# taz.de -- NRW-Verfassungsgericht rügt die FDP: Fragwürdige Wahlkampfpost | |
> Rainer Brüderle pries 2012 in einem Schreiben an die Wähler von | |
> Nordrhein-Westfalen die Arbeit der Liberalen. Das war wohl nicht | |
> rechtmäßig. | |
Bild: Sehnsüchtig sieht der FDP-Kandidat Christian Lindner kurz vor der Landta… | |
KÖLN taz | Wegen unzulässiger Wahlkampfhilfe steht die | |
FDP-Bundestagsfraktion unter Druck. Mit einer Briefkampagne im Vorfeld der | |
nordrhein-westfälischen Landtagswahl hat sie wahrscheinlich gegen das | |
Parteiengesetz verstoßen. Zu dieser Auffassung kommt der | |
Verfassungsgerichtshof NRW. Es spräche „viel dafür, dass die Werbemaßnahmen | |
der FDP-Bundestagsfraktion einen Verstoß gegen die Chancengleichheit der | |
politischen Parteien darstellen“, heißt es in einer jetzt veröffentlichten | |
Entscheidung der LandesverfassungsrichterInnen. | |
Es geht um einen Brief, den FDP-Bundestagsfraktionschef Rainer Brüderle zur | |
NRW-Landtagswahl im Frühjahr 2012 in die Briefkästen an Rhein und Ruhr | |
werfen ließ. Auf zwei Seiten preist er die vermeintlich hervorragende | |
Arbeit der Liberalen. Das war wohl nicht rechtmäßig. Fraktionen ist es zwar | |
erlaubt, über ihre Arbeit zu informieren, Wahlkampfaktivitäten sind jedoch | |
verboten. In Vorwahlzeiten gilt zudem ein Mäßigungsgebot. | |
Dagegen hat die FDP-Bundestagsfraktion mit ihren „in das Kleid der | |
Öffentlichkeitsarbeit einer Fraktion gehüllten Werbebotschaften“ verstoßen, | |
befanden die NRW-VerfassungsrichterInnen. Der werbende Effekt des | |
Brüderle-Briefes für die FDP sei „nicht lediglich als notwendige Folge der | |
Öffentlichkeitsarbeit in Kauf genommen, sondern sogar gezielt für den | |
Landtagswahlkampf eingesetzt worden“. Damit dürfte „die | |
verfassungsrechtlich vorgegebene Grenze zwischen der zulässigen | |
Öffentlichkeitsarbeit einer Fraktion und der unzulässigen Parteienwerbung“ | |
überschritten sein. | |
Mit dem Brief hatte sich das Landesverfassungsgericht im Rahmen einer | |
Wahlanfechtungsklage befasst. Die NPD hatte eine Annullierung und | |
Neuansetzung der Landtagswahl gefordert. Dieses Ansinnen wiesen die | |
RichterInnen zurück. Auch wenn sie unzulässig gewesen sei, könne nicht | |
angenommen werden, „dass gerade die Werbung der FDP-Bundestagsfraktion bei | |
der Landtagswahl zu einer beträchtlichen Verfälschung des Wählerwillens | |
geführt haben könnte“. | |
Auch wenn die Münsteraner Entscheidung für die FDP keine unmittelbaren | |
Konsequenzen hat, könnte sie für die Partei teuer werden. Sollte auch die | |
Bundestagsverwaltung zu dem Schluss kommen, dass mit dem Brüderle-Brief | |
Steuergelder zweckentfremdet wurden, droht eine deftige Strafzahlung. In | |
der Angelegenheit ist zudem noch eine Klage vor dem | |
Bundesverfassungsgericht anhängig. | |
29 Jul 2013 | |
## AUTOREN | |
Pascal Beucker | |
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