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# taz.de -- EU-Politik mit Nazi-Gesetz verglichen: Götzl erntet Kritik aus Br�…
> Der Präsident des Bayerischen Genossenschaftsverbandes hat die
> Bankenabwicklung durch die EU mit Nazi-Praktiken verglichen.
> Verbandssprecher verteidigt die Äußerungen.
Bild: Stephan Götzl, mit gespaltenem Verhältnis zu historischen Vergleichen.
BRÜSSEL/MÜNCHEN dpa | Der Präsident des Bayerischen
Genossenschaftsverbandes, Stephan Götzl, stößt mit brisanten Äußerungen zur
europäischen Bankenunion auf scharfe Kritik aus Brüssel. Die EU-Kommission
wirft Götzl vor, den Bankenabwicklungsmechanismus mit dem
Ermächtigungsgesetz des Nazi-Regimes verglichen zu haben. „Die Europäische
Kommission hat keinerlei Absicht, auf solche groben historischen
Verkürzungen zu antworten und sich an einer wie auch immer gearteten
Polemik dieser Art zu beteiligen“, erklärte die Kommission am Freitag.
Beim Verbandstag der bayerischen Genossen am Vortag in München hatte Götzl
nach Angaben eines Verbandssprechers erklärt, man habe ein Problem damit,
dass die EU-Kommission mit den von EU-Kommissar Michel Barnier vorgelegten
Plänen „umfassend zur Bankenabwicklung ermächtigt“ wird. „In Deutschland
haben wir mit Ermächtigungsgesetzen schlechte Erfahrungen gemacht“,
ergänzte Götzl nach Angaben des Sprechers, der die Wortwahl verteidigte.
Seine Äußerungen habe Götzl durchaus bewusst gemacht, damit aber „keinerlei
Hitler- oder Nazi-Vergleich gezogen“. „Uns ist es einfach wichtig, was
passieren kann, wenn man sich über Verträge und Recht hinwegsetzt. Dazu
gibt es einschlägige historische Erfahrungen“, sagte der Sprecher.
Dagegen erklärte die Kommission, Ziel des Vorschlags vom 10. Juli sei es,
den europäischen Steuerzahler im Falle einer Bankenpleite zu schützen. „Der
Vorschlag respektiert den Vertrag, die Souveränität und die Vorrechte eines
jeden Mitgliedsstaates. Der Rat der Europäischen Union und das Europäische
Parlament werden jetzt diesen Text gemäß ihrer Rolle diskutieren“, hieß es
in der Mitteilung.
Darauf erwiderte der Bayerische Genossenschaftsverband: „Das Interesse der
EU-Kommission, den Steuerzahler vor Bankenpleiten zu schützen, eint uns.“
Zentral sei aber, dass dabei nationale Systeme, Rechtsstrukturen und
europäische Verträge berücksichtigt würden. „Und: Wir wollen vermeiden,
dass durch Barniers Regulierungsvorschläge am Ende Volksbanken,
Raiffeisenbanken und Sparkassen doppelt zahlen müssen.“
1 Jan 1970
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