# taz.de -- Grundsatzurteil zu Kinderbetreuung: Richterliche Hilfe zur Kita-Sel… | |
> Wer sein Kind privat betreuen lassen muss, weil die städtischen | |
> Kitaplätze nicht reichen. hat das Recht auf Schadenersatz, urteilt das | |
> BVG. | |
Bild: Kitaplatz macht Kinder glücklich – und die Eltern auch. | |
LEIPZIG taz | Eltern können sich die Kosten einer selbstorganisierten | |
Kinderbetreuung von der eigentlich zuständigen Kommune erstatten lassen. | |
Das entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht in einem | |
Grundsatzurteil. Eine rheinland-pfälzische Lehrerin bekommt jetzt rund | |
2.200 Euro zurück. | |
Der konkrete Fall spielt in Mainz. Sabine K. war im Jahr 2011 Referendarin | |
im Schuldienst. Für ihre damals zweijährige Tochter beantragte sie bei der | |
Stadt einen Kitaplatz, doch die Stadt reagierte nicht. Auch rund 30 private | |
Kindergärten ließen die junge Pädagogin abblitzen. Erst eine private | |
Elterninitiative nahm das Mädchen dann in Obhut. | |
Als Sabine K. von der Stadt die Kosten – rund 400 Euro/Monat – einklagte, | |
ging es schnell. Nur einen Monat später hatte sie den erwünschten | |
städtischen Kita-Platz. Die Kosten für die rund halbjährige Übergangslösung | |
wollte die Stadt Mainz freilich nicht übernehmen. Für eine derartige | |
Kostenerstattung gebe es keine gesetzliche Grundlage, erklärten die | |
Juristen der Stadt. | |
Damit wollten die Gerichte die Stadt Mainz aber nicht wegkommen lassen. Vom | |
Mainzer Verwaltungsgericht über das OVG Koblenz bis jetzt zum | |
Bundesverwaltungsgericht entschieden alle Instanzen für Sabine K. und ihre | |
Tochter. Die richterliche Begründung für den rechtlichen | |
Erstattungsanspruch war allerdings jeweils eine andere. Die Leipziger | |
Richter legten nun eine Bestimmung aus dem Sozialrecht analog aus | |
(Paragraph 34a SGB VIII). | |
## Vorherige Betreuungsplatzklage nicht nötig | |
Damit ist nun auch geklärt, dass Eltern Kostenerstattung auch dann | |
erhalten, wenn sie vorher keinen Betreuungsplatz eingeklagt haben, so der | |
Vorsitzende Richter Jürgen Vormeier. Es genüge, wenn sie die zuständige | |
Kommune auf den Bedarf hingewiesen haben und die Bereitstellung einer | |
Betreuung „keinen zeitlichen Aufschub geduldet hat“. | |
Das Urteil gilt direkt nur für Rheinland-Pfalz, wo schon seit 2008 ein | |
landesrechtlicher Anspruch auf einen Kita-Platz besteht. Die Grundsätze | |
sind aber, so Richter Vormeier, auf den bundesgesetzlichen Kita-Anspruch, | |
der seit August 2013 gilt, übertragbar. | |
Da die Stadt Mainz Sabine K. zunächst gar keine Angebote machte, konnte das | |
Urteil nicht klären, aus welchen Gründen Eltern ein Angebot ablehnen | |
können, etwa weil die Kita zu weit vom Wohnort entfernt ist. | |
12 Sep 2013 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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