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# taz.de -- Mehr Rechte für Telefonkunden: Ruf doch mal an!
> Kostenlose Warteschleifen, bessere Kostenkontrolle, mehr Rechte beim
> Anbieterwechsel und Umzug. Der Bundesrat hat die Rechte von Telefonkunden
> gestärkt. Die Änderungen im Überblick.
Bild: Endlich macht Telefonieren wieder Spaß!
BERLIN afp | Telefonkunden sollen künftig deutlich besser gestellt werden.
Der Bundesrat stimmte am Freitag den neuen Regelungen zu. Damit sollen
Warteschleifen kostenlos werden, der Wechsel zu einem neuen Anbieter, die
Mitnahme von Rufnummern und Umzüge einfacher werden.
Warteschleifen: Die Wartezeit bei Hotlines muss vor einem Gespräch genauso
wie eine neue Warteschleife bei Weitervermittlung kostenlos sein. Dies gilt
bei Anrufen vom Festnetz wie vom Handy. Betroffen sind alle
Sonderrufnummern, die nach Dauer des Anrufs abgerechnet werden. Ausgenommen
sind Nummern, die pauschal pro Anruf Geld kosten, zudem Hotlines mit einer
Festnetz- oder einer Handynummer. Zudem müssen Kunden über ihre
voraussichtliche Wartezeit und die Art der Abrechnung informiert werden.
Verstößt eine Firma gegen die Regelungen, ist ein Bußgeld fällig. Kunden
müssen für den Anruf dann gar nicht zahlen.
Übergangsfrist: Für die Warteschleifen-Regelung gilt eine Übergangsfrist
von einem Jahr: Solange müssen zwar die ersten zwei Minuten Wartezeit
kostenlos sein, danach dürfen die Unternehmen aber noch kassieren. Die
Ansagen zu Kosten und Wartezeit sind im ersten Jahr auch noch nicht
Pflicht.
Anbieterwechsel: Wer zu einem anderen Telefonanbieter wechselt, darf
maximal einen Kalendertag ohne Anschluss dastehen. Nimmt ein Verbraucher
seine Rufnummer zum neuen Anbieter mit, darf diese ebenfalls höchstens
einen Tag lang nicht erreichbar sein. Handykunden dürfen ihre Nummer
künftig auch vor Ablauf ihres alten Vertrages zu einem neuen Anbieter
mitnehmen.
Umzug: Bei Umzügen dürfen Telefonanbieter nicht, wie bislang oft üblich,
die Mindestvertragslaufzeit neu beginnen lassen. Sie müssen den Anschluss
in der neuen Wohnung stattdessen zu den alten Konditionen und mit der alten
Laufzeit weiterführen. Ist der bisherige Anschluss am neuen Wohnort nicht
verfügbar, erhalten Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist
von drei Monaten. Bislang waren sie hier auf die Kulanz der Anbieter
angewiesen und mussten oft monatelang parallel am alten wie am neuen
Wohnort zahlen.
Mindestvertraglaufzeit: Die anfängliche Mindestlaufzeit eines Vertrages
darf künftig maximal 24 Monate betragen. Zudem sind Anbieter verpflichtet,
auch Verträge mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten anzubieten.
Kostenkontrolle: Wie schon jetzt bei Festnetz-Rechnungen können Kunden
künftig auch bei Handyverträgen einzelnen Posten widersprechen, ohne dass
dies zu einer Sperrung des Anschlusses führen darf. Handybesitzer können
außerdem die Zahlungsfunktion ihres Telefons komplett sperren lassen. Auch
sollen sie bestimmte Vorwahlen – wie etwa die teuren 0900-Nummern –
komplett sperren lassen können. Detaillierte Fragen zur Rechnung müssen
Unternehmen künftig per kostenloser Hotline beantworten.
Call-by-call: Wenn Kunden einen Anbieter per Vor-Vorwahl wählen, ist
künftig eine Preisansage vor dem Gespräch Pflicht. Verbraucherschützer
hatten immer wieder Abzocke durch plötzliche Tarifwechsel zu viel höheren
Preisen beklagt.
Internetgeschwindigkeit: Anbieter von schnellen Internetanschlüssen müssen
künftig nicht nur die selten erreichte Höchst-, sondern auch die
Mindestgeschwindigkeit angeben. Die Bundesnetzagentur darf zudem
überprüfen, ob die Anbieter ihre versprochene Geschwindigkeit einhalten.
Ortungsdienste: Wird die Position eines Handys per Ortungsdienst bestimmt,
muss darüber künftig jedes Mal eine SMS informieren. Bislang war dies nur
alle fünf Mal notwendig. Zudem müssen Verbraucher der Nutzung eines
Ortungsdienstes grundsätzlich schriftlich zustimmen.
Sparen bei Hotlines: Schon jetzt können Verbraucher bei Hotline-Anrufen
sparen, indem sie die teuren Sonderrufnummern umgehen. Eine Liste mit
alternativen Festnetznummern findet sich im Internet unter
[1][www.0180.info].
10 Feb 2012
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