# taz.de -- Entschädigung für Bahnkunden: Eine Frage der Zeit | |
> Ausreden zählen nicht: Hat ein Zug Verspätung, muss die Bahn den | |
> Fahrpreis auch bei höherer Gewalt erstatten. Das entschied der | |
> Europäische Gerichtshof. | |
Bild: Zeitreise: Ist der Zug spät dran, muss die Bahn zahlen | |
LUXEMBURG/BERLIN afp/dpa | Die Eisenbahnunternehmen Europas müssen ihren | |
Kunden bei Verspätungen auch dann Fahrpreise teilweise erstatten, wenn | |
höhere Gewalt wie etwa Unwetter oder Erdrutsche der Grund der Verspätung | |
sind. Reisende haben damit je nach Verspätung Anspruch auf eine anteilige | |
Erstattung des Fahrpreise von bis zu 50 Prozent, wie der Europäische | |
Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil entschied. | |
(Az: C-509/11). | |
Das Urteil betrifft europaweit alle Bahnunternehmen. Klauseln in ihren | |
Beförderungsbedingungen, die Entschädigungen bei höherer Gewalt | |
ausschließen, sind demnach ungültig. Die Erstattungspflicht gilt nicht für | |
Verspätungen im Flug-, Schiffs-, oder Omnibusfernverkehr. | |
Die Deutsche Bahn reagierte positiv auf die Entscheidung des Europäischen | |
Gerichtshofs. Man werde die Entscheidung vom Donnerstag unverzüglich in die | |
Tat umsetzen, sagte eine Unternehmenssprecherin in Berlin. | |
Mit dem Urteil des Luxemburger Gerichts sei „Rechtssicherheit in einer für | |
die Verbraucher und für die Eisenbahnen wichtigen Rechtsfrage geschaffen | |
worden“. Die Deutsche Bahn habe aber schon in der Vergangenheit von der | |
Möglichkeit, sich auf einen solchen Haftungsausschluss zu berufen, im Sinne | |
der Kunden „eher zurückhaltend Gebrauch gemacht“, fügte die Sprecherin | |
hinzu. | |
Der Fahrgastverband Pro Bahn stellte fest, das Urteil habe sämtlichen | |
Überlegungen, wo höhere Gewalt anfängt oder aufhört, die Grundlage | |
entzogen. „Für den Fahrgast zählt die Verspätung, nicht der Versuch des | |
Beförderers, sich eventuell von seiner gesetzlichen Entschädigungspflicht | |
zu befreien“, sagte Pro-Bahn-Sprecher Gerd Aschoff. | |
26 Sep 2013 | |
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