| # taz.de -- Verjährungsfristen bei sexueller Gewalt: Länger Zeit für eine An… | |
| > Der Missbrauchsbeauftragte Rörig fordert längere Verjährungsfristen bei | |
| > sexueller Gewalt. Sie aufzuheben, halten Rechtsexperten für schwierig. | |
| Bild: Puppe zur Beruhigung: in der Kinderschutzambulanz können Kinder auf Miss… | |
| BERLIN taz | 20, 30 oder 35 Jahre? Wie viele Jahre soll die | |
| Verjährungsfrist bei sexueller Gewalt an Kindern dauern? Sollte sie | |
| möglicherweise ganz aufgehoben werden? | |
| So ist das seit Januar in der Schweiz. Tatjana Hörnle macht eine | |
| abwiegelnde Handbewegung. „In Deutschland ist das nicht so einfach“, sagt | |
| die Strafrechtsprofessorin an der Berliner Humboldt-Universität. Dann | |
| müssten Verjährungsfristen auch bei anderen „schweren Delikten gegen | |
| Personen“ aufgehoben werden, etwa bei schwerer Gewalt in Beziehungen und | |
| beim Menschenhandel, findet sie. | |
| Tatjana Hörnle sitzt am Mittwoch im Familienministerium in Berlin neben | |
| Johannes-Wilhelm Rörig, dem Beauftragten für Fragen des sexuellen | |
| Kindesmissbrauchs. Rörig reichen die Verjährungsfristen bei | |
| Kindesmissbrauch von 5 bis zu 20 Jahren, so wie sie jetzt gelten, nicht | |
| aus. Und das Gesetz zur Stärkung der Opferrechte (StORMG) – ein Ergebnis | |
| des Runden Tischs sexueller Missbrauch, das demnächst in Kraft tritt – | |
| sieht lediglich eine Verlängerung zivilrechtlicher Fristen vor. | |
| Schadenersatzansprüche für körperlich und seelisch erlittene Gewalt, etwa | |
| für Therapien und medizinische Hilfsmittel, können künftig 30 statt bislang | |
| 3 Jahre lang erstritten werden. Was also tun? | |
| Rörig hat sich Expertise geholt, bei Tatjana Hörnle. Die Juristin kennt | |
| sich aus mit Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichen. Sie weiß, dass | |
| Verjährungsfristen sein müssen, „um den Rechtsfrieden zu wahren“. Aber das | |
| habe zur Folge, dass Opferinteressen vielfach keine Rolle spielten. „Das | |
| muss sich ändern, hier muss der Rechtsfrieden aufgelöst werden“, sagt | |
| Hörnle. | |
| Das klingt nach einer Kampfansage. Darüber wird zu reden sein. Rörig und | |
| Hörnle wollen das demnächst tun, am Donnerstag in einer Woche soll sich ein | |
| Hearing in Berlin mit Verjährungsfristen befassen. | |
| ## Zeit bis zum 55. Geburtstag? | |
| Und weil das mit den Verlängerungsfristen für Straftaten so kompliziert | |
| ist, muss woanders angesetzt werden. Zum Beispiel bei der sogenannten | |
| Ruhensregelung. Die besagt, ab welchem Zeitpunkt eine Verjährung einsetzt. | |
| Bei sexueller Gewalt an Kindern beginnt die Verjährung bislang mit dem 18. | |
| Geburtstag des Opfers. Mit dem StORMG wurde diese Frist allerdings auf das | |
| vollendete 21. Lebensjahr angehoben. Aber auch das reicht noch nicht, sagt | |
| Rörig. Und plädiert dafür, die Ruhensregelung auszuweiten: auf das 28. bis | |
| 35. Lebensjahr des Opfers. | |
| Hintergrund: Viele Opfer können erst in der Mitte ihres Lebens über die | |
| Gewalterlebnisse in der Kindheit sprechen. Und: Viele befinden sich später | |
| nicht mehr in einem so starken Abhängigkeitsverhältnis von tatverdächtigen | |
| Familienangehörigen, wie sie das als junge Menschen sind. | |
| In Österreich gibt es dieses Modell bereits seit drei Jahren. Dort beginnt | |
| die Verjährungsfrist erst ab dem 28. Geburtstag des Opfers. Wenn dies in | |
| Deutschland Praxis würde, könnte das in etwa so aussehen: Ein Opfer, das | |
| als 10-jähriges Kind missbraucht wurde, hätte nach dem Rörig-Vorstoß bis | |
| zum 55. Lebensjahr Zeit, die Tat anzuzeigen – wenn die Ruhensregelung ab | |
| dem 35. Geburtstag greifen und eine Verjährungsfrist von 20 Jahren bei | |
| schwerem Missbrauch (dazu zählen jede Art von Penetration und | |
| Mehrfachtaten) angesetzt würde. | |
| Ein Risiko bliebe allerdings auch bei der Verlängerung der Fristen nach wie | |
| vor: In vielen Fällen dürfte es schwierig sein, den Missbrauch zu beweisen. | |
| Wer kann sich 20, 30 Jahre nach dem Missbrauch als Kind noch daran | |
| erinnern, zu welcher Uhrzeit der sexuelle Übergriff stattgefunden und | |
| welchen Pullover der Täter getragen hat? Das Prinzip der „vereinfachten | |
| Glaubwürdigkeit“ gilt hier nicht. | |
| 29 May 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Simone Schmollack | |
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