# taz.de -- Meinungsfreiheit an Freiburger Uni: Man darf für Palästina sein | |
> Die Universität Freiburg verweigerte einer pro-palästinensischen | |
> Veranstaltung den Raum. Dies ist rechtswidrig, urteilt das | |
> Verwaltungsgericht. | |
Bild: Im Dezember 2012 wollte der Verein einen Hörsaal der Freiburger Universi… | |
FREIBURG taz | An der Freiburger Universität dürfen auch | |
pro-palästinensische Veranstaltungen stattfinden. Das entschied jetzt das | |
Verwaltungsgericht Freiburg auf Klage des Vereins Café Palestine. | |
Café Palestine versteht sich als „politisch-kulturelles Forum“, das die | |
kulturelle Vielfalt Palästinas zeigen will. Der Verein wurde 2011 von der | |
Freiburger Ärztin Gabi Weber gegründet, die 20 Jahre mit einem | |
Palästinenser verheiratet war. | |
Im Dezember 2012 wollte der Verein einen Hörsaal der Freiburger Universität | |
mieten. Dort sollte der Pariser Chirurg Christophe Oberlin über „plastische | |
Chirurgie in Gaza“ sprechen. Als Autor eines anklagenden Buches über die | |
israelische Politik im Gaza-Streifen wäre es dabei nicht nur um | |
medizinische Fragen gegangen. | |
Die Freiburger Universität verweigerte der Initiative den Hörsaal und | |
verwies auf ihre Neutralität. Bei der geplanten Veranstaltung sei „ein | |
politischer Hintergrund nicht auszuschließen“, hieß es. Dagegen klagte Café | |
Palestine beim Freiburger Verwaltungsgericht. An der Universität dürften | |
sonst durchaus auch politische Veranstaltungen stattfinden, etwa durch die | |
Deutsch-Israelische Gesellschaft. | |
## „Schwarz-Weiß“-Bild | |
Im Prozess machte die Uni geltend, Oberlin zeichne ein unausgewogenes | |
„Schwarz-Weiß“-Bild von der Situation in Gaza. Vielleicht sei er sogar | |
Hamas-Anhänger. Das Verwaltungsgericht gab Café Palestine nun auf ganzer | |
Linie Recht. Die Raumverweigerung sei rechtswidrig gewesen. Zwar habe die | |
Uni das Hausrecht über ihre Räume, müsse Interessenten dabei aber gleich | |
behandeln und die Meinungsfreiheit beachten. | |
Schon nach den eigenen Vergaberichtlinien der Uni hätten die Räume nur | |
verweigert werden dürfen, wenn es konkrete Hinweise auf rechts- oder | |
verfassungwidrige Ziele der Veranstaltung gegeben hätte. Eine einseitig | |
pro-palästinensische Haltung des Gastredners genüge nicht als Begründung | |
für die Ablehnung. | |
Eine Universität sei nicht dazu verpflichtet, in ihren Räumen nur | |
ausgewogene Veranstaltungen zuzulassen, so die Richter. Im Gegenteil: Eine | |
Universität stelle „schon nach ihrem Selbstverständnis eine Stätte der | |
geistigen Auseinandersetzung und somit auch ein Forum für kritische und | |
parteiliche Stellungnahmen dar“. Die Universität prüft noch, ob sie gegen | |
die Entscheidung Rechtsmittel einlegt. (Az.: 4 K 2291/12*a) | |
14 May 2013 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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