# taz.de -- Grundsatzurteil zu Studiengebühren: 500 Euro sind bezahlbar | |
> Studiengebühren sind grundsätzlich zulässig – wenn sie sozialverträglich | |
> ausgestaltet werden, urteilt das Bundesverfassungsgericht. | |
Bild: Studiengebühren sind rechtens – nur wurden sie inzwischen ohnehin wied… | |
FREIBURG taz | Studiengebühren sind zulässig, wenn sie sozial abgefedert | |
werden. Unzulässig sind aber Studiengebühren, die nur von auswärtigen | |
Studierenden verlangt werden. Das stellte jetzt der Erste Senat des | |
Bundesverfassungsgerichts in einer Grundsatzentscheidung fest. Konkret ging | |
es um Studiengebühren in Bremen. | |
Studiengebühren waren bis 2005 durch ein rot-grünes Bundesgesetz verboten. | |
Dann kippte das Bundesverfassungsgericht das Verbot, weil keine | |
bundeseinheitliche Regelung erforderlich sei. In der Folge führten sieben | |
Länder Studiengebühren ein, die nun aber wieder abgeschafft werden, zuletzt | |
in Bayern und Niedersachsen. | |
Die Karlsruher Entscheidung von 2005 enthielt zwar Appelle an die | |
Landesgesetzgeber, Studiengebühren sozial auszugestalten, das waren aber | |
keine rechtlichen Vorgaben. Solche Vorgaben enthält nun erstmals die | |
aktuelle Karlsruher Entscheidung. Danach dürfen Studiengebühren „nicht | |
prohibitiv wirken“ und müssen „sozialverträglich gestaltet“ sein. | |
Die bislang üblichen 500 Euro Gebühr pro Semester sind nach Karlsruher | |
Ansicht keine „unüberwindliche soziale Barriere“. Schließlich habe es kei… | |
erkennbare „Gebührenflucht“ aus Ländern mit Studiengebühren an | |
gebührenfreie Unis gegeben. Doch auch bei diesem Betrag seien soziale | |
Begleitmaßnahmen erforderlich, zum Beispiel „angemessen ausgestaltete | |
Studiendarlehen“ sowie Ausnahme-, Ermäßigungs- und Erlassregelungen für | |
Härtefälle. | |
Die Bremer Gebührenregelung scheiterte schon aus einem anderen Grund. Nach | |
dieser sogenannten Landeskinder-Regelung konnten Studenten mit Wohnsitz in | |
Bremen 14 Semester gebührenfrei studieren, auswärtige Studierende mussten | |
schon ab dem dritten Semester 500 Euro bezahlen. Dagegen klagten an der | |
Bremer Uni drei Studierende aus Cuxhaven, Oldenburg und Verden. Das Bremer | |
Verwaltungsgericht setzte die Gebühren für Auswärtige aus. | |
Tatsächlich entschied Karlsruhe nun, dass eine Ungleichbehandlung von | |
Studierenden nach dem Wohnort nicht gerechtfertigt ist – auch nicht um sie | |
zum Umzug nach Bremen zu bewegen, was dem Stadtstaat Vorteile beim | |
Länderfinanzausgleich gebracht hätte. Wegen rechtlicher Zweifel hatte | |
Bremen die Landeskinder-Regelung 2010 wieder abgeschafft. | |
28 May 2013 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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