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# taz.de -- Kommentar Haftung der Bahn: Recht statt Kulanz
> Auch wenn die Bahn für Verspätungen haftet: Entscheidend ist beim
> Bahnfahren nicht die Entschädigung, sondern dass der Zug pünktlich
> ankommt.
Bild: Kommt kein Zug: Leipziger Hauptbahnhof.
Verträge sind einzuhalten. Wer eine Leistung verspricht, muss sie auch
erbringen. Auf diesem Prinzip beruhen moderne Gesellschaften. Auch eine
arbeitsteilige Wirtschaft kann nur funktionieren, wenn man sich auf Zusagen
der Geschäftspartner verlassen kann.
Für die Bahn galt dies lange Zeit nicht. Als Staatsunternehmen hatte sie
das Wohlwollen des Gesetzgebers und durfte ungestraft schlechte Leistungen
erbringen. Schadensersatz für Verspätungen war früher nicht vorgesehen.
Begründet wurde das damit, dass die Bahn ein äußerst komplexes System sei
(was stimmt, aber natürlich auch für viele andere Bereiche der Wirtschaft
gilt).
Heute werden Bahnfahrer ernst genommen und haben auch Rechte gegenüber der
Bahn. Der verbesserte Verbraucherschutz beruht - wie so oft - auf
EU-Vorschriften. Und es war auch der Europäische Gerichtshof, der jetzt
entschied, dass für große Verspätungen auch dann eine Entschädigung zu
zahlen ist, wenn die Verzögerung auf „höherer Gewalt“, wie Unwettern,
beruht. Ein gutes Urteil. EU-Bürger haben mehr gesicherte Rechtsansprüche
und sind weniger auf die Kulanz der Bahngesellschaften angewiesen.
Allerdings ist manche Entwicklung auch zwiespältig. Früher wurden in stark
verspäteten Zügen unbürkratisch Gutscheine ausgeteilt, die man bei der
nächsten Fahrt einlösen konnte. Heute bekommt man nur ein Formular - das
man meist aus Bequemlichkeit doch nicht ausfüllt und einreicht. Die Bahn
rechnet wahrscheinlich mit dieser Trägheit der Kunden.
Die Diskussion um Verbraucherrechte sollte auch im Mittelpunkt der
Bahnpolitik stehen. Entscheidend ist beim Bahnfahren nicht die
Entschädigung für Zugverspätungen, sondern dass der Zug pünktlich ankommt.
Und da liegt das eigentliche Problem der Bahn - die zuwenig investiert,
ihren Wagenpark zuwenig pflegt und zuwenig Personalreserven hat.
26 Sep 2013
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Bahn AG
Verkehrspolitik
Europäischer Gerichtshof
Deutsche Bahn
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auch bei höherer Gewalt erstatten. Das entschied der Europäische
Gerichtshof.
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