Universität dürften
sonst durchaus auch politische Veranstaltungen stattfinden, etwa durch die
Deutsch-Israelische Gesellschaft.
## „Schwarz-Weiß“-Bild
Im Prozess machte die Uni geltend, Oberlin zeichne ein unausgewogenes
„Schwarz-Weiß“-Bild von der Situation in Gaza. Vielleicht sei er sogar
Hamas-Anhänger. Das Verwaltungsgericht gab Café Palestine nun auf ganzer
Linie Recht. Die Raumverweigerung sei rechtswidrig gewesen. Zwar habe die
Uni das Hausrecht über ihre Räume, müsse Interessenten dabei aber gleich
behandeln und die Meinungsfreiheit beachten.
Schon nach den eigenen Vergaberichtlinien der Uni hätten die Räume nur
verweigert werden dürfen, wenn es konkrete Hinweise auf rechts- oder
verfassungwidrige Ziele der Veranstaltung gegeben hätte. Eine einseitig
pro-palästinensische Haltung des Gastredners genüge nicht als Begründung
für die Ablehnung.
Eine Universität sei nicht dazu verpflichtet, in ihren Räumen nur
ausgewogene Veranstaltungen zuzulassen, so die Richter. Im Gegenteil: Eine
Universität stelle „schon nach ihrem Selbstverständnis eine Stätte der
geistigen Auseinandersetzung und somit auch ein Forum für kritische und
parteiliche Stellungnahmen dar“. Die Universität prüft noch, ob sie gegen
die Entscheidung Rechtsmittel einlegt. (Az.: 4 K 2291/12*a)
14 May 2013
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Universität
Meinungsfreiheit
Palästina
Freiburg
Hamas
Svenja Schulze
Israel
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