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# taz.de -- Telefon-Schleifen werden kostenlos: Lange genug gewartet
> Bei Sonderrufnummern müssen Anrufer ab Juni für Warteschleifen nicht mehr
> zahlen. Doch für Unternehmen gibt es immer noch Schlupflöcher.
Bild: In Zukunft dürfen KundInnen – mit Ausnahmen – kostenlos warten.
BERLIN taz | Am 1. Juni ist Schluss. Wer dann bei einem Anruf zu einer
Sonderrufnummer – also beispielsweise einer Nummer, die mit 0180 beginnt –
in der Warteschleife hängt, darf dafür nicht zur Kasse gebeten werden. Und
zwar egal, ob er von einem Festnetzanschluss oder vom Mobiltelefon aus
anruft. Auch Warteschleifen, die entstehen, wenn der Anrufer etwa von einem
zum nächsten Sachbearbeiter verbunden wird, dürfen nichts mehr kosten.
„Man stelle sich vor, beim Bäcker nicht erst für das Brot, sondern schon
vorher für das Warten zahlen zu müssen“, sagt Verbraucherschutzministerin
Ilse Aigner (CSU). Trotz dieser logischen Argumentation hatte die
Bundesregierung den Anbietern viel Zeit gelassen. Seit Mai vergangenen
Jahres steht die neue Regelung im Telekommunikationsgesetz.
Doch erst im September trat eine Übergangsregelung in Kraft, nach der die
ersten zwei Minuten einer Warteschleife gratis waren, danach musste der
Anrufer zahlen. „Verbraucherunfreundlich“ nannte das der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Doch auch nach dem 1. Juni lohnt es sich, genau hinzuschauen – denn es gibt
eine Reihe von Ausnahmen. Zunächst dürfen Warteschleifen, bei denen der
Anrufer eine Festnetz- oder Mobilfunknummer wählt, weiterhin etwas kosten.
Und auch bei Sonderrufnummern gibt es eine Hintertür: Dann, wenn der
Anbieter nicht pro Minute abrechnet, sondern einen Festpreis für den Anruf
verlangt. Ob das der Fall ist, darüber muss er den Anrufer aber zu Beginn
der Warteschleife informieren. Und auch darüber, wie lange denn die
Wartezeit voraussichtlich dauern wird.
Wirkliches Missbrauchspotenzial sehen Verbraucherschützer in einer anderen
Regelung: Denn das Gesetz erlaubt, dass der Minutenzähler startet, sobald
das Anliegen des Anrufers bearbeitet wird. Dass muss aber kein Mensch sein
– eine Maschine tut es auch. „Im Bankenbereich ist es etwa üblich, dass
Buchungen komplett über einen Sprachcomputer abgewickelt werden“, sagt Lina
Ehrig, Referentin für Telekommunikation beim vzbv.
Das könnten nun Unternehmen missbrauchen – und sinnlose oder überflüssige
Bandabfragen statt einer Warteschleife schalten, damit der Anrufer zahlen
muss. Sowohl die Verbraucherzentralen als auch die Bundesnetzagentur rufen
dazu auf, Verstöße gegen die neuen Regelungen zu melden.
29 May 2013
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Telefon
Unternehmen
EuGH
Stiftung Warentest
Verbraucherschutz
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