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# taz.de -- Transport von Walfleisch: Grenzschutz für Wale
> Ein Transportverbot von Walfleisch auf deutschem Territorium ist möglich.
> Ein Rechtsgutachten für Greenpeace zeigt wie.
Bild: Dieser Wal hätte auch in einem deutschen Hafen baden dürfen
HAMBURG taz | Deutschland kann die Durchfuhr von Walfleisch durch sein
Territorium verbieten und somit Häfen oder auch Flughäfen für diese
Produkte sperren. Zu diesem Schluss kommt ein am Donnerstag
veröffentlichtes Gutachten der Hamburger Rechtsanwältin Michéle John im
Auftrag der Umweltorganisation Greenpeace.
Anlass ist ein gescheiterter Versuch Anfang Juli, sechs Container mit
Finnwalfleisch von Island über Hamburg nach Japan zu transportieren. Nach
einer spektakulären Verfolgungsjagd mit mehreren Schlauchbooten enterten
Greenpeace-Aktivisten im Hafen das aus Island kommende Containerschiff.
Das Walfleisch war als „frozen fish“ falsch deklariert worden. Letztlich
weigerten sich die drei beteiligten Reedereien, das Walfleisch
weiterzutransportieren. Es wurde nach Island zurückgesandt.
Das sei ein „toller Erfolg“, sagte damals Iris Menn, Meeresexpertin des
Umweltverbands. Jetzt werde es schwierig, noch ein Schiff zu finden, das
Walfleisch transportiere. Auch Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU)
bat die Hafenbetreiber in Hamburg, Bremen und Niedersachsen in einem
Schreiben, auf freiwilliger Basis nicht länger als Umschlagplatz für
Walfleisch zur Verfügung zu stehen.
In der jetzt vorgelegten Expertise weist John nach, dass der Transport von
Walfleisch durch deutsches Hoheitsgebiet im Einklang mit EU-Recht und den
Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) verboten werden könne, und zwar
im Bundesnaturschutzgesetz. „Wir erwarten, dass Umweltminister Altmaier als
Verantwortlicher für den Artenschutz seine Hausaufgaben macht. Er muss
jetzt ein gesetzliches Durchfuhrverbot von Walfleisch anstoßen“, fordert
Menn.
Das Bundesnaturschutzgesetz regelt unter anderem den Umgang mit besonders
geschützten Tieren und Pflanzen; darunter fallen auch alle Walarten. Für
sie gilt ein Vermarktungsverbot, und sie dürfen zum Beispiel nicht
befördert werden. In diesem Kontext kann laut Gutachten auch die Durchfuhr
von Produkten der besonders geschützten Arten wie Walfleisch ausdrücklich
untersagt werden.
„Es kann nicht sein, dass Deutschland sich einerseits gegen Walfang und
Walfleischhandel ausspricht, andererseits die Durchfuhr von Walfleisch
duldet“, sagt Greenpeace-Expertin Menn. Die Bundesrepublik ist Mitglied in
der Internationalen Walfangkommission IWC und hat das Washingtoner
Artenschutzabkommen Cites unterschrieben.
1 Aug 2013
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
## TAGS
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