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# taz.de -- Streitfall Pflege in Deutschland: Am Ende bleibt Klientelpolitik
> Der Pflegebeirat kann sich nicht auf Empfehlungen zum neuen
> Pflegebedürftigkeitsbegriff einigen. Psychisch Kranke bleiben
> benachteiligt.
Bild: Gut, wenn einer hilft. Vom Pflegebeirat der Bundesregierung dürfen Demen…
BERLIN taz | Der Pflegebeirat der Bundesregierung bleibt hart: Es wird in
seinem „Bericht zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff“ keine klaren
Empfehlungen an die Politik zu künftigen Leistungshöhen in der
Pflegeversicherung geben.
Demenzkranke bleiben damit im Leistungsrecht nicht nur benachteiligt
gegenüber Pflegebedürftigen mit körperlichen Gebrechen. Sie bekommen auch
keine Planungssicherheit, ob und mit wie viel Geld aus der
Pflegeversicherung sie ab welchem Zeitpunkt rechnen dürfen. Das erfuhr die
taz aus Teilnehmerkreisen.
Zuvor hatte der Pflegebeirat am Dienstag erneut getagt, um eine Endfassung
des bereits zum sechsten Mal überarbeiteten Berichts auf den Weg zu
bringen. Dieser soll nun nach erneuter Verschiebung voraussichtlich am 27.
Juni Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) überreicht werden.
Ziel war, nach mehr als siebenjähriger Debatte Wege aufzuzeigen, wie die
Ungleichbehandlung psychisch-kognitiver Einschränkungen gegenüber
körperlichen Defiziten abgeschafft werden kann.
Vergeblich: „Es ist gut möglich, dass der Bericht am Ende unterschiedliche
Positionen darstellen wird, weil im Beirat kein Konsens besteht“, sagte ein
Teilnehmer der taz. „Wir legen nur Modellierungen vor, die im Prinzip
beliebig modellierbar sind“, gestand ein anderer.
## Bahr verweigert Finanzzusagen
Besonders verärgert seien viele Experten über die Weigerung Daniel Bahrs,
konkrete Finanzeckpunkte zu definieren. Ohne diese seien seriöse Aussagen
über Leistungsansprüche in den künftig geplanten fünf Pflegegraden nicht
möglich. Bislang gibt es drei Pflegestufen.
Zuletzt, so hieß es aus Teilnehmerkreisen, versuchten die unterschiedlichen
Lobbyisten im Beirat nur noch, für ihre jeweilige Klientel das Beste
herauszuschlagen. So hätten die Arbeitgebervertreter darauf gepocht, dass
der Arbeitgeberanteil in der Pflegeversicherung nicht erhöht wird.
Die Interessenvertreter der stationären Einrichtungen wiederum kabbelten
sich mit den Anbietern ambulanter Pflegeleistungen um den Bestandsschutz
für ihre Pflegebedürftigen. Den Kommunen war wichtig, dass ein
Mehrkostenaufwand für bessere Pflege nicht zulasten der Sozialhilfe gehe.
Bereits in einem Schreiben vom 13. November 2012 warnte der Geschäftsführer
des Paritätischen Wohlfahrtsverbands die beiden Beiratsvorsitzenden,
Wolfgang Zöller und Klaus-Dieter Voß, vor dem Scheitern: „Ich habe den
Eindruck, dass es durchaus Kreise gibt, die an einem neuen Begriff der
Pflegebedürftigkeit kein Interesse mehr haben, weil sie befürchten, dass
der betroffene Personenkreis am Ende schlechter dastehen könnte als heute“,
heißt es in dem Schreiben, das der taz vorliegt. „Mich beschleicht
zunehmend die Sorge, ob wir uns im Expertenbeirat nicht verheben.“
Der Vorsitzende des Expertenbeirats, Wolfgang Zöller (CSU), zugleich
Patientenbeauftragter der Regierung, wies Vorwürfe, der Beirat sei
gescheitert, zurück. Der taz sagte er: „Der Gesetzgeber bekommt jetzt eine
hervorragende Grundlage, um brauchbare Gesetze zeitnah zu machen.“
13 Jun 2013
## AUTOREN
Heike Haarhoff
## TAGS
Pflege
Demenz
Daniel Bahr
Pflege
Bürgerversicherung
Paritätischer Wohlfahrtsverband
Krankenkassen
Pflege
Gesundheit
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