Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kommentar Google-Autocomplete-Urteil: Bettina Wulff ohne „Rotlich…
> Wer sich durch Googles automatische Vervollständigung verletzt fühlt,
> kann das unterbinden lassen – für viel Geld. Aber es gäbe noch andere
> Varianten.
Jetzt soll es ihn also geben, den Sichtschutz im Google-Fenster: Wer sich
davon beleidigt fühlt, dass bei Google-Suchanfragen in Verbindung mit
seinem Namen automatisch missliebige Begriffe vorgeschlagen werden, kann
sich nun beim Konzern darüber beschweren – und der muss dies unterbinden.
Wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Dann werden Menschen, die Bettina Wulff googeln, künftig wohl nicht mehr
das Wort „Rotlicht“ vorgeschlagen bekommen, hinter den Namen populärer
Fußballer wird vielleicht nicht mehr „schwul“ ergänzt. Und viele werden
sich dagegen wehren, mit Wörtern wie „Scientology“ oder
„Steuerhinterziehung“ in Verbindung gebracht zu werden.
Ein digitaler Paravent: Es wird nicht mehr automatisch angezeigt, was
Nutzer besonders häufig mit einer Person assoziieren, in ein
Google-Suchfeld eintippen und anklicken. Gerüchte und Berichte wird man
damit weder aus der Welt noch aus den Suchtreffern tilgen. Dennoch dürfte
das Urteil auf breite Zustimmung in Deutschland treffen – Google fürchtet
man hier wie keinen zweiten Konzern.
Technisch sind derartige Eingriffe kein Problem. Wenn es um Gewalt,
Pornografie oder Urheberrechtsverletzungen geht, blockiert Google seine
automatische Vervollständigung schon heute. Fraglich ist allerdings, wie
der Konzern künftig bei einer Flut von Beschwerden entscheiden soll, welche
Begriffe tatsächlich Persönlichkeitsrechte verletzen – und welche nur das
Selbstbild oder den guten Namen des Betroffenen.
Google könnte es künftig auf langwierige und teure Prozesse ankommen
lassen. Dann wäre es eine Geldfrage, seinen Namen reinwaschen zu lassen.
Ein Privileg, das sich viele schlicht nicht werden leisten können.
## Selbstdarstellungsprinzip
Eine weitere Variante wäre, dass Google einfach so reagiert, wie seine
Tochter YouTube bei Urheberrechtsbeschwerden: Was beanstandet wird, wird
blockiert. Unbesehen. Sodass jeder selbst entscheiden darf, was ihn
schlecht dastehen lässt. Wenn allerdings jeder mitreden darf, welche Worte
im Netz mit ihm assoziiert werden dürfen, dann ist das der Anfang von einem
Internet, das immer mehr nach dem Selbstdarstellungsprinzip von Facebook
funktioniert.
Oder aber Google zieht die Reißleine und verzichtet in Deutschland völlig
auf die Autocomplete-Funktion. Für alle Beleidigten vielleicht besser. Für
alle anderen nicht.
14 May 2013
## AUTOREN
Meike Laaff
## TAGS
Google
BGH-Urteil
Persönlichkeitsrechte
Google
Google
Schwerpunkt Angela Merkel
USA
## ARTIKEL ZUM THEMA
Archäologie der Googlegedichte: Vergessliches Netz
Plötzlich schreibt jeder Google-Gedichte. Dabei sind Suchmaschinen-Poeme
schon über ein Jahrzehnt alt.
BGH-Urteil gegen Google: Suchmaschine muss löschen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Googles automatische
Vervollständigung im Einzelfall rechtswidrig ist. Der Konzern muss nun
handeln.
Mobil in der Stadt morgen: Unterwegs in der Welt von morgen
In 15 Jahren müssen Großstädter kein Auto mehr besitzen, um bequem überall
hinzukommen. Eine Vision am Beispiel Hamburg.
Studie zu Politik im Netz: Weiterleiten als Wahlkampf
Das Internet ist wichtig. Auch für Politiker. Das und noch ein bisschen
mehr ist das Ergebnis einer Studie, die am Dienstag in Berlin vorgestellt
wurde.
Netzüberwachung in den USA: Der militärisch-digitale Komplex
An einem neuen Überwachungsgesetz sind die USA bisher vorbeigeschrammt.
Doch Militär und Digitalindustrie arbeiten eng zusammen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.