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# taz.de -- Berliner Wasserbetriebe: Yzers Vertragsbruch
> Der Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe hat die Zahl der
> Vorstandsmitglieder reduziert – und damit den Einfluss des Landes
> gemindert.
Bild: Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer (CDU).
CDU-Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer hat als Aufsichtsratsvorsitzende der
Wasserbetriebe eine Bestimmung in den Wasserverträgen gebrochen und damit
den Einfluss des Landes auf das Unternehmen gemindert. Als Berlin im Jahr
1999 die Hälfte des Unternehmens verkaufte, ließ es in Paragraf 9.5 des
Konsortialvertrages festschreiben: Der Vorstand der Wasserbetriebe soll aus
vier Personen bestehen, und das Land Berlin darf zwei davon vorschlagen. Im
April hat der Aufsichtsrat allerdings beschlossen, den Vorstand von vier
auf drei Personen zu verkleinern.
In dieser Woche gab die Wirtschaftsverwaltung auf taz-Anfrage erstmals
bekannt, was das für das Vorschlagsrecht bedeutet: Das Land Berlin hat in
Zukunft nur noch das alleinige Vorschlagsrecht für eines der drei
Vorstandsmitglieder.
Der Vorstand ist dafür zuständig, die Wasserbetriebe „in eigener
Verantwortung nach kaufmännischen Grundsätzen unter Beachtung
gemeinwirtschaftlicher Gesichtspunkte“ zu leiten – so steht es im Berliner
Betriebe-Gesetz. Der Aufsichtsrat trifft sich nur alle drei Monate, der
Vorstand ist für das gesamte operative Geschäft zuständig. Im Jahr 2012
erhielten die Vorstandsmitglieder 1,1 Millionen Euro, jeder einzelne
Vorstand verdiente also im Schnitt doppelt so viel Geld wie der Regierende
Bürgermeister.
Eine Verkleinerung des Vorstands ist in den Wasserverträgen nicht
vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat mit seiner Entscheidung also den Vertrag
gebrochen. Laut der Schiedsvereinbarung zu dem Vertrag entscheidet bei
Streitigkeiten „ein Schiedsgericht unter Ausschluss der staatlichen
Gerichte“. Dazu bräuchte es allerdings einen Kläger. Veolia profitiert als
verbliebener privater Anteilseigner von der neuen Regelung und hat kein
Interesse, dagegen vorzugehen. Das Land Berlin wird das wohl ebenfalls
nicht machen.
Ein Sprecher der Wirtschaftsverwaltung teilte der taz mit, „dass Frau
Senatorin Yzer als Aufsichtsratsvorsitzende den Beschluss mitgetragen hat“.
Es erscheint unwahrscheinlich, dass das Land vor dem Schiedsgericht gegen
den Beschluss der Senatorin vorgeht. Und die Kunden der Wasserbetriebe sind
vor dem Schiedsgericht nicht antragsberechtigt.
„Damit geht die Einflussnahme des Landes auf die Wasserbetriebe faktisch
gegen null“, kritisiert der Berliner Wassertisch in einer Mitteilung.
„Obwohl Veolia nach dem Rückkauf der RWE-Anteile weniger als ein Viertel
der BWB-Anteile besitzt, hat der private Konzern jetzt alle Zügel zur
Steuerung der Wasserbetriebe in der Hand.“ SPD und CDU würden „immer
unverfrorener die Interessen von Veolia bedienen auf Kosten der Bürger“,
sagt Wassertisch-Sprecher Wolfgang Rebel.
Beim letzten Vorstandswechsel im Jahr 2009 nahm der damals rot-rot geführte
Senat noch sein Vorschlagsrecht in Anspruch. Das Land Berlin nominierte
Georg Grunwald, der Aufsichtsrat beschloss diese Personalie dann auch.
Im April hat der Aufsichtsrat Grunwald wieder abberufen. Grund für die
Verkleinerung des Vorstands sei das Programm NEO (Nachhaltige effiziente
Optimierung), „das Effizienzsteigerungen zum Ziel hat“, so Yzers Sprecher
Alexander Dennebaum. Das Land werde in Zukunft nur noch das alleinige
Vorschlagsrecht für eines der drei Vorstandsmitglieder haben. „Bei der
Besetzung des Vorstands der Berliner Wasserbetriebe geht es nicht um die
Vertretung von Gesellschafterinteressen, sondern um die professionelle
operative Führung des Unternehmens entsprechend der strategischen Vorgaben
der Aufsichtsgremien“, erklärt Dennebaum.
Es ist unklar, wer im Aufsichtsrat bei der Entscheidung mit Yzer gestimmt
hat. Eine Sprecherin von Ephraim Gothe (SPD), Staatssekretär in der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, teilt mit: „Wir geben natürlich
keine Auskunft über Abstimmungsverhalten in Aufsichtsräten.“ Ein Sprecher
von Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) bittet darum, „sich in Fragen
im Zusammenhang mit Sitzungen des Aufsichtsrats der Wasserbetriebe an die
Vorsitzende des Gremiums, Frau Senatorin Yzer, zu wenden“. Die lässt die
Frage aber unbeantwortet: „Frau Yzer hält sich an die Vertraulichkeit von
Aufsichtsratssitzungen“, teilt ihre Sprecherin Petra Diroll mit.
Das Land verhandelt derzeit mit Veolia über den Rückkauf der restlichen
Anteile an den Wasserbetrieben, die SPD treibt das Geschäft voran. Wenn der
Rückkauf gelingt, darf Berlin auch wieder allein über den Vorstand
bestimmen. Andernfalls bleibt der Einfluss reduziert.
15 Aug 2013
## AUTOREN
Sebastian Heiser
## TAGS
Wasserversorgung
Berliner Senat
Aufsichtsrat
Berlin
Senat
Wasser
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