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# taz.de -- Reform in der katholischen Kirche: „Sünder“ doch nicht in die …
> Die Erzdiözese Freiburg will Geschiedene nicht länger von Kirchenämtern
> ausschließen. Aber ist das schon modern?
Bild: Wer sich mit Gott gut stellt, darf auch ein zweites Mal heiraten
BERLIN taz | Der Vatikan sagt einfach mal: Nein. Ein am Montag
veröffentlichtes Dokument der Diözese Freiburg, durch das katholische
Geschiedene nicht mehr von den Sakramenten und von Kirchenämtern
ausgeschlossen sein sollen, sei für die oberste katholische Behörde „nicht
maßgebend“. Es handle sich um eine Initiative einer Erzdiözese, sagte ein
Vatikansprecher der italienischen Zeitung La Repubblica.
Auch unter Katholiken steigen die Scheidungsraten. Die „Handreichung für
die Seelsorge zur Begleitung von Menschen in Trennung, Scheidung und nach
ziviler Wiederverheiratung“, so heißt das Papier, gilt als ein Beleg dafür,
dass die katholische Kirche diese Lebensrealität anerkennt und sich
modernisiert. Aber stimmt das?
Viele SeelsorgerInnen seien verunsichert im Umgang mit „Sündigern“. Daher
gelte es nun, vor allem jenen „nahe zu sein und sie zu unterstützen, die
(bewusst) keine neue Partnerschaft eingehen“, heißt es dazu in der
Handreichung. Diejenigen, die wieder heiraten (wollen), können ihre erste
Ehe „überprüfen“ lassen: „Es ist möglich, dass bei der Trauung gar kei…
gültige Ehe zustande kam.“ Oder anders gesagt: Wer als geschiedener
Katholik keine Probleme mit seiner Kirche bekommen will, verleugnet einfach
seine Ex-Liebe und lässt sich das von einem Offizialat, einer kirchlichen
Behörde, bescheinigen. Das Ganze nennt sich Ehenichtigkeitserklärung.
Um diese zu bekommen, müssen Geschiedene nach den Freiburger Vorstellungen
vor einem kirchlichen Gericht Beweise vorlegen und Zeugen benennen. Die
Zeugen – mindestens zwei – sollen darlegen, inwiefern einer der beiden
PartnerInnen „zur Führung einer Ehe als Lebens- und Liebesgemeinschaft
unfähig“ war. Dazu zählen unter anderem Untreue, „organische oder
psychische Probleme“ oder wenn ein Partner partout keine Kinder haben will.
## „Kein Spaziergang“
Das kirchliche Gericht sollte dazu im Normalfall beide ExpartnerInnen
anhören. Ist das aber nicht möglich, weil sich ein Partner beispielsweise
wegen eines Rosenkriegs weigert, genügt die Aussage des anderen Partners.
Wie viele Anträge zu einer Ehenichtigkeitserklärung es künftig geben wird,
ist schwer zu sagen. „Ich will da keine Prognose abgeben“, sagte Stephan
Burger, Offizial des Erzbischöflichen Offizialats Freiburg, der taz. Bis
eine kirchliche Ehe für nichtig erklärt wird, vergehen Burgers Aussagen
zufolge rund eineinhalb Jahre. „Das ist kein Spaziergang.“
8 Oct 2013
## AUTOREN
Simone Schmollack
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