| # taz.de -- Mehr Rechte für Telefonkunden: Ruf doch mal an! | |
| > Kostenlose Warteschleifen, bessere Kostenkontrolle, mehr Rechte beim | |
| > Anbieterwechsel und Umzug. Der Bundesrat hat die Rechte von Telefonkunden | |
| > gestärkt. Die Änderungen im Überblick. | |
| Bild: Endlich macht Telefonieren wieder Spaß! | |
| BERLIN afp | Telefonkunden sollen künftig deutlich besser gestellt werden. | |
| Der Bundesrat stimmte am Freitag den neuen Regelungen zu. Damit sollen | |
| Warteschleifen kostenlos werden, der Wechsel zu einem neuen Anbieter, die | |
| Mitnahme von Rufnummern und Umzüge einfacher werden. | |
| Warteschleifen: Die Wartezeit bei Hotlines muss vor einem Gespräch genauso | |
| wie eine neue Warteschleife bei Weitervermittlung kostenlos sein. Dies gilt | |
| bei Anrufen vom Festnetz wie vom Handy. Betroffen sind alle | |
| Sonderrufnummern, die nach Dauer des Anrufs abgerechnet werden. Ausgenommen | |
| sind Nummern, die pauschal pro Anruf Geld kosten, zudem Hotlines mit einer | |
| Festnetz- oder einer Handynummer. Zudem müssen Kunden über ihre | |
| voraussichtliche Wartezeit und die Art der Abrechnung informiert werden. | |
| Verstößt eine Firma gegen die Regelungen, ist ein Bußgeld fällig. Kunden | |
| müssen für den Anruf dann gar nicht zahlen. | |
| Übergangsfrist: Für die Warteschleifen-Regelung gilt eine Übergangsfrist | |
| von einem Jahr: Solange müssen zwar die ersten zwei Minuten Wartezeit | |
| kostenlos sein, danach dürfen die Unternehmen aber noch kassieren. Die | |
| Ansagen zu Kosten und Wartezeit sind im ersten Jahr auch noch nicht | |
| Pflicht. | |
| Anbieterwechsel: Wer zu einem anderen Telefonanbieter wechselt, darf | |
| maximal einen Kalendertag ohne Anschluss dastehen. Nimmt ein Verbraucher | |
| seine Rufnummer zum neuen Anbieter mit, darf diese ebenfalls höchstens | |
| einen Tag lang nicht erreichbar sein. Handykunden dürfen ihre Nummer | |
| künftig auch vor Ablauf ihres alten Vertrages zu einem neuen Anbieter | |
| mitnehmen. | |
| Umzug: Bei Umzügen dürfen Telefonanbieter nicht, wie bislang oft üblich, | |
| die Mindestvertragslaufzeit neu beginnen lassen. Sie müssen den Anschluss | |
| in der neuen Wohnung stattdessen zu den alten Konditionen und mit der alten | |
| Laufzeit weiterführen. Ist der bisherige Anschluss am neuen Wohnort nicht | |
| verfügbar, erhalten Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist | |
| von drei Monaten. Bislang waren sie hier auf die Kulanz der Anbieter | |
| angewiesen und mussten oft monatelang parallel am alten wie am neuen | |
| Wohnort zahlen. | |
| Mindestvertraglaufzeit: Die anfängliche Mindestlaufzeit eines Vertrages | |
| darf künftig maximal 24 Monate betragen. Zudem sind Anbieter verpflichtet, | |
| auch Verträge mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten anzubieten. | |
| Kostenkontrolle: Wie schon jetzt bei Festnetz-Rechnungen können Kunden | |
| künftig auch bei Handyverträgen einzelnen Posten widersprechen, ohne dass | |
| dies zu einer Sperrung des Anschlusses führen darf. Handybesitzer können | |
| außerdem die Zahlungsfunktion ihres Telefons komplett sperren lassen. Auch | |
| sollen sie bestimmte Vorwahlen – wie etwa die teuren 0900-Nummern – | |
| komplett sperren lassen können. Detaillierte Fragen zur Rechnung müssen | |
| Unternehmen künftig per kostenloser Hotline beantworten. | |
| Call-by-call: Wenn Kunden einen Anbieter per Vor-Vorwahl wählen, ist | |
| künftig eine Preisansage vor dem Gespräch Pflicht. Verbraucherschützer | |
| hatten immer wieder Abzocke durch plötzliche Tarifwechsel zu viel höheren | |
| Preisen beklagt. | |
| Internetgeschwindigkeit: Anbieter von schnellen Internetanschlüssen müssen | |
| künftig nicht nur die selten erreichte Höchst-, sondern auch die | |
| Mindestgeschwindigkeit angeben. Die Bundesnetzagentur darf zudem | |
| überprüfen, ob die Anbieter ihre versprochene Geschwindigkeit einhalten. | |
| Ortungsdienste: Wird die Position eines Handys per Ortungsdienst bestimmt, | |
| muss darüber künftig jedes Mal eine SMS informieren. Bislang war dies nur | |
| alle fünf Mal notwendig. Zudem müssen Verbraucher der Nutzung eines | |
| Ortungsdienstes grundsätzlich schriftlich zustimmen. | |
| Sparen bei Hotlines: Schon jetzt können Verbraucher bei Hotline-Anrufen | |
| sparen, indem sie die teuren Sonderrufnummern umgehen. Eine Liste mit | |
| alternativen Festnetznummern findet sich im Internet unter | |
| [1][www.0180.info]. | |
| 10 Feb 2012 | |
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