# taz.de -- EU-Verordnung zu Stromfressern: Saugen mit Energiesiegel | |
> Neue Staubsauger dürfen ab September 2014 nur noch 1.600 Watt | |
> verbrauchen. Die Hersteller bleiben gelassen – nur die CDU ist alarmiert. | |
Bild: Frisst Staub. Und Strom. | |
FREIBURG taz | Staubsauger sollen energieeffizienter werden, und daher | |
mustert die EU stromfressende Geräte ab September nächsten Jahres aus. Im | |
ersten Schritt dürfen dann nur noch Sauger verkauft werden, deren | |
Leistungsaufnahme unter 1.600 Watt liegt. Bislang werden noch viele Geräte | |
angeboten, die 2.000 Watt ziehen. Eine zweiten Stufe der Verordnung tritt | |
im September 2017 in Kraft, und dann sinkt der maximal zulässige | |
Stromverbrauch der Geräte sogar auf 900 Watt. Ausgenommen sind aber zum | |
Beispiel Industriestaubsauger und Nassstaubsauger. | |
Die neue Verordnung baut auf der europäischen Ökodesign-Richtlinie auf, | |
deren Ziel es ist, sukzessive in unterschiedlichsten Produktklassen den | |
Energieverbrauch spürbar zu senken. Damit sollen die Hersteller motiviert | |
werden, stärker in die Entwicklung effizienterer Technik zu investieren. | |
Doch nicht nur durch Grenzwerte, auch durch den Druck des Marktes soll der | |
Fortschritt forciert werden: Die Staubsauger müssen künftig mit einem | |
Energielabel ausgestattet werden, wie es sich etwa bei Kühlgeräten und | |
Spülmaschinen sehr bewährt hat. Die vorgeschriebene Kennzeichnung des | |
Stromverbrauchs – selbst in Werbeanzeigen – hat dort in der Vergangenheit | |
zu enormen Effizienzgewinnen geführt. | |
Auch bei den Staubsaugern werden daher im ersten Schritt Label | |
vorgeschrieben, die vom grünen A für geringen Stromverbrauch bis zum roten | |
G für hohen Verbrauch reichen. Bei Kühlgeräten war der technische | |
Fortschritt übrigens so enorm, dass die Skala inzwischen bis zum Wert A+++ | |
ausgebaut werden musste. Denn Klasse A ist dort längst nicht mehr der Stand | |
der Technik. | |
## Nicht unbedingt teurer | |
Auf dem Signet für Staubsauger müssen außerdem die Reinigungsqualität und | |
die Lautstärke deklariert werden. Ab 2017 wird es zudem einen Grenzwert für | |
die Staubemissionen geben. Da auch die Haltbarkeit von Geräten deren | |
Ökobilanz erheblich beeinflusst, müssen die Hersteller künftig auch eine | |
Motorlebensdauer von mindestens 500 Stunden nachweisen. | |
Für die Hersteller ist zumindest der erste Schritt problemlos zu | |
bewältigen. Denn längst gibt es ein großes Angebot an Staubsaugern, die | |
bereits jetzt den Grenzwert von 1.600 Watt unterschreiten – ohne dass die | |
Saugleistung deswegen vermindert wäre. Das Öko-Institut hat unter dem | |
Stichwort Eco-Top-Ten eine lange Liste von Produkten zusammengestellt, die | |
maximal 1.400 Watt Leistung ziehen. Sie sind nicht einmal unbedingt teurer | |
als Geräte, die deutlich mehr Strom verbrauchen. | |
Nur vereinzelt gibt es kritische Stimmen: „Die Verbotswut der Kommission | |
muss dringend gebremst werden“, sagte der Chef der Unionsabgeordneten im | |
EU-Parlament, Herbert Reul (CDU), der Bild-Zeitung. Doch selbst die | |
Gerätehersteller sehen die neue EU-Verordnung sehr gelassen. Der | |
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie erklärte ganz | |
nüchtern, auch bei Kleingeräten spiele die Energieeffezienz eben zunehmend | |
eine Rolle. | |
27 Oct 2013 | |
## AUTOREN | |
Bernward Janzing | |
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