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# taz.de -- Urteil zu Ausländerbehörden: Kein Zwang zu Integrationskurs
> Eine 62-jährige Türkin wurde von der Ausländerbehörde zu einem
> Integrationskurs verdonnert. Eine falsche Entscheidung, wie ein Gericht
> jetzt urteilte.
Bild: Das Urteil stellt fest: Nur integrationsbedürftige Ausländer sollen zu …
MANNHEIM dpa | Eine 62-jährige Analphabetin mit türkischem Pass darf nicht
verpflichtet werden, an einem deutschen Integrationskurs teilzunehmen. Der
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellte in einem am Freitag
veröffentlichten Urteil klar, dass Ausländerbehörden bei Integrationskursen
einen Ermessensspielraum haben.
Für die Frau, die unter einer Krankheit leide, sei die Teilnahme
unzumutbar. Außerdem habe sie die Integration ihrer Kinder „besonders
erfolgreich“ abgeschlossen, betonte das Gericht. Die Türkin hatte geklagt,
weil die Ausländerbehörde des Karlsruher Landratsamtes sie zu einem Kurs
verpflichtet hatte.
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht eine Klage der Frau abgewiesen – damit
ging sie jetzt mit Erfolg vor. Die Hausfrau lebt seit 1981 in Deutschland
bei ihrem türkischen Ehemann, der einen Lebensmittelladen betreibt. Alle
sechs Kinder sind Deutsche und haben einen Schulabschluss, ein Sohn
studiert Wirtschaftsinformatik. Es sei die ureigene Entscheidung der
Klägerin, mit ihrer Familie nur türkisch zu sprechen, so die Auffassung des
Verwaltungsgerichtshofs.
Nach dem Aufenthaltsgesetz müssten Ausländer nur dann einen
Integrationskurs machen, wenn sie in besonderer Weise integrationsbedürftig
seien – dies treffe auf die Frau nicht zu (Az.: 11 S 208/13). Das Gesetz
zwinge die Behörden auch nicht, jemanden zur Kurs-Teilnahme zu
verpflichten.
Das Urteil hat laut einem Gerichtssprecher zwar voraussichtlich eine
Signalwirkung für andere Behörden, es müsse aber von Fall zu Fall
entschieden werden. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
16 Aug 2013
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Integration
Integrationskurs
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Integrationskurs
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Deniz Yücel
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