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# taz.de -- Entschädigung für Bahnkunden: Eine Frage der Zeit
> Ausreden zählen nicht: Hat ein Zug Verspätung, muss die Bahn den
> Fahrpreis auch bei höherer Gewalt erstatten. Das entschied der
> Europäische Gerichtshof.
Bild: Zeitreise: Ist der Zug spät dran, muss die Bahn zahlen
LUXEMBURG/BERLIN afp/dpa | Die Eisenbahnunternehmen Europas müssen ihren
Kunden bei Verspätungen auch dann Fahrpreise teilweise erstatten, wenn
höhere Gewalt wie etwa Unwetter oder Erdrutsche der Grund der Verspätung
sind. Reisende haben damit je nach Verspätung Anspruch auf eine anteilige
Erstattung des Fahrpreise von bis zu 50 Prozent, wie der Europäische
Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil entschied.
(Az: C-509/11).
Das Urteil betrifft europaweit alle Bahnunternehmen. Klauseln in ihren
Beförderungsbedingungen, die Entschädigungen bei höherer Gewalt
ausschließen, sind demnach ungültig. Die Erstattungspflicht gilt nicht für
Verspätungen im Flug-, Schiffs-, oder Omnibusfernverkehr.
Die Deutsche Bahn reagierte positiv auf die Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofs. Man werde die Entscheidung vom Donnerstag unverzüglich in die
Tat umsetzen, sagte eine Unternehmenssprecherin in Berlin.
Mit dem Urteil des Luxemburger Gerichts sei „Rechtssicherheit in einer für
die Verbraucher und für die Eisenbahnen wichtigen Rechtsfrage geschaffen
worden“. Die Deutsche Bahn habe aber schon in der Vergangenheit von der
Möglichkeit, sich auf einen solchen Haftungsausschluss zu berufen, im Sinne
der Kunden „eher zurückhaltend Gebrauch gemacht“, fügte die Sprecherin
hinzu.
Der Fahrgastverband Pro Bahn stellte fest, das Urteil habe sämtlichen
Überlegungen, wo höhere Gewalt anfängt oder aufhört, die Grundlage
entzogen. „Für den Fahrgast zählt die Verspätung, nicht der Versuch des
Beförderers, sich eventuell von seiner gesetzlichen Entschädigungspflicht
zu befreien“, sagte Pro-Bahn-Sprecher Gerd Aschoff.
26 Sep 2013
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