# taz.de -- US-Drohnenangriff auf Deutschen: Ermittlungen eingestellt | |
> Die Tötung eines deutschen Dschihadisten durch einen Drohnenangriff der | |
> USA in Pakistan war rechtens. Das sagt die Bundesanwaltschaft. | |
Bild: Mit Raketen bewaffnete US-Drohne vom Typ MQ-1 Predator. | |
BERLIN rtr | Die Tötung eines deutschen Dschihadisten durch einen | |
US-Drohnenangriff ist nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft nicht als | |
Kriegsverbrechen einzustufen. Der Generalbundesanwalt stellte daher die | |
Ermittlungen im Fall des Deutschen Bünyamin E. ein, der im Oktober 2010 im | |
pakistanischen Mir Ali bei einem Drohnenangriff umgekommen war. | |
Bünyamin E. sei kein vom humanitären Völkerrecht geschützter Zivilist | |
gewesen, sondern Angehöriger einer organisierten bewaffneten Gruppe, die | |
als Partei an einem bewaffneten Konflikt teilgenommen habe. „Gezielte | |
Angriffe gegen solche Personen in einem bewaffneten Konflikt sind kein | |
Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch“, erklärte die | |
Bundesanwaltschaft am Montag. Auch nach allgemeinem Strafrecht sei die | |
Tötung damit nicht strafbar. | |
Es stehe fest, dass Bünyamin E. nach Pakistan gereist sei, um sich dort am | |
Heiligen Krieg der Islamisten, dem Dschihad, zu beteiligen, erklärte die | |
Bundesanwaltschaft. Nacheinander habe er sich mehreren aufständischen | |
Gruppierungen angeschlossen, die die pakistanische Armee und die in | |
Afghanistan stationierten Soldaten der Nato-Truppe ISAF bekämpften. | |
Er habe sich zu Einsatz im bewaffneten Kampf ausbilden lassen, sei | |
bewaffnet worden und mit seinem Einverständnis für einen Selbstmordanschlag | |
vorgesehen gewesen. | |
## „Feindselige Handlungen“ | |
„Seine gesamten Aktivitäten in Pakistan waren darauf ausgerichtet, an | |
feindseligen Handlungen teilzunehmen“, erklärte die Bundesanwaltschaft. Zum | |
Zeitpunkt des Drohnenangriffs habe er an einem Treffen von acht Männern | |
teilgenommen, unter denen auch Mitglieder der radikal-islamischen al-Qaida | |
und der Taliban gewesen seien. | |
Dabei hätten die Planungen für sein Selbstmordattentat vorangetrieben | |
werden sollen, dessen Ziel pakistanische Soldaten oder ISAF-Truppen sein | |
sollten. | |
Um den Sachverhalt zu klären, hätten die Karlsruher Ermittler unter anderem | |
die umfangreichen Erkenntnisse aus ihrem Ermittlungsverfahren gegen | |
Bünyamins Bruder Emrah ausgewertet, der derzeit wegen des Verdachts der | |
Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung vor dem | |
Oberlandesgericht in Frankfurt steht. | |
Die Bundesanwaltschaft wirft Emrah E. vor, sich zunächst als Mitglied von | |
al-Qaida im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet und später als Mitglied | |
der radikal-islamischen Gruppierung al-Shabab am Kampf in Somalia beteiligt | |
zu haben. | |
1 Jul 2013 | |
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