# taz.de -- BGH-Urteil zur Internetspielwerbung: Internet wird werbefreie Spiel… | |
> Kinder müssen auch im Netz geschützt werden. Der Bundesgerichtshof | |
> verbietet Anbietern von Internetspielen Werbeaktionen, die sich an die | |
> jungen Nutzer richten. | |
Bild: Die Spielsoftware ist meist kostenlos. Nützliches Zubehör und weitere V… | |
KARLSRUHE dpa | In Internetspielen dürfen Kinder nicht zum Kauf von | |
Spielzubehör animiert werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in | |
Karlsruhe entschieden. Der Schutz der Kinder gebiete es, dass auch im | |
Internet eine gewisse Zurückhaltung gewahrt werde, begründete das Gericht | |
seine Entscheidung. | |
Der BGH gab damit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) Recht, | |
der die Softwarefirma Gameforge wegen Werbung zu dem Fantasyrollenspiel | |
„Rules of Magic“ verklagt hatte (Aktenzeichen: I ZR 34/12). Das Urteil ist | |
ausnahmsweise noch nicht rechtskräftig. | |
„Rules of magic“ funktioniert wie viele Internetspiele nach dem sogenannten | |
„Free-to-play“-Modell: Die Spieler erhalten die Software zur Teilnahme an | |
diesem Spiel kostenlos. Weitergehende Ausstattung ihrer Spielcharaktere | |
etwa mit Waffen oder Zeitvorteile können sie dazukaufen. | |
2009 bewarb Gameforge weiteres Spielzubehör mit folgendem Slogan: „Schnapp' | |
Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das | |
gewisse Etwas“. Das sei verbotene Werbung für Kinder, argumentierten die | |
Verbraucherschützer und klagten. | |
Der Text sei eindeutig auch an Kinder gerichtet, entschied der BGH. Das | |
sehe man an der Wortwahl sowie der Möglichkeit, per SMS zu bezahlen. Dass | |
man sich für den Kauf weiterklicken müsse, ergebe nichts Anderes. Wie in | |
einem Ladengeschäft seien Werbung und direkte Kaufmöglichkeit nah | |
beieinander. Gameforge verwies in einer Stellungnahme darauf, dass die | |
Werbeaktion nicht wiederholt worden sei. | |
18 Jul 2013 | |
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