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# taz.de -- Kommentar Entschädigungen bei Bahn: Teurer Wettbewerbsnachteil
> Warum sollen Fahrgäste, die im Bus im Stau stehen, leer ausgehen,
> Passagiere aber, die in einem gestoppten Zug sitzen, entschädigt werden?
> Das ist ungerecht.
Bild: Wo ist die Trasse? Auch bei höherer Gewalt haftet die Bahn für Verspät…
Es klingt so schön und verbraucherfreundlich: Fällt ein Zug aus oder kommt
er erheblich zu spät, so steht den Kunden und Kundinnen eine Entschädigung
zu – egal was der Grund für die mangelhafte Beförderungsdienstleistung war.
So urteilte der Europäische Gerichtshof im September. Die Deutsche Bahn AG
drängt nun auf eine Änderung der EU-Fahrgastverordnung, weil sie sich im
Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern benachteiligt sieht. Zu Recht.
Denn während die Bahnunternehmen auch bei höherer Gewalt – also etwa
Unwetter, Erdbeben, Hochwasser oder Streik – in jedem Fall entschädigen
sollen, haben die Kunden von Fluggesellschaften, Bus- oder Fährunternehmen
deutlich weniger Rechte. Das ist schlicht ungerecht.
Warum sollen Fahrgäste, die in einem Bus im Stau stehen, leer ausgehen,
Passagiere aber, die in einem wegen eines Suizids gestoppten Zug sitzen,
entschädigt werden müssen? Oder warum dürfen Fluggesellschaften bei einem
Vulkanausbruch ihre Kunden hängen lassen; während die Bahn auch bei
Hochwasser fahren soll?
So wird der Wettbewerbsnachteil der Bahn verstärkt. Dabei zahlen etwa
Fernbusse in Deutschland keine Autobahnmaut, während Bahnunternehmen
Trassengebühren begleichen; dabei zahlen Fluggesellschaften keine
Kerosinsteuer, während die Bahn für Strom und Diesel Steuern entrichtet.
Höhere Gewalt ist aber nicht gleich höhere Gewalt. Wenn Streiks absehbar
sind, sollte sich ein Mobilitätsdienstleister nicht einfach darauf berufen
können. Und wenn eine Sturmböe einen morschen Baum abknickt, der auf die
Schiene fällt, so kann es durchaus sein, dass der Baum vor dem Sturm hätte
gefällt werden müssen. Die EU sollte für diese und andere Fälle definieren,
wann Entschädigungsansprüche bestehen. Das Wichtigste aber ist: Die Regeln
müssen für alle gelten.
18 Nov 2013
## AUTOREN
Richard Rother
## TAGS
Bahn
Verkehrspolitik
DB
Deutsche Bahn
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Verbraucherschutz
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