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# taz.de -- US-Drohnenangriff auf Deutschen: Ermittlungen eingestellt
> Die Tötung eines deutschen Dschihadisten durch einen Drohnenangriff der
> USA in Pakistan war rechtens. Das sagt die Bundesanwaltschaft.
Bild: Mit Raketen bewaffnete US-Drohne vom Typ MQ-1 Predator.
BERLIN rtr | Die Tötung eines deutschen Dschihadisten durch einen
US-Drohnenangriff ist nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft nicht als
Kriegsverbrechen einzustufen. Der Generalbundesanwalt stellte daher die
Ermittlungen im Fall des Deutschen Bünyamin E. ein, der im Oktober 2010 im
pakistanischen Mir Ali bei einem Drohnenangriff umgekommen war.
Bünyamin E. sei kein vom humanitären Völkerrecht geschützter Zivilist
gewesen, sondern Angehöriger einer organisierten bewaffneten Gruppe, die
als Partei an einem bewaffneten Konflikt teilgenommen habe. „Gezielte
Angriffe gegen solche Personen in einem bewaffneten Konflikt sind kein
Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch“, erklärte die
Bundesanwaltschaft am Montag. Auch nach allgemeinem Strafrecht sei die
Tötung damit nicht strafbar.
Es stehe fest, dass Bünyamin E. nach Pakistan gereist sei, um sich dort am
Heiligen Krieg der Islamisten, dem Dschihad, zu beteiligen, erklärte die
Bundesanwaltschaft. Nacheinander habe er sich mehreren aufständischen
Gruppierungen angeschlossen, die die pakistanische Armee und die in
Afghanistan stationierten Soldaten der Nato-Truppe ISAF bekämpften.
Er habe sich zu Einsatz im bewaffneten Kampf ausbilden lassen, sei
bewaffnet worden und mit seinem Einverständnis für einen Selbstmordanschlag
vorgesehen gewesen.
## „Feindselige Handlungen“
„Seine gesamten Aktivitäten in Pakistan waren darauf ausgerichtet, an
feindseligen Handlungen teilzunehmen“, erklärte die Bundesanwaltschaft. Zum
Zeitpunkt des Drohnenangriffs habe er an einem Treffen von acht Männern
teilgenommen, unter denen auch Mitglieder der radikal-islamischen al-Qaida
und der Taliban gewesen seien.
Dabei hätten die Planungen für sein Selbstmordattentat vorangetrieben
werden sollen, dessen Ziel pakistanische Soldaten oder ISAF-Truppen sein
sollten.
Um den Sachverhalt zu klären, hätten die Karlsruher Ermittler unter anderem
die umfangreichen Erkenntnisse aus ihrem Ermittlungsverfahren gegen
Bünyamins Bruder Emrah ausgewertet, der derzeit wegen des Verdachts der
Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung vor dem
Oberlandesgericht in Frankfurt steht.
Die Bundesanwaltschaft wirft Emrah E. vor, sich zunächst als Mitglied von
al-Qaida im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet und später als Mitglied
der radikal-islamischen Gruppierung al-Shabab am Kampf in Somalia beteiligt
zu haben.
1 Jul 2013
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Drohnen
Drohnenkrieg
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Schwerpunkt Afghanistan
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