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# taz.de -- Kolumne Der Kampfradler: Möge Ihnen ein Licht aufgehen!
> Der Verkehrsminister will endlich Akku-Lampen an Rädern legalisieren. Das
> ist toll? Eigentlich ja. Doch ein Detail offenbart den Gesetzestext als
> weltfremden Irrsinn.
Bild: Hauptsache hell? Von wegen.
Lieber Peter Ramsauer,
fast, ja fast möchte man vom Fahrradsattel springen und Ihnen, lieber Herr
Verkehrsminister, um den Hals fallen. Denn nächste Woche, das haben Sie
gerade verkündet, soll auf eine Initiative Ihres Ministeriums hin doch
tatsächlich der Bundesrat beschließen, dass Fahrräder künftig auch mit
akkubetriebenen Lampen beleuchtet werden dürfen.
Was?, werden zwar viele Radler fragen, Das ist bisher verboten? Und wer bei
einer Polizeikontrolle statt eines fest installierten Dynamos nur
abnehmbare Lampen am Rad hatte, der musste bisher tatsächlich 15 Euro
Bußgeld zahlen?
Ja, stimmt. Genauso absurd wäre es, wenn Fußgängen nur erlaubt wäre,
Regenschirme zu benutzen, aber keine Regenjacken. Aber jetzt – kaum 100
Jahre nach Erfindung der Taschenlampe – darf man sein Rad auch elektrisch
beleuchten und alles wird gut.
Alles? Leider nein. Denn ein entscheidendes Detail auf Seite 7 der 48.
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ([1][PDF])
verrät, dass Sie leider immer noch nichts von der Welt der Radfahrer
verstanden haben. Da heißt es in schönstem Behördendeutsch: Über eine
Anzeige muss dem Fahrer die Kapazität sinnfällig angezeigt werden.
Mit anderen Worten: Nur eine Lampe, die anzeigt, wie voll der Akku noch
ist, genügt dem Gesetz. Und Leuchten, die mit nichtwiederaufladebaren
Batterien betrieben werden, können so hell sein, wie sie wollen. Verboten
bleiben sie trotzdem. Die wunderbaren Dispute bei der nächsten
Polizeikontrolle mag man sich schon jetzt kaum vorstellen.
Es geht also gar nicht darum, die überall vorhandenen
Allerweltselektroblingblings zu legalisieren. Nein, wer gesetzestreu
leuchten will, muss sich erstmal eine neue Lampe kaufen. Da fragt man sich
nicht nur, welche Lampenherstellerlobby Ihnen diesen Floh ins Ohr gesetzt
hat. Da erkennt man auch gleich: diesen Unsinn kann nur jemand fabriziert
haben, der in seinem Alltag nie auf dem Sattel sitzt.
Denn Praktiker wissen längst: vor dem Verlassen des Hauses muss man sich
jedes Mal fragen, wo man denn nun schon wieder die Fahrradlampen hingelegt
hat. Und wenn man sie gefunden hat, prüft man auch schnell mal, ob sie noch
funktionieren. Klare Regel: helles Licht, alles prima. Schwaches Licht, ja
geht noch – ist schließlich immer noch besser als der olle Dynamo, der bei
Regen und an roten Ampeln eh nie funktioniert. Und gar kein Licht: Batterie
wechseln. Oder eine andere Lampe suchen.
Kurz gesagt, lieber Herr Ramsauer: Radfahrer sind nicht doof. Jedenfalls
nicht so doof, wie dieser angebliche Fortschritt aus Ihrem Haus. Diesen
Quatsch können Sie sich hinter die Sonnenblende Ihres Dienst-BMWs klemmen.
29 Jun 2013
## LINKS
[1] http://www.bundesrat.de/cln_350/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2013/0401-50…
## AUTOREN
Gereon Asmuth
## TAGS
Peter Ramsauer
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