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# taz.de -- NRW-Verfassungsgericht rügt die FDP: Fragwürdige Wahlkampfpost
> Rainer Brüderle pries 2012 in einem Schreiben an die Wähler von
> Nordrhein-Westfalen die Arbeit der Liberalen. Das war wohl nicht
> rechtmäßig.
Bild: Sehnsüchtig sieht der FDP-Kandidat Christian Lindner kurz vor der Landta…
KÖLN taz | Wegen unzulässiger Wahlkampfhilfe steht die
FDP-Bundestagsfraktion unter Druck. Mit einer Briefkampagne im Vorfeld der
nordrhein-westfälischen Landtagswahl hat sie wahrscheinlich gegen das
Parteiengesetz verstoßen. Zu dieser Auffassung kommt der
Verfassungsgerichtshof NRW. Es spräche „viel dafür, dass die Werbemaßnahmen
der FDP-Bundestagsfraktion einen Verstoß gegen die Chancengleichheit der
politischen Parteien darstellen“, heißt es in einer jetzt veröffentlichten
Entscheidung der LandesverfassungsrichterInnen.
Es geht um einen Brief, den FDP-Bundestagsfraktionschef Rainer Brüderle zur
NRW-Landtagswahl im Frühjahr 2012 in die Briefkästen an Rhein und Ruhr
werfen ließ. Auf zwei Seiten preist er die vermeintlich hervorragende
Arbeit der Liberalen. Das war wohl nicht rechtmäßig. Fraktionen ist es zwar
erlaubt, über ihre Arbeit zu informieren, Wahlkampfaktivitäten sind jedoch
verboten. In Vorwahlzeiten gilt zudem ein Mäßigungsgebot.
Dagegen hat die FDP-Bundestagsfraktion mit ihren „in das Kleid der
Öffentlichkeitsarbeit einer Fraktion gehüllten Werbebotschaften“ verstoßen,
befanden die NRW-VerfassungsrichterInnen. Der werbende Effekt des
Brüderle-Briefes für die FDP sei „nicht lediglich als notwendige Folge der
Öffentlichkeitsarbeit in Kauf genommen, sondern sogar gezielt für den
Landtagswahlkampf eingesetzt worden“. Damit dürfte „die
verfassungsrechtlich vorgegebene Grenze zwischen der zulässigen
Öffentlichkeitsarbeit einer Fraktion und der unzulässigen Parteienwerbung“
überschritten sein.
Mit dem Brief hatte sich das Landesverfassungsgericht im Rahmen einer
Wahlanfechtungsklage befasst. Die NPD hatte eine Annullierung und
Neuansetzung der Landtagswahl gefordert. Dieses Ansinnen wiesen die
RichterInnen zurück. Auch wenn sie unzulässig gewesen sei, könne nicht
angenommen werden, „dass gerade die Werbung der FDP-Bundestagsfraktion bei
der Landtagswahl zu einer beträchtlichen Verfälschung des Wählerwillens
geführt haben könnte“.
Auch wenn die Münsteraner Entscheidung für die FDP keine unmittelbaren
Konsequenzen hat, könnte sie für die Partei teuer werden. Sollte auch die
Bundestagsverwaltung zu dem Schluss kommen, dass mit dem Brüderle-Brief
Steuergelder zweckentfremdet wurden, droht eine deftige Strafzahlung. In
der Angelegenheit ist zudem noch eine Klage vor dem
Bundesverfassungsgericht anhängig.
29 Jul 2013
## AUTOREN
Pascal Beucker
## TAGS
Rainer Brüderle
FDP
Nordrhein-Westfalen
Verfassungsgericht
Schwerpunkt Bundestagswahl 2025
Kitaausbau
Bürgerbewegung
Tierschutz
Fünf-Prozent-Hürde
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