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# taz.de -- EU-Verordnung zu Stromfressern: Saugen mit Energiesiegel
> Neue Staubsauger dürfen ab September 2014 nur noch 1.600 Watt
> verbrauchen. Die Hersteller bleiben gelassen – nur die CDU ist alarmiert.
Bild: Frisst Staub. Und Strom.
FREIBURG taz | Staubsauger sollen energieeffizienter werden, und daher
mustert die EU stromfressende Geräte ab September nächsten Jahres aus. Im
ersten Schritt dürfen dann nur noch Sauger verkauft werden, deren
Leistungsaufnahme unter 1.600 Watt liegt. Bislang werden noch viele Geräte
angeboten, die 2.000 Watt ziehen. Eine zweiten Stufe der Verordnung tritt
im September 2017 in Kraft, und dann sinkt der maximal zulässige
Stromverbrauch der Geräte sogar auf 900 Watt. Ausgenommen sind aber zum
Beispiel Industriestaubsauger und Nassstaubsauger.
Die neue Verordnung baut auf der europäischen Ökodesign-Richtlinie auf,
deren Ziel es ist, sukzessive in unterschiedlichsten Produktklassen den
Energieverbrauch spürbar zu senken. Damit sollen die Hersteller motiviert
werden, stärker in die Entwicklung effizienterer Technik zu investieren.
Doch nicht nur durch Grenzwerte, auch durch den Druck des Marktes soll der
Fortschritt forciert werden: Die Staubsauger müssen künftig mit einem
Energielabel ausgestattet werden, wie es sich etwa bei Kühlgeräten und
Spülmaschinen sehr bewährt hat. Die vorgeschriebene Kennzeichnung des
Stromverbrauchs – selbst in Werbeanzeigen – hat dort in der Vergangenheit
zu enormen Effizienzgewinnen geführt.
Auch bei den Staubsaugern werden daher im ersten Schritt Label
vorgeschrieben, die vom grünen A für geringen Stromverbrauch bis zum roten
G für hohen Verbrauch reichen. Bei Kühlgeräten war der technische
Fortschritt übrigens so enorm, dass die Skala inzwischen bis zum Wert A+++
ausgebaut werden musste. Denn Klasse A ist dort längst nicht mehr der Stand
der Technik.
## Nicht unbedingt teurer
Auf dem Signet für Staubsauger müssen außerdem die Reinigungsqualität und
die Lautstärke deklariert werden. Ab 2017 wird es zudem einen Grenzwert für
die Staubemissionen geben. Da auch die Haltbarkeit von Geräten deren
Ökobilanz erheblich beeinflusst, müssen die Hersteller künftig auch eine
Motorlebensdauer von mindestens 500 Stunden nachweisen.
Für die Hersteller ist zumindest der erste Schritt problemlos zu
bewältigen. Denn längst gibt es ein großes Angebot an Staubsaugern, die
bereits jetzt den Grenzwert von 1.600 Watt unterschreiten – ohne dass die
Saugleistung deswegen vermindert wäre. Das Öko-Institut hat unter dem
Stichwort Eco-Top-Ten eine lange Liste von Produkten zusammengestellt, die
maximal 1.400 Watt Leistung ziehen. Sie sind nicht einmal unbedingt teurer
als Geräte, die deutlich mehr Strom verbrauchen.
Nur vereinzelt gibt es kritische Stimmen: „Die Verbotswut der Kommission
muss dringend gebremst werden“, sagte der Chef der Unionsabgeordneten im
EU-Parlament, Herbert Reul (CDU), der Bild-Zeitung. Doch selbst die
Gerätehersteller sehen die neue EU-Verordnung sehr gelassen. Der
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie erklärte ganz
nüchtern, auch bei Kleingeräten spiele die Energieeffezienz eben zunehmend
eine Rolle.
27 Oct 2013
## AUTOREN
Bernward Janzing
## TAGS
EU
Staubsauger
Umwelt
Energieeffizienz
Elektrogeräte
Volksentscheid
EU-Richtlinien
Umwelt
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