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# taz.de -- Mollath-Untersuchungsauschuss: „Keine Fehler gemacht worden“
> Im bayerischen Landtag weist Justizministerin Merk die Verantwortung von
> sich. Sie habe, ganz korrekt, die Unabhängigkeit der Justiz garantiert.
Bild: Justizministerin Beate Merk vor Beginn des Untersuchungsausschusses.
MÜNCHEN taz | Beate Merk (CSU) ringt um ihre politische Glaubwürdigkeit. Es
ist der letzte Vernehmungstag im Mollath-Untersuchungsausschuss vor dem
bayerischen Landtag. Die bayerische Justizministerin ist eine der letzten
ZeugInnen, die zum Fall des seit mehr als sieben Jahren gegen seinen Willen
in der psychiatrischen Anstalt untergebrachten Mannes befragt werden.
Der Untersuchungsausschuss – initiiert von der sonst selten so einigen
Opposition aus Freien Wählern, Grünen und SPD – soll klären, wo und
inwieweit Gustl Mollath von Seiten der Justiz- und Finanzbehörden womöglich
Unrecht geschah. Die Justizministerin aber weicht in der
dreieinhalbstündigen Sitzung von ihrer schon seit Beginn der Affäre
geäußerten Grundposition nicht ab: Es stehe ihr nicht zu, die Entscheidung
unabhängiger Gerichte zu kommentieren oder in Frage zu stellen, sagt sie
immer wieder.
Mehr noch: „Ich bin in meinem Haus nicht Sachbearbeiterin, das sage ich
frei von Ironie, sondern die politische Spitze.“ Will heißen: Was
bayerische Richter, Staatsanwälte und Gerichte urteilen, ficht sie nicht
an.
„Das heißt, ein Vorsitzender Richter kann machen was er will?“ fragt die
SPD-Abgeordnete Inge Aures und spielt auf Otto Brixner an, dem Mollaths
Verteidiger vorsätzliche Rechtsbeugung vorwirft. „Über Richter entscheiden
nur Richter“, sagt Merk. Zugunsten der Unabhängigkeit der Justiz müsse man
in Kauf nehmen, dass in Ausnahmefällen schlecht gearbeitet werde.
Um die 57-jährige CSU-Ministerin war es zuletzt einsam geworden. Die
Opposition fordert seit Beginn der Affäre ihren Rücktritt. Auch der
Koalitionspartner FDP griff die CSU-Politikerin am Donnerstag heftig an.
Merk habe im Fall Mollath „die ein oder andere unglückliche Figur
abgegeben“, sagte FDP-Fraktionschef Thomas Hacker. Er bezweifelte, dass von
Merk „immer der richtige Sachstand vorgetragen wurde.“
Auch die Vorsitzende der CSU-Fraktion im Landtag Christa Stewens ging auf
Distanz. „Dort, wo Fehler passiert sein sollten, müssen wir die Kraft
haben, diese zu korrigieren“, sagte sie dem Münchner Merkur. Zwar wisse sie
noch nicht, zu welchen Ergebnissen der Untersuchungsausschuss des Landtags
in seinem Bericht kommen werde. „Aber es gibt für die CSU überhaupt keinen
Grund, dieses Thema nicht aus eigener Stärke offensiv anzupacken.“ Davon
war am Donnerstag im Untersuchungsausschuss jedoch nichts zu spüren.
## Nicht im Ermessen des Ministeriums
„Ich habe volles Verständnis, wenn hinterfragt wird, ob jemand zu Recht
oder zu Unrecht einsitzt“, sagte Merk gleich zu Beginn. Das zu beurteilen
liege jedoch nicht im Ermessen ihres Ministeriums. 2006 wurde Gustl Mollath
vom Landgericht Nürnberg-Fürth zwar vom Vorwurf der Körperverletzung und
Sachbeschädigung freigesprochen. Jedoch wiesen ihn die Richter wegen
angeblicher Wahnvorstellungen als gemeingefährlich in die Psychiatrie ein.
Mollath hatte während des Gerichtsverfahrens, bei dem ihn seine Frau, eine
ehemalige Mitarbeiterin der Hypovereinsbank (HBV), beschuldigte, sie
geschlagen zu haben, immer wieder darauf hingewiesen, dass Mitarbeiter der
Bank in Schwarzgeldverschiebungen in die Schweiz beteiligt waren. Ein
internen Revisionsbericht der HBV kam später zu dem Schluss: „Allen
Mitarbeitern waren viele und gravierende Verfehlungen bzw. Verstöße gegen
interne Richtlinien und externe Vorschriften (u.a. Abgabenordnung und
Geldwäschegesetz, Wertpapierhandelsgesetz) anzulasten.“
Trotzdem beteuerte Merk vor dem Untersuchungsausschuss: „Ich habe den
Bericht mit meinen Mitarbeitern, hochkarätigen Juristen, Seite für Seite
zerpflückt.“ Der Vorwurf der Schwarzgeldverschiebung habe sich aus dem
Bericht nicht ergeben. Ein Anfangsverdacht, der Ermittlungen durch die
Staatsanwaltschaft gerechtfertigt hätte, habe nicht bestanden. „Es sind
keine Fehler gemacht worden“
Dennoch habe sie versucht, Mollath zu helfen. „Ich wollte Herrn Mollath die
Möglichkeit geben, sich von einem neuen, unabhängigen Gutachter beurteilen
zu lassen“, so Merk. Mollath lehnte das Gutachten ab. Schließlich habe sie
die Staatsanwaltschaft angewiesen einen Antrag auf Wiederaufnahme des
Verfahrens zu stellen, sobald sie dafür einen Grund gesehen habe. Über
diesen und einen weiteren Antrag von Mollaths Verteidigung entscheidet nun
das Landgericht Regensburg – Mollaths einzige Chance auf eine vorzeitige
Freilassung. Ob Justizministerin Merk aber nach der bayerischen
Landtagswahl im September bei einem Wahlsieg der CSU wieder einen
Ministerposten erhält, steht in den Sternen.
14 Jun 2013
## AUTOREN
Marlene Halser
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