| # taz.de -- Kolumne Der Kampfradler: Möge Ihnen ein Licht aufgehen! | |
| > Der Verkehrsminister will endlich Akku-Lampen an Rädern legalisieren. Das | |
| > ist toll? Eigentlich ja. Doch ein Detail offenbart den Gesetzestext als | |
| > weltfremden Irrsinn. | |
| Bild: Hauptsache hell? Von wegen. | |
| Lieber Peter Ramsauer, | |
| fast, ja fast möchte man vom Fahrradsattel springen und Ihnen, lieber Herr | |
| Verkehrsminister, um den Hals fallen. Denn nächste Woche, das haben Sie | |
| gerade verkündet, soll auf eine Initiative Ihres Ministeriums hin doch | |
| tatsächlich der Bundesrat beschließen, dass Fahrräder künftig auch mit | |
| akkubetriebenen Lampen beleuchtet werden dürfen. | |
| Was?, werden zwar viele Radler fragen, Das ist bisher verboten? Und wer bei | |
| einer Polizeikontrolle statt eines fest installierten Dynamos nur | |
| abnehmbare Lampen am Rad hatte, der musste bisher tatsächlich 15 Euro | |
| Bußgeld zahlen? | |
| Ja, stimmt. Genauso absurd wäre es, wenn Fußgängen nur erlaubt wäre, | |
| Regenschirme zu benutzen, aber keine Regenjacken. Aber jetzt – kaum 100 | |
| Jahre nach Erfindung der Taschenlampe – darf man sein Rad auch elektrisch | |
| beleuchten und alles wird gut. | |
| Alles? Leider nein. Denn ein entscheidendes Detail auf Seite 7 der 48. | |
| Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ([1][PDF]) | |
| verrät, dass Sie leider immer noch nichts von der Welt der Radfahrer | |
| verstanden haben. Da heißt es in schönstem Behördendeutsch: Über eine | |
| Anzeige muss dem Fahrer die Kapazität sinnfällig angezeigt werden. | |
| Mit anderen Worten: Nur eine Lampe, die anzeigt, wie voll der Akku noch | |
| ist, genügt dem Gesetz. Und Leuchten, die mit nichtwiederaufladebaren | |
| Batterien betrieben werden, können so hell sein, wie sie wollen. Verboten | |
| bleiben sie trotzdem. Die wunderbaren Dispute bei der nächsten | |
| Polizeikontrolle mag man sich schon jetzt kaum vorstellen. | |
| Es geht also gar nicht darum, die überall vorhandenen | |
| Allerweltselektroblingblings zu legalisieren. Nein, wer gesetzestreu | |
| leuchten will, muss sich erstmal eine neue Lampe kaufen. Da fragt man sich | |
| nicht nur, welche Lampenherstellerlobby Ihnen diesen Floh ins Ohr gesetzt | |
| hat. Da erkennt man auch gleich: diesen Unsinn kann nur jemand fabriziert | |
| haben, der in seinem Alltag nie auf dem Sattel sitzt. | |
| Denn Praktiker wissen längst: vor dem Verlassen des Hauses muss man sich | |
| jedes Mal fragen, wo man denn nun schon wieder die Fahrradlampen hingelegt | |
| hat. Und wenn man sie gefunden hat, prüft man auch schnell mal, ob sie noch | |
| funktionieren. Klare Regel: helles Licht, alles prima. Schwaches Licht, ja | |
| geht noch – ist schließlich immer noch besser als der olle Dynamo, der bei | |
| Regen und an roten Ampeln eh nie funktioniert. Und gar kein Licht: Batterie | |
| wechseln. Oder eine andere Lampe suchen. | |
| Kurz gesagt, lieber Herr Ramsauer: Radfahrer sind nicht doof. Jedenfalls | |
| nicht so doof, wie dieser angebliche Fortschritt aus Ihrem Haus. Diesen | |
| Quatsch können Sie sich hinter die Sonnenblende Ihres Dienst-BMWs klemmen. | |
| 29 Jun 2013 | |
| ## LINKS | |
| [1] http://www.bundesrat.de/cln_350/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2013/0401-50… | |
| ## AUTOREN | |
| Gereon Asmuth | |
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