| # taz.de -- In eigener Sache: Behörde muss taz-Mails löschen | |
| > Sie suchte nach E-Mails eines taz-Redakteurs und wertete sie aus. Damit | |
| > verletzte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft die Pressefreiheit, sagt ein | |
| > Gericht. | |
| Bild: Grundgesetz, zum Nachlesen: Da soll sich die Stuttgarter Staatsanwaltscha… | |
| BERLIN taz | Votum für die Pressefreiheit: Die Stuttgarter | |
| Staatsanwaltschaft muss umgehend sämtliche E-Mails eines taz-Redakteurs | |
| löschen, die sie zuvor [1][ohne richterliche Beschlagnahmeanordnung | |
| gespeichert und ausgewertet hatte]. Eine Erhebung und Auswertung der Daten | |
| sei nicht mit Artikel 5 des Grundgesetzes vereinbar, der die Freiheit der | |
| Presse schützt, heißt es in einem nun ergangenen Beschluss des Amtsgerichts | |
| Stuttgart. | |
| Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens hatte die Stuttgarter | |
| Staatsanwaltschaft am 27. Juni 2012 das Haus [2][des ehemaligen Richters | |
| und heutigen Stuttgart 21-Gegners Dieter Reicherter] durchsucht und dessen | |
| Computer beschlagnahmt. Reicherter hatte zuvor öffentlich [3][aus einem | |
| Dokument des Innenministeriums zitiert], das als "nur für den | |
| Dienstgebrauch" eingestuft war. Aus dem „Rahmenbefehl“ ging hervor, dass | |
| baden-württembergische Behörden den Stuttgart 21-Protest auch mit | |
| Verfassungsschutzbeamten beobachteten. | |
| Unter anderem ist darin die Rede von einer „offensiven und breit angelegten | |
| Erkenntnisgewinnung“. In der Veröffentlichung sah die Staatsanwaltschaft | |
| Geheimnisverrat und nahm Ermittlungen auf, um Reicherters Quelle zu finden. | |
| Kritiker verurteilten das Verfahren als politisch motiviert. | |
| Im Anschluss an die Hausdurchsuchung werteten die Staatsanwälte Reicherters | |
| E-Mails aus und durchsuchten diese unter anderem gezielt nach dem | |
| Suchbegriff „[4][Martin Kaul]“. Kaul ist Redakteur für soziale Bewegungen | |
| bei der taz. Die teils verschlüsselte E-Mail-Korrespondenz zwischen | |
| Reicherter und Kaul wurde ausgelesen, gespeichert und zu den Akten | |
| genommen. Der taz-Journalist wurde darüber nicht informiert. | |
| Erst Mitte 2013 beantragte die Staatsanwaltschaft bei Gericht dann eine | |
| Beschlagnahmeanordnung für die längst gespeicherten Mails. Dies wies das | |
| Gericht nun zurück und ordnete die sofortige Löschung der Daten aus den | |
| E-Mails an. | |
| Dabei berief es sich unter anderem auf das [5][Cicero-Urteil]. Das | |
| Bundesverfassungsgericht hatte 2007 geurteilt, dass eine Durchsuchung der | |
| Redaktionsräume des Politmagazins 2005 verfassungswidrig war. Die | |
| Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses durch Journalisten reiche nicht | |
| aus, um eine Beschlagnahme journalistischer Dokumente zu begründen. | |
| Nicht löschen muss die Stuttgarter Staatsanwaltschaft dagegen Auszüge des | |
| E-Mail-Verkehrs zwischen Reicherter und einem Polizisten, gegen den die | |
| Staatsanwaltschaft nun ermittelt. Die E-Mails, die der taz vorliegen, | |
| belegen zwar, dass Reicherter und der Polizist in Kontakt standen. Das | |
| dürfte allerdings eine recht dünne Indiziensammlung sein. Konkrete Beweise, | |
| dass das von Reicherter veröffentlichte Dokument von dem Tatverdächtigen | |
| stammt, ergeben sich aus den Emails jedenfalls nicht. | |
| 8 Aug 2013 | |
| ## LINKS | |
| [1] http://blogs.taz.de/hausblog/2013/05/08/stuttgart-sucht-den-hochverrater-au… | |
| [2] /!97513/ | |
| [3] http://www.bei-abriss-aufstand.de/2012/02/25/bespitzelt-der-verfassungsschu… | |
| [4] /!a36/ | |
| [5] http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20070227_1bvr053806.html | |
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